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Fünf Jahre für Raub nach Oral-Sex

Am Landgericht Dresden ist heute ein 27-jähriger Mann wegen schwerer räuberischer Erpressung zu fünf Jahren und einem Monat Freiheitsstrafe verurteilt worden. Sein Anwalt sprach von einer Farce eines Gerichtsverfahrens und will in Revision gehen.

Ort des Geschehens - Spielplatz Louisengrün auf der Louisenstraße
Ort des Geschehens – Spielplatz Louisengrün auf der Louisenstraße

In der Nacht vom 22. zum 23. Mai trafen Aiman Z. und das ebenfalls 27-Jährige Opfer auf dem Spielplatz an der Louisenstraße (Louisengrün) zusammen. Dort soll es zum Oral-Sex gekommen sein und der Angeklagte habe das Portemonnaie und ein Handy geraubt und den Geschädigten mit einem Messer gedroht und mit der Spitze in den Hals gepiekt. Der Angeklagte machte keine Angaben zum Vorfall. Vor Gericht berichtete der Geschädigte umfangreich von dem Vorfall (Neustadt-Geflüster vom 10. Dezember 2021), allerdings waren die Angaben vor Gericht anders als bei den Polizeivernahmen.

Heute wurde als Zeugin eine Kriminalhauptkomissarin gehört, die Hauptsachbearbeiterin des Falles. Danach sei der Geschädigte von zwei Personen umstellt worden, Bargeld und Handy wurden gefordert, das Messer an den Hals gehalten. Er konnte aber das Handy wieder abnehmen und flüchten. Er beschrieb den Täter mit etwa 1,70 Meter Größe und einer markanten schwarzen Brille mit eckigem Gestell. Die zweite Person konnte er nicht beschreiben. Nachforschungen der Polizei ergaben, dass unmittelbar nach der Tat mit der Karte für 38 Euro Zigaretten von einem Automaten gezogen wurden und dann versucht wurde mit der Karte Geld an einem Geldautomaten am Albertplatz abzuheben.

Anhand der dabei entstandenen Bilder konnte der Angeklagte identifiziert werden. Und bei einem Fotovergleich konnte der Geschädigte ihn direkt wiedererkennen. In der Zwischenzeit beschlagnahmte die Polizei beim Angeklagten ein Portemonnaie und ein Messer, beides erkannte der Geschädigte jedoch nicht wieder. Die Polizistin bestätigte vor Gericht, dass der Geschädigte ausgesagt habe, dass er den Verlust des Portemonnaies erst später nach dem Vorfall bemerkt habe.

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Widersprüche bei den Aussagen des Zeugen

Bei der Vernehmung vor Gericht hatte er ausgesagt, dass er das Fehlen des Portemonnaies während des Oral-Verkehrs bemerkt und darauf den Sex abgebrochen habe.

Auf diese Widersprüche machte Anwalt Ulf Israel erneut aufmerksam und stellte den Antrag, den Vernehmer der zweiten Zeugenvernehmung, zu hören. Das Gericht lehnte den Antrag ab. Der Vorsitzende Richter Joachim Kubista erklärte: „Wir sehen den Widerspruch, die Zeugenverlesung ist nicht nötig.“

Anschließend plädierte die Staatsanwaltschaft. Den ursprünglichen Vorwurf der schweren räuberischen Erpressung wandelte die Staatsanwältin in schweren räuberischen Diebstahl in Tateinheit mit Körperverletzung und Tatmehrheit mit Computerbetrug. Und forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren – der gegen den Angeklagten bestehende Haftbefehl solle aufrechterhalten bleiben, da erhebliche Fluchtgefahr bestehe.

Verteidiger Ulf Israel sprach von einem Lehrstück, einer Farce eines Gerichtsverfahrens und beantragte den Freispruch des Angeklagten. Zentraler Punkt seiner Verteidigung: Kann man dem Geschädigten glauben. Das er aus Scham nichts von dem Oral-Sex vor der Polizei gesagt habe, sei ja noch möglich, aber warum habe er den Diebstahl der Geldbörse mal direkt bemerkt und mal erst später. Das sei nicht mit Scham zu erklären. Israel zieht auch die noch am nächsten Tag sichtbare Rötung in Zweifel. Vielleicht habe es sich bei dem Geschehen ja nur um einen Trickdiebstahl gehandelt? Einzig den Computerbetrug, sprich das Verwenden der Geldkarte am Zigarettenautomaten räumt er ein. Die Strafe dafür habe der Angeklagte jedoch schon in der Untersuchungshaft verbüßt. Alles gemäß dem Grundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten.

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Urteil: Fünf Jahre, ein Monat

Das Gericht mochte der Verteidigung nicht folgen und verurteilte Aiman Z. zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und einem Monat. Nach Ansicht des Gerichts kam es zum Oral-Verkehr und dabei bemerkte der Geschädigte, dass Handy und Portemonnaie weg sind. Als er es zurückwollte, habe der Angeklagte das Messer an den Hals gesetzt. Kurze Zeit später habe der Angeklagte die EC-Karte eingesetzt. Der Vorsitzende Richter führte aus, dass die ungleichen Aussagen des Geschädigten erklärbar seien und der Geschädigte denoch glaubhaft sei. Immerhin sei der Angeklagte nachweislich in Besitz der EC-Karte gewesen. Eine Erklärung dazu habe der Angeklagte nicht gegeben. Im Ergebnis der Beweisaufnahme müsse man dem Geschädigten glauben. Laut Paragraph 250 StGB ist schwerer Raub mit mindestens fünf Jahren zu bestrafen. Ein Geständnis und eine Entschuldigung hätte möglicherweise zu einem minderschweren Fall führen können, so Richter Kubista.

Zum Schluss wird Richter Kubista noch einmal allgemein: „Der Einsatz von Messern beunruhigt uns“, sagt er. Es wäre in diesem Jahr schon sein vierter oder fünfter Fall des Einsatzes von Messern. „Das muss klar sein, dass wir uns das nicht bieten lassen.“ Dann teilte er noch einmal gegen den Rechtsanwalt aus: „Wir sind es auch satt, uns alles von Verteidigern bieten zu lassen. Eine Bezeichnung als Farce würde in anderen Ländern zu Ordnungsmitteln führen. So fühlen sich Straftäter unterstützt.“

Der Angeklagte bleibt weiter in Haft. Anwalt Ulf Israel bestätigte zum Ende der Verhandlung: „Wir werden in Revision gehen.“

2 Kommentare

  1. „Schwere Strafe…“ obwohl das Strafmaß nur ein Monat mehr als die Mindeststrafe beträgt?
    Eher ein mildes Urteil für einen Raub mit Waffen.

Kommentare sind geschlossen.