Impfen im Diako
Das Diakonissenkrankenhaus an der Holzhofgasse setzt seine Impfaktion fort und unterstützt mit weiteren Terminen vom 3. bis 8. Januar die Landesregierung bei der Impfkampagne.
Wie der Diako-Pressesprecher Victor Franke sagt, ist die Mehrzahl der behandelten Menschen auf den Covid-Stationen ungeimpft. „Das belastet nicht nur das medizinische und pflegerische Personal. Die Krankenhäuser müssen auch vielen Patientinnen und Patienten absagen und können so ihren Versorgungsauftrag nicht mehr vollständig erfüllen“, so Franke Das Diakonissenkrankenhaus Dresden ruft daher zum Impfen auf und unterstreicht seinen Appell mit weiteren Impfterminen auf dem Gelände in der Neustadt.
Bereits seit Mitte Dezember können sich Bürger*innen nach vorheriger Anmeldung im Diakonissenkrankenhaus Dresden impfen lassen. Die ersten Termine waren innerhalb kürzester Zeit ausgebucht. Nun vergibt das Diako weitere Impftermine zwischen dem 3. und 8. Januar. Angeboten werden Erst-, Zweit und Boosterimpfungen. Über den Veranstaltungskalender können die Termine direkt online gebucht werden: www.diako-dresden.de/termine. Eine Anmeldung ist erforderlich.
„Wir haben in der Dresdner Neustadt ein Impfangebot für alle geschaffen“, macht Prof. Dr. Jens Uwe Erk, Medizinischer Direktor des Diakonissenkrankenhauses Dresden, deutlich und ergänzt: „Damit helfen wir mit unseren Ressourcen dabei, das Tempo beim Impfen in Dresden zu erhöhen.“ Verimpft wird der mRNA-Impfstoff von Moderna, möglich ist die Impfung für alle Personen, die älter als 30 Jahre sind.
Zusätzliche Impfangebote der Stadt Dresden am 10. Januar
Die Landeshauptstadt Dresden wird am 10. Januar 2022 Corona-Schutzimpfungen im Neuen Rathaus ermöglichen. Außerdem sind vier mobile Teams unterwegs. Die Impfung verabreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jeweils von Montag bis Sonnabend. Nähere Informationen veröffentlicht das Gesundheitsamt ab Januar unter www.dresden.de/corona.
Unterstützung gesucht
Zur Komplettierung der Teams sucht das Gesundheitsamt medizinisches Personal, um die Dresdnerinnen und Dresdner schnellstmöglich zu schützen. Der Einsatz ist zunächst bis Ende März 2022 vorgesehen. Für eine verlässliche Planung ist es notwendig, dass Interessierte mindestens 20 Stunden pro Woche und stadtweit einsetzbar sind. In folgenden Bereichen wird derzeit noch Unterstützung benötigt:
- Medizinische Fachangestellte (m/w/d)
- Pharmazeutische Fachangestellte (m/w/d) bzw. Medizinstudenten (m/w/d) mit abgeschlossenem ersten Staatsexamen
- Notfallsanitäter (m/w/d)
- Rettungsassistent (m/w/d)
- Rettungssanitäter (m/w/d)
Tätigkeiten sind:
- Aufbereitung des Impfstoffs
- Arztassistenz (u.a. Durchführung von Impfungen nach Delegation)
- Umsetzung Hygiene
- Dokumentation und Datenerhebung
Die Landeshauptstadt Dresden schließt Honorarverträge mit den Unterstützerinnen und Unterstützern ab. Technik und Software stehen zur Verfügung. Die Bestellung des Impfstoffes erfolgt zentral durch das Gesundheitsamt. Bei Intereresse bitte per E-Mail melden unter: gesundheitsamt-coronaimpfung@dresden.de.
Interview mit Christian Drosten
Im Deutschlandfunk ist ein interessantes Interview mit dem leitenden Virologen der Charité Berlin, Christian Drosten, nachzuhören bzw. nachzulesen. Er appelliert eindringlich, sich impfen zu lassen, auch wenn es erste Hinweise darauf gibt, dass der Erkrankungsverlauf bei der Omikron-Variante etwas weniger schwer ausfällt. Denn, so Drosten, eine Infektion mit Omikron, schütze nicht automatisch auch vor einer weiteren Erkrankung mit zum Beispiel der Delta-Variante.
Bei Behördenterminen sind jetzt FFP2-Masken Pflicht
Mit der neuen Sächsischen Coronaschutzverordnung wurde auch die Maskenpflicht verschärft. Damit müssen nun auch bei Behördenterminen sowie Besuchen in städtischen Liegenschaften FFP2-Masken getragen werden. Auch vergleichbare Schutzklassen filtrierender Masken wie FFP3 oder KN95 können dafür genutzt werden – sie sind allerdings jeweils nur ohne Ausatemventil zulässig. Die FFP2-Pflicht gilt sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und zunächst bis einschließlich 9. Januar 2022.
Darüber hinaus besteht in Dresdner Rathäusern und in anderen Verwaltungsgebäuden weiterhin die so genannte 3G-Pflicht: Damit haben nur noch geimpfte, genesene oder getestete Bürgerinnen und Bürger sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Zugang. Die entsprechenden Nachweise werden jeweils an den Eingängen durch Sicherheitspersonal beziehungsweise städtische Bedienstete kontrolliert.
Gesundheitsamt empfiehlt professionellen Schnelltest vor Quarantäne-Ende
Das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Dresden empfiehlt Menschen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, am letzten Tag der Quarantäne einen professionellen Antigen-Schnelltest in einem Testzentrum durchzuführen. Ein erneuter PCR-Test ist bei Symptomfreiheit nicht erforderlich. Das Gesundheitsamt weist explizit darauf hin, dass ein solcher PCR-Test weiterhin positiv ausfallen kann, ohne dass die Person noch infektiös ist. Dies liege an der hohen Empfindlichkeit dieses Untersuchungsverfahrens, welches durchaus noch Wochen oder gar Monate besonders bei immungeschwächten Menschen die Viruspartikel nachweisen kann.
Laut Gesundheitsamt besteht keine Ansteckungsgefahr mehr, wenn
-
1. seit 48 Stunden keine Symptome mehr vorliegen,
2. die vollen 14 Tage der Quarantäne eingehalten wurden und
3. ein Antigen-Schnelltest ein negatives Ergebnis vorweist.
Zur Durchführung der Testung darf die eigene Wohnung unter Einhaltung der Hygieneregeln verlassen werden.
Kontaktpersonen, hauptsächlich ungeimpften Familienangehörigen, wird dringend empfohlen im Verlauf der zehntägigen Absonderung mindestens zwei Antigen-Selbsttests durchzuführen. Bei positivem Schnelltest ist dann eine PCR-Gegenprobe erforderlich. Enge Kontaktpersonen haben einen Anspruch auf eine PCR-Untersuchung. Eine Freitestung ist entweder am fünften Tag der Quarantäne mittels PCR- oder am siebten Tag mit einen professionellen Antigen-Schnelltest möglich.
Anders verhält es sich bei der Omikron-Variante. Bei dem Nachweis dieser müssen sowohl die positiv getestete Person als auch die Kontaktpersonen 14 Tage in Quarantäne. Das Gesundheitsamt kann eine PCR-Testung anordnen. Eine Freitestung von geimpften Positiven oder Kontaktpersonen ist nicht möglich.
„Grundsätzlich richten sich die Vorgehensweisen nach den aktuellen Empfehlungen, die sich aufgrund der Dynamik auch schnell wieder ändern können. Wir informieren dazu regelmäßig mit Pressemitteilungen und auf der Internetseite zum Coronavirus“, erklärt der Leiter des Gesundheitsamtes Frank Bauer.
Aktuelle Regelungen
Seit 28. Dezember gelten einige neue Regelungen bzgl. der Corona-Pandemie. Im Wesentlichen gilt weiterhin die Corona-Notfallverordnung, mit ein paar Anpassungen. Die gesamte Verordnung lässt sich auf sachsen.de nachlesen, als (Zusammenfassung und den kompletten Verordnungstext als PDF).
Einschränkungen im privaten Bereich
- Weiterhin gilt die Begrenzung auf einen Hausstand plus eine weitere Person, wenn mindestens eine ungeimpfte Person dabei ist. Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr zählen nicht mit.
- Weiterhin nächtliche Ausgangsbeschränkungen in Hotspot-Landkreisen mit 7-Tage-Inzidenz über 1.000 für Ungeimpfte.
- Alkoholverbot an bestimmten Plätzen – Details in Dresden, siehe hier.
- 2G-Privatfeiern sind bis maximal 10 Personen möglich, Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr zählen nicht mit.
Maskenpflicht
Seit 28. Dezember 2021 besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder vergleichbaren Atemschutzmaske unter anderem in geschlossenen Räumen von Einrichtungen, Betrieben, Läden, Behörden und bei körpernahen Dienstleistungen und weiterhin im ÖPNV. Die normale und leichtere OP-Maske reicht nun nicht mehr aus.
Gastronomie, Kultur und Tourismus
Die 2G-Regelung für die Gastronomie, die auch weiterhin nur bis 20 Uhr öffnen darf, bleibt bestehen. Die Rechtmäßigkeit der Verfügung hat der 3. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts als voraussichtlich rechtmäßig erachtet. Weitere Details auf sachsen.de.
Ebenso bestehen bleibt die Hotspot-Regelung für Gastronomie: In Landkreisen und Kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen ab dem 13. Dezember 2021 an drei aufeinanderfolgenden Tagen über dem Wert von 1.500 liegt, ist am nächsten – dem vierten – Tag die Öffnung der Gastronomie untersagt. Die Öffnung ist erst wieder am nächsten Tag möglich, wenn der Schwellenwert der 7-Tage-Inzidenz von 1.500 an drei aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird. Aktuell gibt es keinen Landkreis in Sachsen mit Werten in der Höhe.
Übernachtungsangebote sind weiterhin untersagt, Ausnahme: Dienstreisen, »soziale Zwecke« mit 3G-Regelung, Kulturangebote bleiben geschlossen, Ausnahme: Bibliotheken, Tierparks und Zoos im Außenbereich. Gottesdienste und andere Treffen von Kirchen und Religionsgemeinschaften sind unter Beachtung der 3G-Regelung gestattet.
Schulen und Bildung
Schulbesuchspflicht ist aufgehoben, Schulen und Kitas jedoch weiterhin geöffnet, in Kitas und Grundschulen eingeschränkter Regelbetrieb, 3G an Hochschulen, Aus- und Fortbildung grundsätzlich geschlossen, Ausnahme: Angebote für Kinder bis 16 Jahre inklusive Betreuer unter 3G-Regelung bleiben möglich.
Handel und körpernahe Dienstleistungen
- Handel: Außer Grundversorgung überall 2G.
- Körpernahe Dienstleistungen sind untersagt, Ausnahme: medizinische, therapeutische, pflegerische, heilpädagogische oder seelsorgerische Zwecke, Friseure dürfen unter Beachtung der 2G-Regelung und mit Kontakterfassung öffnen.
Sport und Erholung
- Profisport kann unter Beachtung der 3G-Regelung und mit Kontakterfassung für Sportler ohne Zuschauer stattfinden.
- Breitensport ist nur als Vereinssport für Kinder unter 16 Jahren zulässig, die Betreuungsperson unterliegt der 3G-Regelung.
- Rehasport und medizinischer Sport ist zulässig.
- Bäder und Saunen und Solarien sind geschlossen, Ausnahme: rehabilitations- und medizinische Zwecke, berufsbedingte praktische Ausbildung etc Hier gilt die 3G-Regelung mit Kontakterfassung.
Weitere Bereiche
- Versammlungen sind ortsfest und mit bis zu 10 Personen erlaubt.
- Fahrschulen unter Beachtung der 2G-Regelung für Fahrschüler und 3G-Regelung für Ausbilder.
Corona-Fälle
Aufgrund geringerer Tests und Meldeverzögerungen geben die aktuellen Corona-Fall-Zahlen nicht das Infektionsgeschehen wieder. Dennoch steht die Corona-Ampel am Sonntag weiterhin auf „Dunkelrot“ mit einem Wert von rund 350. 32 Personen wurden in der vergangenen Woche ein Krankenhaus aufgenommen (weniger als die Hälfte wie in der Vorwoche). Im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung gab es in dieser Woche bisher keine Todesfallmeldung, aber zehn Nachmeldungen aus der Vorwoche.
Die Situation in den Krankenhäusern hat sich auf den Normalstationen weiter verbessert. Laut dem Bettenindikator sind in Sachsen 1.042 Betten (57,1 Prozent Auslastung) mit Covid-Patienten auf Normalstation belegt, bei den Intensivbetten liegt der Anteil bei 84,8 Prozent (442 Patient*innen). Der kritische Belastungswert liegt bei 1.300 und 420 belegten Betten. (Quelle: sachsen.de). Nach dem Divi-Intensivregister sind 32,3 Prozent aller Intensiv-Betten in Sachsen derzeit mit Covid-Patient*innen belegt, in Dresden liegt der Anteil bei 34,04 Prozent, 80 Covid-Fälle werden hier behandelt, davon müssen 50 beatmet werden, das ist ein leichter Rückgang gegenüber der Vorwoche. Während das Divi-Register alle Intensivbetten zählt, gibt der Bettenindikator die Auslastung der aktuellen Gesamtbettenkapazität für Covid-19-Patienten an.
Corona-Schutzimpfungen
Mit Stand vom 26. Dezember wurden in Sachsen mehr als 2,56 Millionen Menschen geimpft, das sind 63,2 Prozent der Einwohner*innen Sachsens. Die Quote für Auffrischungsimpfungen liegt bei rund 30 Prozent. Quelle: RKI. Zum Vergleich: im Schnitt sind in Deutschland 74,1 Prozent der Bevölkerung geimpft und 38 Prozent geboostert.
Für feste Impfstellen gibt es ein Terminbuchungssystem (sachsen.impfterminvergabe.de), für die Anmeldung braucht man aber Geduld. Im Impfstützpunkt Dresden können nach Voranmeldung montags bis sonnabends von 10 Uhr bis 18 Uhr bis zu 1.000 Menschen pro Tag gegen den Corona-Virus geimpft werden, unabhängig ob Erst- oder Zweitimpfung oder der sogenannte Booster.
Test-Zentren
In Testzentren werden kostenlose Schnelltests angeboten. Eine Übersicht der Testzentren in Dresden gibt es auf dem Themenstadtplan. In der Neustadt haben in den vergangenen Woche etliche neue Testzentren eröffnet, eine Übersicht gibt es hier.
Deutschland und die Welt
Weltweit sind mehr als 289 Millionen Infizierte gemeldet, mehr als 5,4 Millionen Todesfälle wurden in Zusammenhang mit Covid-19 verzeichnet, mehr als 9,1 Milliarden Impfdosen wurden verabreicht. Details in der Übersicht der Johns-Hopkins-Universität.
Deutschlandweit sind die Infizierten-Meldungen ziemlich konstant geblieben, allerdings gibt es aufgrund der Feiertage vermutlich erheblichen Test- und Meldeverzug. Interessant ist die Entwicklung in Norddeutschland, die Bundesländer Hamburg und Bremen weisen inzwischen eine höhere Inzidenz als Sachsen auf. Das könnte schon ein Hinweis auf die Verbreitung der Omikron-Variante sein. Eine Übersicht dazu gibt es auf zeit.de. Die bundesweite 7-Tage-Inzidenz liegt heute laut RKI bei 222,7 (allerdings mit eingeschränkter Erfassung zu den Feiertagen).
Erläuterungen
- Fallzahl: Anzahl aller labordiagnostisch bestätigten Sars-CoV-2-Fälle, die der Falldefinition gemäß § 11 Abs. 2 IfSG entsprechen und gemäß § 11 Abs. 1 IfSG an die Landesuntersuchungsanstalt Sachsen bzw. an das Robert Koch-Institut übermittelt werden.
- Einweisung Krankenhaus: Anzahl aller labordiagnostisch bestätigten Sars-CoV-2-Fälle mit stationärer Behandlung im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung
- Sterbefall: Anzahl der labordiagnostisch bestätigten Sars-CoV-2-Fälle, welche laut Totenschein im zeitlichen Zusammenhang mit einer COVID-19-Erkrankung verstarben. Hinweis: Zwischen dem Eintreten des Todes und der eingehenden Meldung beim Amt für Gesundheit und Prävention vergehen in der Regel einige Werktage. Es kommt vor, dass COVID-19-bedingte Todesmeldungen in gesammelter Form dem Amt für Gesundheit und Prävention übermittelt werden, was wiederum zu einer hohen Zahl an Meldungen an einem Tag führt. Unter dem Reiter „Fälle/Tag“ kann die Verteilung der Sterbefälle über die Zeitachse, sortiert nach Todesdatum genau eingesehen werden.
- In den Regelungen sind mit Ungeimpften auch Personen gemeint, die nicht oder länger als sechs Monate genesen sind. (Details dazu in der Verordnung)
Weitere Informationen
- Faktencheck zu den häufigsten Corona-Mythen auf sachsen.de
- www.dresden.de/corona
- sachsen.impfterminvergabe.de
- www.coronavirus.sachsen.de
- www.corona-in-zahlen.de
- Neustadt-Test-Zentren
FFP 2 Masken nur in Innenräumen mit Publikumsverkehr Pflicht.
Frage: Weiß jemand, ob es eine offizielle Perspektive für die Beendigung dieser sinnlosen 20-Uhr-Grenze in der Gastro gibt?
Jetzt wird der PCR-Betrug also ganz beiläufig bereits öffentlich eingeräumt… kann noch wochenlang positiv sein, auch wenn die Person längst nicht mehr infektiös ist…
Solche Aussagen wurden auch auf diesem Kanal noch vor einem Jahr regelmäßig als Geschwurbel und Verschwörungstheorie diffamiert. Jeden Zweifel am PCR-Test hat der Anton fleissig abgebügelt. Langsam wäre mal eine Entschuldigung fällig. Die offiziellen Lügen fliegen aber alle noch auf, nur Geduld.
@BugCheech: die aktuelle Notverordnung läuft bis zum Sonntag, 9. Januar. Ich gehe mal davon aus, dass in dieser Woche die Konditionen der Verlängerung diskutiert werden.
Lieber josef, hab spontan zwei Kommentare von mir von vor rund einem Jahr gefunden, die sich mit dem Thema PCR-Test beschäftigen.
Im Januar 2021: „Mittels der PCR-Tests werden Spuren von Virus nachgewiesen. Um solche Spuren im Körper zu haben, muss der Getestete also vorher infiziert worden sein.“
Im Dezember 2020: Ein PCR-Test weist nach, ob sich Erbgut des Virus in dem Menschen befindet, je genauer der PCR-Test durchgeführt wird (CT-Wert), desto größer ist die Chance auch geringere Spuren nachzuweisen, die sich auch in totem Virusmaterial befinden, das zum Beispiel nach einer vom Immunsystem erfolgreich bekämpften Infektion noch vorhanden ist. Solches Material kann sich auch noch viele Tage bis mehrere Wochen nach einer Infektion nachweisen lassen – ansteckend (also infektiös) ist der Betroffene dann unter Umständen nicht mehr. (Quelle: Apotheken-Umschau)
Das ich Zweifel am PCR-Test damit abgebügelt hätte, würde ich so nicht rauslesen. Aber wenn Du meinst.
@Anton
Mal im Ernst: Die Apotheken-Umschau als Quelle……
LOL
Ein gesundes neues Jahr! We are still alive!
@Anton
Sollte es nicht heißen wie „OFT“ der Testzyklus im Labor durchgeführt wird und nicht je „GENAUER“….
„Laut Dr. Michael Mina, einem Epidemiologen in Harvard, legen die meisten Tests die Grenze der Positivität bei 40, einige bei 37 fest. Tests mit so hohen Zyklusschwellen sind in der Lage, nicht nur das lebende Virus nachzuweisen, sondern auch genetische Fragmente dessen, was vom Virus übrigbleibt. Fragmente also, die kein besonderes Ansteckungsrisiko darstellen. Es ist, als fände man ein Haar in einem Raum, lange nachdem eine Person ihn verlassen hat.
Gemäss dem Center of Disease Control – CDC ist es äusserst schwierig, ein lebendes Virus oberhalb einer Zyklusschwelle von 33 nachzuweisen. Für Dr. Mina sollte der Schwellenwert auf 30 oder noch niedriger (20-25) festgelegt werden. Dr. Juliet Morrison, Virologin an der Universität von Kalifornien in Riverside, sagt auch, dass jeder Test mit einem Ct über 35 zu hoch ist. In drei US-Kohorten, die auf solchen Ct-Werten basierten, trugen bis zu 90 Prozent der Personen, die positiv getestet wurden, tatsächlich kaum das Virus in sich.“
Diako schnell und unkompliziert, ging auch ohne Anmeldung nach Anruf heute. Danke für den Tipp, hatte mich schonwieder auf irgendeine Chaotenaktion nach Kamenz o.Ä. eingestellt.