Im Rahmen der heute beschlossenen neuen Corona-Notverordnung, die ab Freitag gelten soll, wurden auch Öffnungsmöglichkeiten für Kultur- und Freizeiteinrichtungen unter den Regelungen mit 2G oder 2G+ beschlossen.
„Ich freue mich sehr, dass wir Kultur und Tourismus in Sachsen mit den heute beschlossenen Änderungen der Verordnung wieder ermöglichen“, sagte Sachsens Staatsministerin für Kultur und Tourismus Barbara Klepsch. Die Notfallmaßnahmen in den vergangenen Wochen seien wichtig gewesen, aber Kultur und Tourismus hätten auch eine große Last der Pandemiebekämpfung getragen. „Es ist ein wichtiges Signal, dass Museen und Gedenkstätten künftig bei steigendem Infektionsgeschehen nicht mehr schließen müssen“, so die Ministerin in einer Presseerklärung.
Wie die Ministerin weiterhin mitteilt, dürfen ab dem 14. Januar 2022 Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Theater, und Kinos unter 2G+ öffnen. Bezüglich der maximalen Auslastung gibt es eine Wahlmöglichkeit für den Veranstalter: entweder 50 Prozent der Gesamtkapazität mit maximal 500 Besucherinnen und Besuchern oder 25 Prozent der Gesamtkapazität mit maximal 1.000 Besucherinnen und Besuchern.
Museen, Gedenkstätten und Ausstellungen können unter 2G-Zugangsbedingungen öffnen. Diese Kultureinrichtungen werden auch bei steigendem Infektionsgeschehen nicht wieder geschlossen. Die Gastronomie kann ihre Öffnungszeiten bis 22 Uhr verlängern. Dabei gilt für die Gastronomie im Innenbereich 2G+ und für die Außengastronomie 2G.
Für Außensportanlagen wie Skilifte ist die Öffnung unter 2G erlaubt. Eine Kontakterfassung ist dort nicht erforderlich. Die touristische Beherbergung (alle Unterkunftsarten) sowie touristische Bus- und Bahnfahrten sind mit 2G+ bei Anreise bzw. bei Fahrtantritt gestattet. Unter 2G können zudem Kunst-, Musik- und Tanzschulen öffnen. Proben von Laien und Amateuren im Kulturbereich (wie etwa von Chören und Orchestern) sind mit 2G+, Kontakterfassung und unter Hygieneauflagen ebenfalls wieder möglich.
Was bedeutet 2G und 2G+
2G bedeutet nach der aktuellen Veröffentlichung auf sachsen.de: Zutritt nur für Geimpfte und Genesene. 2G+ zusätzlich mit tagesaktuellem Testnachweis. Von der Testpflicht ausgenommen sind geboosterte Personen, Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres, Personen für die keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission vorliegt, Personen, die über einen vollständigen Impfschutz verfügen und zusätzlich einen Genesenennachweis vorweisen können sowie vollständig Geimpfte, deren letzte Einzelimpfung mindestens 14 Tage und maximal drei Monate zurückliegt.
Aufhebung der Lockerungen
Alle genannten Lockerunge (außer Museen, Gedenkstätten und Ausstellungen) müssen am übernächsten Tag aufgehoben werden, wenn mehr als 1.300 Normalbetten oder mehr als 420 Intensivbetten durch Corona-Patient*innen an drei aufeinanderfolgenden Tagen belegt sind. Gleiches gilt für Landkreise und Kreisfreie Städte, sofern die regionale 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen den Wert von 1.500 an drei aufeinander folgenden Tagen erreicht oder überschreitet. Für die Aufhebung der Einschränkungen auf Landkreisebene gilt ebenfalls diese „3+2-Regel“.
Thalia startet schon am Freitag
Die ersten Kulturbetriebe stehen schon in den Startlöchern, das Nanoplex Thalia auf der Görlitzer Straße und das Societaetstheater starten bereits am Freitag, genau wie die meisten Gastronomen, die dann bis 22 Uhr öffnen. Am Sonnabend hat das Kleine Haus die erste Vorstellung und die städtischen Museen öffnen wieder. Am Montag darf in der Boulder-City wieder geklettert werden und das Militärhistorische Museum öffnet. Das Projekttheater startet am Dienstag mit dem Improtheater. Am Donnerstag zieht die Schauburg nach. Die Übersicht ist unvollständig und nur exemplarisch, bei Interesse an der einen oder anderen Kultureinrichtung bitte auf deren Website oder den social-media-Kanälen nachsehen.
Offener Brief der Kultureinrichtungen
Unter der Überschrift „Kulturland Sachsen geschlossen?“ haben Dresdner Kultureinrichtungen einen Brief veröffentlicht. Darin heißt es unter anderem: „Kultureinrichtungen gehörten im März 2020 zu den Bereichen, die für mehrere Wochen schließen mussten. Im November 2020 folgte für ein halbes Jahr ein weiterer Kultur-Lockdown für Veranstaltungen und Publikumsverkehr.“ Und seit dem 22. November 2021 befinden sich Kultureinrichtungen in Sachsen erneut im Kultur-Lockdown und in diesem Umfang nur in Sachsen. Gerechtfertigt sei dies durch eine unterdurchschnittliche Impfquote und zwischenzeitlich eine der höchsten Inzidenzen bundesweit.
Die Kultureinrichtungen haben diese erneute Schließung mitgetragen in der Hoffnung, damit eine verlässliche Perspektive für das neue Jahr zu ermöglichen. Der Entwurf der Sächsischen Corona-Verordnung trübe die Freude auf die in Aussicht gestellten Öffnungen für Kultureinrichtungen.
Denn durch die Verbindung der Öffnung von Kultureinrichtungen mit der Auslastung von Krankenhausbetten mit Corona-Patienten stehe erneut die Schließung in Aussicht, insbesondere wenn man den Prognosen der Wissenschaft hinsichtlich der Ausbreitung der Omikron-Mutation folge. Man sei bereit 2G und 2G+ mitzutragen, auch Abstände und Hygieneregeln und Maskenpflicht seien akzeptabel. Die Rückfalloption sei jedoch ernüchternd – damit drohe der vierte Kultur-Lockdown. Für viele Kultureinrichtungen bedeute das eine weitere Marginalisierung und Demotivierung bis hin zur Existenzbedrohung für privatwirtschaftliche Veranstalter. Ein weiterer Kultur-Lockdown sei nicht mit Geld zu heilen. Das mehrfache kurzfristige Schließen, zwischenzeitliche Öffnen und erneute Schließen zermürbe Veranstalter, Betreiber, Beschäftigte und Publikum gleichermaßen und gefährde Kunst und Kultur in ihren Grundfesten.
Der offene Brief wurde von zahlreichen Kulturschaffenden und auch der Dresdner Kulturbürgermeisterin Annekatrin Klepsch (Linke) unterzeichnet und lässt sich hier als PDF im Ganzen nachlesen.