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Corona-Regeln in Dresden ab 28. Dezember 2021

Ab kommenden Dienstag, 28. Dezember, gelten einige neue Regelungen bzgl. der Corona-Pandemie. Im Wesentlichen gilt weiterhin die Corona-Notfallverordnung, mit ein paar Anpassungen. Die gesamte Verordnung lässt sich auf sachsen.de nachlesen (Zusammenfassung und als PDF).

Einschränkungen im privaten Bereich

  • Weiterhin gilt die Begrenzung auf einen Hausstand plus eine weitere Person, wenn mindestens eine ungeimpfte Person dabei ist. Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr zählen nicht mit.
  • Weiterhin nächtliche Ausgangsbeschränkungen in Hotspot-Landkreisen mit 7-Tage-Inzidenz über 1.000 für Ungeimpfte.
  • Alkoholverbot an bestimmten Plätzen – Details in Dresden, siehe hier.
  • 2G-Privatfeiern sind bis maximal 10 Personen möglich, Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr zählen nicht mit.

Maskenpflicht

Ab 28. Dezember 2021 besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder vergleichbaren Atemschutzmaske unter anderem in geschlossenen Räumen von Einrichtungen, Betrieben, Läden, Behörden und bei körpernahen Dienstleistungen und weiterhin im ÖPNV. Die normale und leichtere OP-Maske reicht nun nicht mehr aus. Zum Thema Wiederverwendbarkeit solcher FFP2-Masken hat die Hochschule München eine interessante Untersuchung durchgeführt – grobes Ergebnis, der Schutz bleibt auch bei Mehrfachnutzung im vorgeschriebenen Normbereich, Details hier.

Silvester

In der Zeit vom 31. Dezember 2021 bis 1. Januar 2022 gelten in Regionen mit Ausgangsbeschränkungen Ausnahmen für den Besuch von Gottesdiensten. An Silvester und Neujahr sind Feiern auf öffentlichen Plätzen, Anlagen oder sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel untersagt. Zudem dürfen Personen außerhalb der Unterkunft keine Feuerwerkskörper mit sich führen oder abbrennen.

Bei privaten Zusammenkünften während der Geltungsdauer der Ausgangsbeschränkung beim Verlassen der Unterkunft ist der Impf- oder Genesenennachweis mitzuführen und im Fall einer Kontrolle zur Prüfung vorzuzeigen.

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Gastronomie, Kultur und Tourismus

Die 2G-Regelung für die Gastronomie, die auch weiterhin nur bis 20 Uhr öffnen darf, bleibt bestehen. Die Rechtmäßigkeit der Verfügung hat der 3. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts als voraussichtlich rechtmäßig erachtet. Weitere Details auf sachsen.de.

Gastronomie nur noch für Geimpfte und Genesene
Gastronomie nur noch für Geimpfte und Genesene

Ebenso bestehen bleibt die Hotspot-Regelung für Gastronomie: In Landkreisen und Kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen ab dem 13. Dezember 2021 an drei aufeinanderfolgenden Tagen über dem Wert von 1.500 liegt, ist am nächsten – dem vierten – Tag die Öffnung der Gastronomie untersagt. Die Öffnung ist erst wieder am nächsten Tag möglich, wenn der Schwellenwert der 7-Tage-Inzidenz von 1.500 an drei aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird. Aktuell gibt es keinen Landkreis in Sachsen mit Werten in der Höhe.

Übernachtungsangebote sind weiterhin untersagt, Ausnahme: Dienstreisen, »soziale Zwecke« mit 3G-Regelung, Kulturangebote bleiben geschlossen, Ausnahme: Bibliotheken, Tierparks und Zoos im Außenbereich. Gottesdienste und andere Treffen von Kirchen und Religionsgemeinschaften sind unter Beachtung der 3G-Regelung gestattet.

Schulen und Bildung

Schulbesuchspflicht ist aufgehoben, Schulen und Kitas jedoch weiterhin geöffnet, in Kitas und Grundschulen eingeschränkter Regelbetrieb, 3G an Hochschulen, Aus- und Fortbildung grundsätzlich geschlossen, Ausnahme: Angebote für Kinder bis 16 Jahre inklusive Betreuer unter 3G-Regelung bleiben möglich.

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Handel und körpernahe Dienstleistungen

  • Handel: Außer Grundversorgung überall 2G.
  • Körpernahe Dienstleistungen sind untersagt, Ausnahme: medizinische, therapeutische, pflegerische, heilpädagogische oder seelsorgerische Zwecke, Friseure dürfen unter Beachtung der 2G-Regelung und mit Kontakterfassung öffnen.
Alternative zu 2G - Click und Collect.
Alternative zu 2G – Click und Collect.

Sport und Erholung

  • Profisport kann unter Beachtung der 3G-Regelung und mit Kontakterfassung für Sportler ohne Zuschauer stattfinden.
  • Breitensport ist nur als Vereinssport für Kinder unter 16 Jahren zulässig, die Betreuungsperson unterliegt der 3G-Regelung.
  • Rehasport und medizinischer Sport ist zulässig.
  • Bäder und Saunen und Solarien sind geschlossen, Ausnahme: rehabilitations- und medizinische Zwecke, berufsbedingte praktische Ausbildung etc Hier gilt die 3G-Regelung mit Kontakterfassung.

Weitere Bereiche

  • Versammlungen sind ortsfest und mit bis zu 10 Personen erlaubt.
  • Fahrschulen unter Beachtung der 2G-Regelung für Fahrschüler und 3G-Regelung für Ausbilder.

Corona-Fälle

Das Dresdner Gesundheitsamt meldet mit Stand Freitag, 24. Dezember 2021, 12 Uhr für die vergangenen sieben Tage 2.122 Neuinfektion, das ist ein erheblicher Rückgang zur Vorwoche, allerdings wurden Fälle vom 24. Dezember noch nicht erfasst, die Corona-Ampel steht am Sonntag auf „Dunkelrot“ mit einem Wert von 475,5 (allerdings ist auch die Erfassung des RKI über die Feiertag eingeschränkt). 98 Personen wurden in ein Krankenhaus aufgenommen (rund doppelt so viele wie in der Vorwoche). Im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung gab es in dieser Woche bisher keine Todesfallmeldung.

Die Situation in den Krankenhäusern hat sich auf den Normalstationen erheblich verbessert. Laut dem Bettenindikator sind in Sachsen 1.175 Betten (59,9 Prozent Auslastung) mit Covid-Patienten auf Normalstation belegt, bei den Intensivbetten liegt der Anteil bei 87,9 Prozent (529 Patient*innen). (Quelle: sachsen.de). Nach dem Divi-Intensivregister sind 36,1 Prozent aller Intensiv-Betten in Sachsen derzeit mit Covid-Patient*innen belegt, in Dresden liegt der Anteil bei 33,73 Prozent, 84 Covid-Fälle werden hier behandelt, davon müssen 55 beatmet werden, das ist bei den Fällen ein Rückgang gegenüber der Vorwoche, allerdings mit mehr Beatmungspatient*innen. Während das Divi-Register alle Intensivbetten zählt, gibt der Bettenindikator die Auslastung der aktuellen Gesamtbettenkapazität für Covid-19-Patienten an.

Corona-Schutzimpfungen

Mit Stand vom 26. Dezember wurden in Sachsen mehr als 2,55 Millionen Menschen geimpft, das sind 62,9 Prozent der Einwohner*innen Sachsens. Die Quote für Auffrischungsimpfungen liegt bei rund 27,9 Prozent. Quelle: RKI. Zum Vergleich: im Schnitt sind in Deutschland 73,7 Prozent der Bevölkerung geimpft.

Seit Mittwoch, 1. Dezember 2021, sind die sogenannten „mobilen Impfteams“ in der Messe Dresden zusammengezogen. Für alle festen Impfstellen gibt es jetzt ein Terminbuchungssystem (sachsen.impfterminvergabe.de), für die Anmeldung braucht man aber Geduld. Im Impfstützpunkt Dresden können nach Voranmeldung montags bis sonnabends von 10 Uhr bis 18 Uhr bis zu 1.000 Menschen pro Tag gegen den Corona-Virus geimpft werden, unabhängig ob Erst- oder Zweitimpfung oder der sogenannte Booster.

Bisher in Deutschland das meistverimpfte Vakzine von BioNTech-Pfizer. Foto: Pixabay
Bisher in Deutschland das meistverimpfte Vakzine von BioNTech-Pfizer. Foto: Pixabay

Test-Zentren

In Testzentren werden kostenlose Schnelltests angeboten. Eine Übersicht der Testzentren in Dresden gibt es auf dem Themenstadtplan. In der Neustadt haben in den vergangenen Woche etliche neue Testzentren eröffnet, eine Übersicht gibt es hier.

Neuestes Testzentrum im Carte Blanche
Neuestes Testzentrum im Carte Blanche

Deutschland und die Welt

Weltweit sind mehr als 279 Millionen Infizierte gemeldet, mehr als 5,3 Millionen Todesfälle wurden in Zusammenhang mit Covid-19 verzeichnet, mehr als 8,9 Milliarden Impfdosen wurden verabreicht. Details in der Übersicht der Johns-Hopkins-Universität.

Deutschlandweit sind die Infizierten-Meldungen weiter zurück gegangen. Eine Übersicht dazu gibt es auf zeit.de. Die bundesweite 7-Tage-Inzidenz liegt heute laut RKI bei 220,7 (allerdings mit eingeschränkter Erfassung zu den Feiertagen)

Erläuterungen

  • Fallzahl: Anzahl aller labordiagnostisch bestätigten Sars-CoV-2-Fälle, die der Falldefinition gemäß § 11 Abs. 2 IfSG entsprechen und gemäß § 11 Abs. 1 IfSG an die Landesuntersuchungsanstalt Sachsen bzw. an das Robert Koch-Institut übermittelt werden.
  • Einweisung Krankenhaus: Anzahl aller labordiagnostisch bestätigten Sars-CoV-2-Fälle mit stationärer Behandlung im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung
  • Sterbefall: Anzahl der labordiagnostisch bestätigten Sars-CoV-2-Fälle, welche laut Totenschein im zeitlichen Zusammenhang mit einer COVID-19-Erkrankung verstarben. Hinweis: Zwischen dem Eintreten des Todes und der eingehenden Meldung beim Amt für Gesundheit und Prävention vergehen in der Regel einige Werktage. Es kommt vor, dass COVID-19-bedingte Todesmeldungen in gesammelter Form dem Amt für Gesundheit und Prävention übermittelt werden, was wiederum zu einer hohen Zahl an Meldungen an einem Tag führt. Unter dem Reiter „Fälle/Tag“ kann die Verteilung der Sterbefälle über die Zeitachse, sortiert nach Todesdatum genau eingesehen werden.
  • In den Regelungen sind mit Ungeimpften auch Personen gemeint, die nicht oder länger als sechs Monate genesen sind. (Details dazu in der Verordnung)

Weitere Informationen

4 Kommentare

  1. … zuerst mal ein GROSSES Dankeschön an Anton :)
    Du hast polemikfrei wieder ein Jahr durch das Neustadt-Geflüster geführt.
    Weil jaWeihnachten ist, … wir wünschen uns was!

    – Dir und dem Team was dahintersteht alles BESTE
    – ALLEN Lesern genau das auch!

    und zuletzt bezüglich des Hinweises in deinem Artikel:
    „Zum Thema Wiederverwendbarkeit solcher FFP2-Masken hat die Hochschule München eine interessante Untersuchung durchgeführt – grobes Ergebnis, der Schutz bleibt auch bei Mehrfachnutzung im vorgeschriebenen Normbereich.“

    … das was in dem Link hinterlegt ist, ist eine glatte LÜGE! FFP2 – Masken sind Arbeit-Schutzmasken! Dazu gibt es nicht ohne Grund seit vielen Jahren Vorschriften, welche gesetzlich festgelegt sind und bis zur „Pandemie“ peinlichst genau in den entsprechenden Betrieben die solcherart Masken nutzen müssen, kontrolliert wurden. Was dieses „GROBE“ Ergebnis liefert, ist einfach nur peinlich und zeigt, warum es offenbar immer mehr Menschen widerstrebt, diesen Unfug hinzunehmen. Die Arbeitsschutzgesezte wurden NICHT ohne Grund (und im übrigen mit wirklicher wissenschaftlichter Evidenz so streng gefasst) geschrieben, … heute schwadronieren Politiker und „Hochschulen“ (welche nicht bisher in der Grundsubstanz mit dem Thema je befasst waren) über Atem-Schutz-Masken. UNFASSBAR!
    Ich kann nur sagen, lasst euch impfen, bleibt gesund und passt auf Euch auf.
    DANKE nach mal an das TEAM Neustadt-Geflüster :)

    SUHA

  2. Im Bereich Arbeitsschutz ist die FFP2 weiterhin für Arbeiten zur Schimmelbeseitigung unzulässig, da zu geringe Schutzwirkung…. Dabei geht es allerdings auch um entsprechende Konzentrationen am Arbeitsplatz und die Dauer der Belastung…
    Schimmelsporen können sich beim Absetzen auch an der Innenseite anlagern, daher keine Mehrfachnutzung…

    Ist eher unwahrscheinlich, dass die gesamte Bevölkerung im Vollschutz mit externer Zuluft rumläuft, aber der Zuwachs an Sicherheit von medizinischer Maske zu schlecht aufgesetzter FFP2 (Brillenindikation im Herbst) ist auch fraglich…. so geht Aktionismus.
    Guten Rutsch..

  3. FFP2 ist eine Arbeitsschutzmaske und nicht für den Dauergebrauch vorgesehen.

    Und ich würde mir für 2022 wünschen, dass NG wieder ein kritisches Medium wird und nicht nur offizielle PMs wiedergibt.

  4. …die „wissenschaftliche“ Arbeit zum langzeitgebrauch von ffp2 Masken ist ja ein schlechter Witz… wie da ein solches „grobes“ Ergebnis ableiten? In der Untersuchung ging es um eine einmalig unterbrochen Beatmung von 22 Stunden… Wer legt seine Maske abends bei 80 Grad in den Ofen? Real ist die Lagerung in der Jacke oder Hosentasche… die Nutzung im echten Leben kann durch diesen Test nicht im geringsten abgebildet und bewertet werden…

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