Am Landgericht Dresden hat gestern der Prozess gegen Aiman Z. begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm besonders schwere räuberische Erpressung, Raub und weitere Delikte vor.
Laut Anklage soll er in der Nacht vom 22. zum 23. Mai auf dem Spielplatz an der Louisenstraße (Louisengrün) einen jungen Mann mit einem Messer bedroht und ihm das Portemonnaie abgenommen haben. Mit der darin befindlichen Sparkassenkarte versuchte er dann am Albertplatz Geld von einem Automaten abzuheben.
Richter Joachim Kubista trat in die Beweisaufnahme ein. Laut Anwalt Ulf Israel äußert sich der Angeklagte vorerst nicht zum Tatgeschehen. Der 27-Jährige ist in Tripolis, der Hauptstadt von Libyen geboren und dort aufgewachsen, 2014 kam er nach Deutschland und dann regelmäßig mit dem Gesetz in Konflikt. Unter anderem wegen Diebstahls mit Waffen und dem Handel von Betäubungsmitteln war er schon mehrfach in Haft.
Auf den Bildern der Überwachungskamera am Bankautomaten wurde der Angeklagte und ein zweiter Mann identifiziert. So konnte die Polizei den Mann stellen, aktuell befindet er sich in Untersuchungshaft. Vor Gericht trat nun der zweite Mann auf, machte aber keine Aussage. Das ist möglich, weil er sich damit eventuell selbst belasten würde.
Oral-Sex auf Spielplatz
Dann folgte die Zeugenaussage des Opfers. Ein ebenfalls 27-jähriger Mann, der bei zwei Polizeivernehmungen ausgesagt hatte, dass er beraubt und bedroht worden sei. Am gestrigen Verhandlungstag stellte er es etwas anders dar.
Er sei mit Freunden an der Kreuzung zur Görlitzer gewesen, wollte sich erleichtern, ging daher zum Spielplatz. Dorthin sei ihm ein Mann gefolgt. Man habe sich zugenickt und ihn habe das Verlangen nach Oralverkehr überkommen. Also kniete er sich vor dem Mann hin. Während des Oralverkehrs bemerkte er, dass sein Portemonnaie aus der Gesäßtasche fehlt. Derart stutzig geworden, brach er den Oralsex ab und tastete den Mann ab, ob der sein Portemonnaie einstecken hat.
In der Jacketasche ertastete er sein Telefon (ein iPhone 11). Gleichzeitig habe der Mann nun ein Messer gezogen und an seinen Hals gehalten. Er habe sein Telefon aus der Jackentasche ziehen können und sei weg gerannt.
Eine ernsthafte körperliche Verletzung hat er nicht erlitten. Aber eine rote Stelle am Hals, an der das Messer angesetzt gewesen sein soll, hat die Polizei dokumentiert. Im Portemonnaie waren noch rund 60 Euro, eine Monatskarte, Papiere und die Sparkassenkarte. Mit der sind dann in der Nacht noch für rund 38 Euro Zigaretten an einem Automaten gekauft worden.
Auf die Frage, warum er vor Gericht eine andere Geschichte als bei der Polizei erzählt, sagt der Zeuge, dessen Aussagen von einem Spanisch-Dolmetscher übersetzt werden müssen, dass er sich dort geschämt habe. Bei der Polizei habe es eine Dolmetscherin gegeben, der er sich nicht anvertrauen wollte. Jetzt vor Gericht sage er aber die Wahrheit.
Im Laufe der Verhandlung erklärte Anwalt Israel, dass der Angeklagte einräumt, die Karte am Bankautomaten benutzt zu haben. Das Gericht hat bislang zwei weitere Verhandlungstage angesetzt. Im Januar soll ein Urteil fallen.