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Corona-Infos für Dresden 16. Januar 2022

Seit Freitag gilt in Sachsen die modifizierte Corona-Notfall-Verordnung, sie beinhaltet einige Lockerungen, die finden sich in der Verordnung ab Paragraph 21a, hier als PDF.

Diese Lockerungen gelten nur bei einer Unterschreitung des Schwellenwertes der 7-Tage-Inzidenz von 1.500, des Belastungswertes auf Normalstationen in den sächsischen Krankenhäusern von 1.300 mit Covid-19-Patienten belegten Betten und des Belastungswertes auf Intensivstationen in den sächsischen Krankenhäusern von 420 mit Covid-19-Patienten belegten Betten an drei aufeinanderfolgenden Tagen ab dem fünften Tag. Diese Voraussetzungen werden aktuell erfüllt, sodass folgende Lockerungen möglich sind.

Wird der Belastungswert Normalstation oder der Belastungswert Intensivstation oder der Schwellenwert der 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten, gelten die Lockerungen ab dem übernächsten Tag nicht mehr.

2G+-Regel

Für etliche Einrichtungen und Angebote gilt nun der Zugang nur mit Einhaltung der 2G+Regel – für Geimpfte und Genesene mit tagesaktuellem Test. Von der Testpflicht sind ausgenommen: geboosterte Personen (Auffrischungsimpfung), Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres, Personen ohne Impfempfehlung der Stiko, Personen mit vollständiger Impfung (Zweitimpfung) und Genesenennachweis, vollständig geimpfte Personen (Zweitimpfung) mit letzter Einzelimpfung vor mindestens 14 Tagen und maximal drei Monaten.

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Gastronomie, Kultur und Tourismus

  • Öffnungszeiten der Gastronomie jetzt von 6 bis 22 Uhr, Zutritt mit 2G+, Außenbereich 2G.
  • Übernachtungsangebote sind unter der 2G+-Regel bei Anreise möglich
  • Museen, Gedenkstätten und Ausstellungen öffnen mit 2G.
  • Kino, Theater: 2G+ mit verringerter Auslastung entweder 50 Prozent der Gesamtkapazität mit maximal 500 Besuchern gleichzeitig oder 25 Prozent der Gesamtkapazität mit maximal 1.000 Besuchern gleichzeitig.
  • Gottesdienste und andere Treffen von Kirchen und Religionsgemeinschaften sind unter Beachtung der 3G-Regel gestattet.
  • Öffnung von Diskotheken, Bars und Clubs bleibt untersagt.
Für die Gastro gilt jetzt 2G+.
Für die Gastro gilt jetzt 2G+.

Schulen und Bildung

  • Schulbesuchspflicht bleibt aufgehoben, es besteht kein Anspruch auf Beschulung, Kitas und Schulen bleiben geöffnet, für Kitas und Grundschulen gilt der eingeschränkte Regelbetrieb
  • Hochschulen – 3G-Regelung für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen
  • Einrichtungen der außerschulischen Aus-, Fort- und Weiterbildung dürfen mit 2G-Regel und Kontakterfassung Präsenzveranstaltungen durchführen

Handel und körpernahe Dienstleistungen

  • Geschäfte weiterhin Zutritt nur mit 2G von 6 Uhr bis 20 Uhr möglich. Ausnahme: Grundversorgung (beispielsweise Lebensmittelhandel, Tierbedarf, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Apotheken) bleibt uneingeschränkt möglich.
  • Körpernahe Dienstleistungen sind unter Berücksichtigung der 2G-Regel möglich.
  • Friseure können mit einem 3G-Nachweis besucht werden.

Maskenpflicht

Weiterhin besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder vergleichbaren Atemschutzmaske unter anderem in geschlossenen Räumen von Einrichtungen, Betrieben, Läden, Behörden mit Besucherverkehr und bei körpernahen Dienstleistungen und weiterhin im ÖPNV.

Sport und Erholung

  • Sportveranstaltungen sind mit Publikum nach 2G+-Regel möglich, bei maximal 500 Besucher*innen mit 50 Prozent Maximalauslastung oder 25 Prozent der Maximalauslastung bei höchstens 1.000 Zuschauer*innen.
  • Fitness-Center, Sportanlagen und Saunen dürfen wieder öffnen, innen mit 2G+ und Kontakterfassung, außen mit 2G und Kontakterfassung, Solarien 2G und Kontakterfassung

Weitere Bereiche

  • Versammlungen unter freiem Himmel sind auf maximal 1000 Teilnehmer beschränkt (Bei Überlastungsstufe besteht eine Beschränkung auf 200 Teilnehmer). Für Versammlungen in geschlossenen Räumen besteht eine Begrenzung der Auslastung (Wahlmöglichkeit für den Veranstalter: entweder 50 Prozent der Höchstkapazität mit maximal 500 Teilnehmer gleichzeitig oder 25 Prozent der Höchstkapazität mit maximal 1.000 Teilnehmern gleichzeitig).
  • Fahrschulen arbeiten unter Beachtung der 2G-Regel für Fahrschüler und 3G-Regel für Ausbilder.
  • Reisebüros, Versicherungsagenturen, Vermögensberatungsbüros, Unternehmensberatungsbüros, Finanzdienstleistungsbüroskönnen können unter Beachtung der 2G-Regel öffnen
  • Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen sind unter Beachtung der 2Gplus-Regel und mit Kontakterfassung geöffnet (bei Überlastungsstufe sind diese für den Besucherverkehr geschlossen, Ausnahme: Abgabe und Entgegennahme von Spielscheinen und Durchführung von Zahlungsvorgängen bei Wettannahmestellen unter Beachtung der 2G-Regel).
  • Partei-, Gremien- oder Wählervereinigungssitzungen sind unter Beachtung der 2G-Regel erlaubt (bei Überlastungsstufe nur zwingend vorgeschriebene Sitzungen mit der 3G-Regel, wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht online durchgeführt werden können).

Alle Regelungen in der Übersicht auf sachsen.de und als PDF in Paragraf 21a.


Corona-Fälle in Dresden, 16. Januar

Das Dresdner Gesundheitsamt meldet mit Stand Freitag, 14. Januar 2022, 12 Uhr für die vergangenen sieben Tage 1.486 Neuinfektion, die Corona-Ampel steht am Sonntag auf „Dunkelrot“ mit einem Wert von 308,1 (beides deutlich unter der Vorwoche) 44 Personen wurden in ein Krankenhaus aufgenommen (etwas weniger als in der Vorwoche). 7 Todesfälle im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung wurden registriert, seit Beginn der Pandemie sind es nun 1.529 Sterbefälle in Dresden (dabei gibt es immer Nachmeldungen aus Vorwochen).

Die Situation in den Krankenhäusern hat sich weiter verbessert. Laut dem Bettenindikator sind in Sachsen 554 Betten mit Covid-Patienten auf Normalstation belegt, in Intensivbetten werden 319 Patient*innen behandelt. Der kritische Belastungswert liegt bei 1.300 und 420 belegten Betten. (Quelle: sachsen.de). Nach dem Divi-Intensivregister sind 22,3 Prozent aller Intensiv-Betten in Sachsen derzeit mit Covid-Patient*innen belegt, in Dresden liegt der Anteil bei 23,92 Prozent, 61 Covid-Fälle werden hier behandelt, davon müssen 40 beatmet werden, damit ist die Situation gegenüber der Vorwoche wesentlich besser geworden.

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Corona-Schutzimpfungen

Mit Stand vom 16. Januar wurden in Sachsen mehr als 2,59 Millionen Menschen geimpft, das sind 64 Prozent der Einwohner*innen Sachsens. Die Quote für Auffrischungsimpfungen liegt bei rund 36,5 Prozent. Quelle: RKI. Zum Vergleich: im Schnitt sind in Deutschland 74,9 Prozent der Bevölkerung geimpft und rund 45,9 Prozent geboostert.

Für feste Impfstellen gibt es ein Terminbuchungssystem (sachsen.impfterminvergabe.de), nach der Anmeldung findet man in der Regel innerhalb der nächsten Woche einen Termin. Im Impfstützpunkt Dresden können nach Voranmeldung montags bis sonnabends von 10 Uhr bis 18 Uhr bis zu 1.000 Menschen pro Tag gegen den Corona-Virus geimpft werden, unabhängig ob Erst- oder Zweitimpfung oder der sogenannte Booster.

Impfen - Symbolfoto: DoroT Schenk, Pixabay
Impfen – Symbolfoto: DoroT Schenk, Pixabay

Verimpft werden aktuell die Impfstoffe von BioNTech (bei Personen unter 30 Jahren) und Moderna (bei Personen über 30 Jahren). Der Impfstoff Novavax steht aktuell noch nicht zur Verfügung. Für Kinder unter zwölf Jahren bietet das Impfzentrum in der Messe jeden Sonnabend einen Kinderimpftag an; Termine werden über ebenfalls über das Onlineportal des Freistaates gebucht. Eine Übersicht der öffentlichen Impfmöglichkeiten gibt es im Themenstadtpland der Stadt.

Unterstützung für Senioren

Bürgerinnen und Bürger, die individuelle technische Unterstützung bei der Buchung eines Impftermins benötigen, können sich an eine Seniorenberatungsstelle in ihrer Nachbarschaft oder an das Seniorentelefon unter 0351 4884800 wenden.

Test-Zentren

In Testzentren werden kostenlose Schnelltests angeboten. Eine Übersicht der Testzentren in Dresden gibt es auf dem Themenstadtplan. In der Neustadt haben in den vergangenen Woche etliche neue Testzentren eröffnet, eine Übersicht gibt es hier.

Corona-Testzentrum auf der Rothenburger
Corona-Testzentrum auf der Rothenburger

Deutschland und die Welt

Weltweit sind mehr als 326 Millionen Infizierte gemeldet, mehr als 5,5 Millionen Todesfälle wurden in Zusammenhang mit Covid-19 verzeichnet, mehr als 9,6 Milliarden Impfdosen wurden verabreicht. Details in der Übersicht der Johns-Hopkins-Universität.

Deutschlandweit sind die Infizierten-Meldungen deutlich gestiegen, die etwas milder verlaufende Omikron-Variante breitet sich aus und ist vielerorts inzwischen die vorherrschende Variante. Die bundesweite 7-Tage-Inzidenz liegt heute laut RKI bei 515,7, dem höchsten je gemessenen Wert.

In einem sehr interessanten Interview im Tagesspiegel zeigt sich der Virologe Christian Drosten vorsichtig optimistisch, dass sich die Pandemie in diesem Jahr in eine Endemie entwickeln könne, andere Länder, wie Südafrika oder Indien hätten diese Entwicklung schon gezeigt. Dennoch empfiehlt er dringend, die Impflücke, vor allem bei den Menschen über 60 Jahre zu schließen.

Erläuterungen

  • Fallzahl: Anzahl aller labordiagnostisch bestätigten Sars-CoV-2-Fälle, die der Falldefinition gemäß § 11 Abs. 2 IfSG entsprechen und gemäß § 11 Abs. 1 IfSG an die Landesuntersuchungsanstalt Sachsen bzw. an das Robert Koch-Institut übermittelt werden.
  • Einweisung Krankenhaus: Anzahl aller labordiagnostisch bestätigten Sars-CoV-2-Fälle mit stationärer Behandlung im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung
  • Sterbefall: Anzahl der labordiagnostisch bestätigten Sars-CoV-2-Fälle, welche laut Totenschein im zeitlichen Zusammenhang mit einer COVID-19-Erkrankung verstarben. Hinweis: Zwischen dem Eintreten des Todes und der eingehenden Meldung beim Amt für Gesundheit und Prävention vergehen in der Regel einige Werktage. Es kommt vor, dass COVID-19-bedingte Todesmeldungen in gesammelter Form dem Amt für Gesundheit und Prävention übermittelt werden, was wiederum zu einer hohen Zahl an Meldungen an einem Tag führt. Unter dem Reiter „Fälle/Tag“ kann die Verteilung der Sterbefälle über die Zeitachse, sortiert nach Todesdatum genau eingesehen werden.
  • In den Regelungen sind mit Ungeimpften auch Personen gemeint, die nicht oder länger als sechs Monate genesen sind. (Details dazu in der Verordnung)

Weitere Informationen

17 Kommentare

  1. Ergänzend sei hier erwähnt, das das RKI den Genesenen- Status kurzerhand von 6 auf 3 Monate verkürzt hat. Da erst 28 Tage nach bestätigter Infektion gültig, faktisch von 5 auf 2 Monate. Natürlich auch hier wieder nicht etwa um ungeimpfte Genesene zu drangsalieren oder gar zu nötigen, sondern Aufgrund neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse, welche leider nicht näher erläutert werden. Warum auch. Fragt ja keiner. Ein Institut schränkt also jetzt in einem Nebensatz meine Grundrechte ein. Ohne das die gewählte Regierung dabei überhaupt noch involviert ist. Sehr interessant.

    https://www.merkur.de/welt/corona-genesene-status-2g-regel-infektion-nachweis-aenderung-rki-dauer-drei-monate-verkuerzt-zr-91240506.amp.html

  2. @Phil: Das RKI schränkt keine Grundrechte ein, es gibt Einschätzungen ab.
    In Deutschland wird das Parlament gewählt, nicht die Regierung.
    Wo und in welchem Umfang würdest Du Dir die nähere Erläuterung der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse wünschen?

  3. Ich gestehe, das weiß ich nicht. Ist es schon bindend oder nicht? Ich kann es nicht sagen. Das es dann aber in Kürze bindend sein wird, dürfte hier wohl jedem klar sein. Warum man das überhaupt macht auch. Ich hatte es. Ich bin durch das Virus geimpft. Mein Immunsystem kennt nun das ganze Virus, nicht nur ein durch die Impfung simuliertes Protein. Man kann sich vieles zurechtlegen, hinbiegen und alles irgendwie erklären und verteidigen. Wenn hier aber immer noch nicht die rote Linie erreicht ist, gibt es, ganz im Sinne von Olaf Scholz, in der Tat keine mehr.

    Es geht nicht um Immunität. Es geht einzig und allein ums Impfen. Oder um die Kontrolle die man dadurch im Stande ist auszuüben.

  4. So. Hab mich nochmal eingelesen.

    Aus der Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums geht es deutlich hervor: Die fachliche Vorgabe des RKI ist rechtlich bindend, der . Sorry, da hab ich mich vorhin auf die Schnelle vertan.

    Diese Verordnung ist vom Gesundheitsministerium getroffen und vom Bundesrat abgesegnet worden und das RKI ist außerdem eine dem Ministerium nachgeordnete Institution.

    Zur Begründung für die Verkürzung hab ich bislang nur die Omikron-Variante gefunden. Das ergibt meines Erachtens auch Sinn, da es sich bei Omikron offenbar um eine sogenannte Immunescape- bzw. Immunflucht-Variante handelt, die sich nicht nur duch die stark gestiegene Übertragbarkeit, sondern auch durch ein Unterlaufen eines bestehenden Immunschutzes auszeichnet.

    Wenn Dein letzter Absatz zutreffen sollte, frage ich mich, warum wir dann nicht schon längst eine Impfpflicht haben?

  5. Danke für die Erläuterungen!
    Mir ist nicht ganz klar wo die Abgrenzung zwischen „Gastronomie“ und „Bar“ statt findet.
    Wo kann man das ggf nachlesen?
    (wenn ich mir den Freitag und Samsag Abend in der Neustadt anschaue … scheint es da auch sehr unterschiedliche Auslegungen zu geben)

  6. Vor Monaten geboosterte Rentner brauchen nichtmal einen Test….soviel zur Immunescape-Omikron-Erklärung. Macht keinen Sinn.

    Eine Impflicht ist offensichtlich nicht einfach durchzusetzen. Ich könnte dich ja genauso fragen, warum wir sie nicht haben wenn das alles so stimmt. Wollen alleine reicht eben zum Glück noch nicht.

  7. Diesen Artikel vom 12.01.2022 habe ich in der NZZ gefunden:
    https://www.nzz.ch/international/streng-strenger-deutschland-wie-die-bundesrepublik-durch-die-pandemie-kommt-und-was-sie-von-der-schweiz-lernen-koennte-ld.1663818
    Er ist nach einer Anmeldung kostenlos zu lesen.
    Ehrlich gesagt verstehe ich den „Freifahrtsschein“ für alle mit Auffrischungsimpfung nicht richtig (ich habe ihn auch). Das ist für mich eine vergleichbare Situation wie vor der Bundestagswahl, als 2G als Weg in die „Freiheit“ verkauft wurde, aber in einem erneuten Desaster endete.
    In der Schweiz wurde Mitte November der Genesenenstatus auf 1 Jahr verlängert, was noch immer aktuell ist.
    https://bag-coronavirus.ch/wp-content/uploads/2022/01/BAG_Flyer_CoVi_Zertifikat_KW02_297x210_co_d.pdf

  8. @Lucy: Tja, das ist so eine Sache. Kürzlich sagte ein Barbetreiber zu mir, in seiner Gewerbezulassung steht Gast- und Schankwirtschaft. Mir ist nicht bekannt, dass die Kategorie Bar da überhaupt vorgesehen ist.

  9. Zusätzlich zu Antons Richtigstellung hier noch ein Artikel der die Änderung des Genesenenstatus durch das RKI nochmal gut auffächert. Und, ich glaubte es kaum, nicht nur wiedergibt, sondern sogar hinterfragt. Also Nein, das RKI gibt nicht nur Einschätzungen ab wie Michael das glaubt. Es schränkt eigenmächtig, ohne handfeste Datenlage, ohne Parlament und ohne den extra einberufenen Expertenrat die Grundrechte ein. Für alle die vor 3 Monaten infiziert waren, mit sofortiger Wirkung. Einfach so.

    Vor zwei Jahren völlig undenkbar. Jetzt Achselzucken, rechtfertigen und wegsehen. So läuft das wenn man zu lange mit dem Feuer spielt. Man verliert die Angst davor. Erst Recht wenn sich nur die verbrennen, die man eh nicht leiden kann. Tja, dabei wird’s aber nicht bleiben, wenn wir damit nicht aufhören.

    https://www.merkur.de/politik/genesene-regel-rki-corona-monate-robert-koch-institut-karl-lauterbach-minister-bundesrat-streeck-91245095.html

  10. @Phil: Danke für den Link. Im Übrigen bin ich mir ziemlich sicher, dass die Regelung für Sachsen nun gilt. Auf dresden.de/corona ist schon von 90 Tagen die Rede. Und die sächsische Verfügung verweist auf die Schutz-Maßnahmen-Ausnahmeverordnung, die nun durch die aktuelle Verordnung so geändert wurde, dass „ein Genesenennachweis ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens eines durch vorherige Infektion erworbenen Immunschutzes gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (…), wenn der Nachweis den vom Robert Koch-Institut im Internet unter der Adresse http://www.rki.de/covid-19-genesenennachweis unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der medizinischen Wissenschaft veröffentlichten Vorgaben (…) (ist).

    Einen Ansatz einer Erklärung liefert dieser MDR-Beitrag.

  11. Der MDR-Artikel ist ein guter Gradmesser ob einem so eine Erklärung reicht oder nicht. Ein Artikel in dem es heißt:

    „Die EMPFEHLUNGEN des RKI, den Genesenenstatus zu verkürzen, zielen vor dem Hintergrund also besonders auf die im Herbst mit Delta Infizierten ab.“

    Es gab keine Empfehlung. Sie haben es einfach getan. Ob der MDR es nicht begriffen hat, oder es absichtlich verbiegt ist mir dabei egal. Direkt disqualifiziert. Sie können oder wollen einfach nicht bei der Wahrheit bleiben.

    Wie ich das verstanden habe, hat Sachsen da überhaupt kein Mitspracherecht. Wie mit Genesenen verfahren wird ist denke ich noch Sache der Länder. Nicht aber wer als genesen gilt.

  12. Jetzt Mal ehrlich. Was für Charaktereigenschaften sagt man einem Menschen nach, der sich so äußert?

    „Es wird ja niemand gegen seinen Willen geimpft. Selbst die Impflicht führt ja dazu, das man sich am Ende freiwillig impfen lässt.“
    Karl Lauterbach

    https://www.youtube.com/watch?v=ncZ-FaZc2uw

    Schutzgeld wird auch freiwillig gezahlt, nicht wahr?

    Er will das der „Totimpfstoff“ von Novavax weiter als solcher bezeichnet wird, obwohl es gar keiner ist. Ganz offen nur um Skeptiker zu täuschen. Gleichzeitig redet er von Aufklärung und prangert Fake-News an.

    Er trickst den Bundesrat aus, anders kann man das doch gar nicht nennen, damit das RKI im Alleingang Grundrechte Genesener ein und ausschalten kann. Einen Tag vorher!

    Wie schätzt man so jemanden ein?

    Er ist erst gegen die Impfpflicht, da sie wenig nützen und zu sehr spalten würde. Und dann auf einmal doch dafür, weil das Virus mutieren kann. Wusste er das vorher nicht? War ihm das trotz Delta vorher nicht klar? Nutzt es jetzt auf einmal mehr und spaltet weniger? Worauf gründet er seine wechselnde, gegensätzliche, aber immer ganz entschiedene Meinung in so einer gravierenden Sache?

    In gewisser Weise beruhigt mich dieser Mann. Er kann seinen Charakter und seine ganz eigene „Wissenschaftlichkeit“ immer schlechter verbergen. Ich danke den ihn hofierenden Medien und Talkshows, das sie ihn glauben lassen sich nicht verstellen zu müssen. Jeder kann es sehen.

  13. @Phil: Inzwischen berichten verschiedene Medien kritisch zu der Verkürzung. Vor allem über das Vorgehen und die Bekanntgabe. Exemplarisch sei da wieder ein MDR-Beitrag genannt.

    Ansonsten: So von meinem Verständnis des Ablaufes her ist das ein relativ normaler Vorgang. Der Gesetzgeber macht eine Vorgabe, die sich auf fachliche Kriterien der Fachämter bezieht. Das gibt es öfter, wenngleich auch vielleicht nicht mit so großen Auswirkungen auf so viele Menschen. Daraus den Untergang der Demokratie zu schließen, halte ich für falsch.

  14. Die Frage ist doch woran man den Untergang der Demokratie fest macht. Ob wir jetzt überhaupt noch in einer Demokratie leben oder nicht, liegt doch einzig daran, ob dieser „Zustand“ endet oder nicht. Was wenn das alles so bleibt? Wirst du es in 10 oder 20 Jahren immer noch Demokratie nennen? Es wird auch dann noch genügend Erklärungen und Experten geben, die die Notwendigkeit von allerlei Maßnahmen begründen. Was wir aber nach 2 Jahren schon zweifelsfrei sehen, ist die abgebrühte Leichtfertigkeit wie diese verhängt werden und die zunehmende Arroganz ihren Kritikern gegenüber.

    Wenn es so bleibt, ist die Demokratie schon seit fast 2 Jahren vorbei.

  15. @Phil: Woran machst Du diese „abgebrühte Leichtfertigkeit“ denn fest? Weil das Fachamt keine ausführliche Begründung gegeben hat? Nochmal zur Erinnerung, die Änderung der Verordnung wurde vom Gesundheitsministerium eingereicht, vom Bundestag beschlossen und vom Bundesrat bestätigt. In dieser Verordnung steht, dass man sich auf die fachliche Vorgabe des zuständigen Amtes (hier das RKI) beziehen soll. Und genauso ist es geschehen. Das ist in meinen Augen deutlich demokratischer als die Beschlüsse, die in den Ministerpräsidentenrunden zu Zeiten der Großen Koalition getroffen wurden.

    Und dass der Zustand nicht dauerhaft so bleibt, konnte man doch im letzten Sommer eindeutig sehen. Als keine gesundheitliche Bedrohung mehr da war, wurde doch fast alle Reglementierungen aufehoben. Und einen ähnlichen Plan gibt es auch jetzt wieder für sinkende Infektionszahlen. Siehe hier den Stufenplan für Lockerungen. Erläuterungen hier.

  16. Ich meine damit natürlich nicht nur diesen RKI-Beschluss. Auch wenn er schon äußerst tief blicken lässt, welchen Stellenwert ein solcher Grundrechtsentzug für die Verantwortlichen hat. 3 Monate Lockdown für ungeimpfte Genesene, bzw. für natürlich Grundimmunisierte. Einfach kalt aus der Hüfte geschossen.

    Ich könnte dir viele Beispiele nennen die ich für abgebrüht und leichtfertig, politisch motiviert und unwissenschaftlich halte, lasse es aber einfach Mal sein.

    Es bleibt einfach die Frage ob es wirklich noch Demokratie ist, wenn aus Grundrechten Impfprivilegien werden, welche nach Bedarf auch wieder entzogen werden können? Was ist wenn die Pandemie nie für alle Menschen vorbei ist? Werden diesen Sommer wirklich für alle die Regeln fallen, wenn die niedrigste Verschärfungsstufe doch schon bei einer Inzidenz von 35 greift? Wenn nicht gibt es eine Frist dafür, oder lässt es sich so leben? Können und dürfen wir uns daran gewöhnen so zu leben?

    Wir werden sehen.

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