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Lange Nacht der Angst im Hygiene-Museum

Corona-Infos für Dresden 8. Januar 2022

Gestern Abend haben Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) und Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) bekannt gegeben, dass es ab kommender Woche gewisse Lockerungen geben wird. Die ursprünglich bis Sonntag (9. Januar) gültige Notverordnung wurde nun bis zum 13. Januar verlängert. Die aktuell gültigen Details gibt es im Bericht vom 26. Dezember 2021.

Gesundheitsministerin Petra Köpping und Ministerpräsident Michael Kretschmer
Gesundheitsministerin Petra Köpping und Ministerpräsident Michael Kretschmer

Inzidenzunabhängige Neuregelungen ab 14. Januar

  • Anhebung Versammlungen auf 200 Personen ortsfest statt bisher 10
  • Zugang für Gastronomie 2G+
  • Anhebung außerschulische Bildung und Sport auf 18 Jahre.
  • Körpernahe Dienstleistungen mit 2G, Friseure 3G

Regelungen abhängig von Krankenhäusern und Inzidenz ab 14. Januar

Wenn die Belastungsstufe der Krankenhäuser (1.300 auf Normalstation, 420 auf Intensivstation) und eine Inzidenz von 1.500 unterschritten wird, für drei Tage, dann gibt es ab dem übernächsten Tag folgende Erleichterungen.

Für die Gastro gilt weiterhin 2G.
Für die Gastro gilt ab 14. Januar 2G+.
  • Versammlungen bis 1.000 Personen, auch Aufzüge sind möglich
  • Dienstleistungen mit 2G-Regel
  • Gastronomie bis 22 Uhr mit 2G+
  • Solarien 2G
  • Museen, Ausstellungen 2G und Quadratmeterregelung wie im Einzelhandel
  • Kino, Theater, Sportveranstaltungen 2G+ und 50 Prozent der Besucherkapazität, maximal 250 Personen
  • Messen 2G+ und 50 Prozent der Besucherkapazität, maximal 1.000 Personen
  • Sportanlagen außen 2G, innen 2G+
  • Tourismus, Beherbergung 2G+ – sprich bei der Anreise tagesaktuellen Test vorlegen
  • Aus- und Weiterbildung 2G
  • Hotspotregelung ab 1.500 Inzidenz in Landkreis, dann entfallen alle Lockerungen
  • Weiterhin gilt die Kontaktbeschränkung auf einen Hausstand plus eine weitere Person, wenn mindestens eine ungeimpfte Person dabei ist. Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr zählen nicht mit.
  • Weiterhin nächtliche Ausgangsbeschränkungen in Hotspot-Landkreisen mit 7-Tage-Inzidenz über 1.500 für Ungeimpfte.
  • Alkoholverbot an bestimmten Plätzen – Details in Dresden, siehe hier.
  • 2G-Privatfeiern sind bis maximal 10 Personen möglich, Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr zählen nicht mit.

Maskenpflicht

Weiterhin besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder vergleichbaren Atemschutzmaske unter anderem in geschlossenen Räumen von Einrichtungen, Betrieben, Läden, Behörden mit Besucherverkehr und bei körpernahen Dienstleistungen und weiterhin im ÖPNV.

Ebenso bestehen bleibt die Hotspot-Regelung für Gastronomie: In Landkreisen und Kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen ab dem 13. Dezember 2021 an drei aufeinanderfolgenden Tagen über dem Wert von 1.500 liegt, ist am nächsten – dem vierten – Tag die Öffnung der Gastronomie untersagt. Die Öffnung ist erst wieder am nächsten Tag möglich, wenn der Schwellenwert der 7-Tage-Inzidenz von 1.500 an drei aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird. Aktuell gibt es keinen Landkreis in Sachsen mit Werten in der Höhe.

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Erläuterung 2G+

Das bedeutet grundsätzlich, dass sich Geimpfte bzw. Genesene vor Besuch der jeweiligen Einrichtung tagesaktuell testen lassen müssen. Ein Selbsttest reicht dafür nicht aus. Nicht testen lassen müssen sich Geboosterte, vollständig Geimpfte mit Genesenennachweis, der nicht älter als drei Monate ist und vollständig Geimpfte, bei denen die letzte Impfung nicht länger als drei Monate zurück liegt, ebenso unter 18-Jährige und Menschen mit Nachweis einer Impfunverträglichkeit.

Alle geplanten Regelungen zum Nachhören in der Pressekonferenz auf Facebook. Diese Regelungen müssen nun noch vom Kabinett beschlossen werden und werden vermutlich in der nächsten Woche auf sachsen.de veröffentlicht.


Corona-Fälle in Dresden, 8. Januar

Das Dresdner Gesundheitsamt meldet mit Stand Freitag, 7. Januar 2022, 12 Uhr für die vergangenen sieben Tage 2.037 Neuinfektion, die Corona-Ampel steht am Sonnabend auf „Dunkelrot“ mit einem Wert von 367,3 (leicht über der Vorwoche) 62 Personen wurden in ein Krankenhaus aufgenommen (etwa doppelt so viele wie in der Vorwoche). 6 Todesfälle im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung wurden registriert, seit Beginn der Pandemie sind es nun 1.498 Sterbefälle in Dresden.

Die Situation in den Krankenhäusern hat sich weiter verbessert. Laut dem Bettenindikator sind in Sachsen 928 Betten mit Covid-Patienten auf Normalstation belegt, in Intensivbetten werden 383 Patient*innen behandelt. Der kritische Belastungswert liegt bei 1.300 und 420 belegten Betten. (Quelle: sachsen.de). Nach dem Divi-Intensivregister sind 27,9 Prozent aller Intensiv-Betten in Sachsen derzeit mit Covid-Patient*innen belegt, in Dresden liegt der Anteil bei 33,93 Prozent, 76 Covid-Fälle werden hier behandelt, davon müssen 50 beatmet werden, damit ist die Situation gegenüber der Vorwoche stabil.

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Corona-Schutzimpfungen

Mit Stand vom 8. Januar wurden in Sachsen mehr als 2,57 Millionen Menschen geimpft, das sind 63,5 Prozent der Einwohner*innen Sachsens. Die Quote für Auffrischungsimpfungen liegt bei rund 33 Prozent. Quelle: RKI. Zum Vergleich: im Schnitt sind in Deutschland 74,5 Prozent der Bevölkerung geimpft und rund 42 Prozent geboostert.

Für feste Impfstellen gibt es ein Terminbuchungssystem (sachsen.impfterminvergabe.de), für die Anmeldung braucht man aber Geduld. Im Impfstützpunkt Dresden können nach Voranmeldung montags bis sonnabends von 10 Uhr bis 18 Uhr bis zu 1.000 Menschen pro Tag gegen den Corona-Virus geimpft werden, unabhängig ob Erst- oder Zweitimpfung oder der sogenannte Booster.

Impfen - Symbolfoto: DoroT Schenk, Pixabay
Impfen – Symbolfoto: DoroT Schenk, Pixabay

Zusätzliche Impfangebote der Stadt Dresden ab 10. Januar

Die Landeshauptstadt Dresden wird ab 10. Januar 2022 Corona-Schutzimpfungen im Neuen Rathaus ermöglichen. Das kommunale Impfcenter ist über den Eingang Goldene Pforte, Rathausplatz 1, erreichbar und montags bis sonnabends von 10 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Dafür ist ein Termin notwendig, der im Onlineportal des Freistaates unter (sachsen.impfterminvergabe.de) gebucht werden kann. Möglich sind Impfungen für Erwachsene und Kinder ab zwölf Jahren. Im kommunalen Impfcenter arbeitet das Personal der Johanniter Unfallhilfe Hand in Hand mit medizinischen Fachkräften, die unter anderem dem öffentlichen Aufruf Dresdens gefolgt sind und sich engagieren wollen.

Verimpft werden aktuell die Impfstoffe von BioNTech (bei Personen unter 30 Jahren) und Moderna (bei Personen über 30 Jahren). Der Impfstoff Novavax steht aktuell noch nicht zur Verfügung. Für Kinder unter zwölf Jahren bietet das Impfzentrum in der Messe jeden Sonnabend einen Kinderimpftag an; Termine werden über ebenfalls über das Onlineportal des Freistaates gebucht.

Unterstützung für Senioren

Bürgerinnen und Bürger, die individuelle technische Unterstützung bei der Buchung eines Impftermins benötigen, können sich an eine Seniorenberatungsstelle in ihrer Nachbarschaft oder an das Seniorentelefon unter 0351 4884800 wenden.

Eine Übersicht der öffentlichen Impfmöglichkeiten gibt es im Themenstadtpland der Stadt.

Test-Zentren

In Testzentren werden kostenlose Schnelltests angeboten. Eine Übersicht der Testzentren in Dresden gibt es auf dem Themenstadtplan. In der Neustadt haben in den vergangenen Woche etliche neue Testzentren eröffnet, eine Übersicht gibt es hier.

Testzentrum auf der Alaunstraße
Testzentrum auf der Alaunstraße

Deutschland und die Welt

Weltweit sind mehr als 303 Millionen Infizierte gemeldet, mehr als 5,4 Millionen Todesfälle wurden in Zusammenhang mit Covid-19 verzeichnet, mehr als 9,3 Milliarden Impfdosen wurden verabreicht. Details in der Übersicht der Johns-Hopkins-Universität.

Deutschlandweit sind die Infizierten-Meldungen leicht gestiegen, vor allem in Norddeutschland steigt die Inzidenz allerdings stark an, dort ist Omikron inzwischen die vorherrschende Variante. Eine Übersicht dazu gibt es auf zeit.de. Die bundesweite 7-Tage-Inzidenz liegt heute laut RKI bei 335,9.

Erläuterungen

  • Fallzahl: Anzahl aller labordiagnostisch bestätigten Sars-CoV-2-Fälle, die der Falldefinition gemäß § 11 Abs. 2 IfSG entsprechen und gemäß § 11 Abs. 1 IfSG an die Landesuntersuchungsanstalt Sachsen bzw. an das Robert Koch-Institut übermittelt werden.
  • Einweisung Krankenhaus: Anzahl aller labordiagnostisch bestätigten Sars-CoV-2-Fälle mit stationärer Behandlung im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung
  • Sterbefall: Anzahl der labordiagnostisch bestätigten Sars-CoV-2-Fälle, welche laut Totenschein im zeitlichen Zusammenhang mit einer COVID-19-Erkrankung verstarben. Hinweis: Zwischen dem Eintreten des Todes und der eingehenden Meldung beim Amt für Gesundheit und Prävention vergehen in der Regel einige Werktage. Es kommt vor, dass COVID-19-bedingte Todesmeldungen in gesammelter Form dem Amt für Gesundheit und Prävention übermittelt werden, was wiederum zu einer hohen Zahl an Meldungen an einem Tag führt. Unter dem Reiter „Fälle/Tag“ kann die Verteilung der Sterbefälle über die Zeitachse, sortiert nach Todesdatum genau eingesehen werden.
  • In den Regelungen sind mit Ungeimpften auch Personen gemeint, die nicht oder länger als sechs Monate genesen sind. (Details dazu in der Verordnung)

Weitere Informationen

3 Kommentare

  1. Anton

    „Nicht testen lassen müssen sich Geboosterte, vollständig Geimpfte mit Genesenennachweis, der nicht älter als drei Monate ist und vollständig Geimpfte, bei denen die letzte Impfung nicht länger als drei Monate zurück liegt, ebenso unter 18-Jährige und Menschen mit Nachweis einer Impfunverträglichkeit.“

    Hier steht die Ausnahme gilt auch für ungeimpfte Genesene, welche vor maximal 3 Monaten genesen sind. Hast du nur unglücklich formuliert, oder zählt eine kürzliche Genesung, schon kaum noch was?

    https://www.lr-online.de/nachrichten/sachsen/neue-corona-regeln-sachsen-januar-2022-mpk-gipfel-massnahmen-kontakte-quarantaene-2g-gastro-aktuell-61847741.html?_XML=AMP

  2. Du wirst schon Recht haben. Eine Impfung die ständig wiederholt werden muss und vor Monaten geboosterte 80-jährige Vorerkrankte mit Abwehrschwäche, werden als sicherer eingestuft als mein Immunsystem, welches nach ein paar Tagen damit durch war. Die Lausitzer Rundschau konnte sich diesen neuerlichen Irrsinn wohl einfach nicht vorstellen, nehme ich an.

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