Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat heute einen Antrag im Stadtrat eingereicht. Damit soll die Stadtverwaltung beauftragt werden mit den Eigentümern der zwei Flurstücke 1963/101 und 1963/156 Erwerbsverhandlungen aufzunehmen mit dem Ziel, dieses Gelände in das Eigentum der Landeshauptstadt Dresden zu überführen. Außerdem soll geprüft werden, ob die Fläche als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen werden kann.
Die beiden Flurstücke am Holunderweg sind zusammen ungefähr 1,2 Hektar groß und gehört nach eigenen Aussagen einem Dresdner Immobilienunternehmen. Dessen Anwalt teilte heute auf Nachfrage mit, dass man sich zu einem möglichen Verkauf nicht äußern wolle. Das Unternehmen hatte auf der Fläche mehr als 100 Bäume fällen lassen und hatte das mit einer Verkehrssicherungpflicht begründet (Neustadt-Geflüster vom 12. Januar 2022).
Anwohner*innen hatten befürchtet, dass es sich bei den Fällarbeiten um Maßnahmen handeln könne, die einer Bebauung vorausgehen. Der Eigentümer erklärte jedoch: „Für das Waldareal wurden jedenfalls seit der Wiedervereinigung und bis heute kein Bauantrag, keine Bauvoranfrage und kein Antrag auf Waldumwandlung gestellt.“
Petition zum Walderhalt
Wegen der gefällten Bäume am Holunderweg hat sich die Bürgerinitiative „Frischluft und Waldfreunde“ gegründet. Als erste Aktion wurde in der vergangenen Woche eine e-Petion auf dresden.de gestartet. In dieser wird unter anderem ein Erhalt des Wäldchens am Holunderweg gefordert. Die Petition wurde inzwischen von mehr als 1.500 Personen unterzeichnet.
Diese Forderung wollen die Grünen nun mit dem Antrag aufgreifen. In der Begründung heißt es unter anderem: „Mit den Fällarbeiten des Waldstücks am Holunderweg zwischen Stauffenbergallee und Jägerstraße in der Dresdner Neustadt ist sowohl eine wichtige Grünverbindung zwischen der Dresdner Heide und den Elbwiesen und damit zwischen den FFH-Gebieten1 Prießnitzgrund und Elbwiesen stark reduziert worden als auch ein wohnortnahes Freizeit- und Erholungsgebiet, das von zahlreichen Kindern und Familien intensiv genutzt wurde und fußläufig erreichbar ist verloren
gegangen.“
Um eine Wiederherstellung dieser Grünverbindung zu sichern, die unabhängig von Waldbewirtschaftungs- und anderen Verwertungsinteressen stehe, sei es unerlässlich, diese Waldflächen in kommunales Eigentum zu überführen.
Interessant ist auch der zweite Punkt des Antrages, die „Unterschutzstellung der zwei Flurstücke als geschützte Landschaftsbestandteile zu prüfen“. Geschützte Landschaftsbestandteile sind gemäß § 29 Bundesnaturschutzgesetz rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft. Wie Naturdenkmäler sind sie ein Instrument des Objektschutzes, können sich aber auch flächig ausprägen (weitere Informationen).
Der Antrag ist im Ratsinfosystem der Stadt schon angelegt, aber noch nicht eingestellt. Der Antrag macht nun die Runde durch die Gremien der Stadt und wird unter anderem auch im Stadtbezirksbeirat Neustadt vorgestellt.
1 FFH: Fauna-Flora-Habitat, ein Schutzgebiet im Natur- und Landschaftsschutz
Nachtrag, Korrektur
Das Flurstück 1963/101 besteht nur zu einem Teil aus Wald, auf der übrigen Fläche befinden sich Kleingärten. Daher beträgt die abgeholzte Waldfläche auch nicht, wie in den ersten Artikeln angegeben rund 12.000 Quadratmeter, sondern nur etwa 7.500 Quadratmeter. In der ersten Version des Artikels hatte ich noch von einer Widersprüchlichkeit bezüglich der Aussagen der Stadtverwaltung gegenüber Neustadt-Geflüster und der SZ geschrieben. Nach Hinweis eines Lesers und ergänzenden Informationen von seiten des Eigentümers stellen diese jedoch keinen Widerspruch dar. Ich bitte das zu entschuldigen und habe den entsprechenden Absatz entfernt.
@Anton: Wieso sind die Aussagen der Stadtverwaltung widersprüchlich?
Eine Bauvoranfrage wird an das Bauaufsichtsamt gestellt, weil vielleicht ein Interessent wissen will, ob sich ein Grundstückskauf lohnt.
Davon bekommt die Forstbehörde natürlich nichts mit, da das Bauamt nach Flachennutzungsplan etc. entscheidet.
Da muss nicht gleich eine kleine Verschwörung dahinterstecken.
Es stellt sich aber die Frage, warum soll denn eigentlich die Allgemeinheit, sprich der Steuerzahler, die Grundstücke kaufen und zukünftig auch die Kosten für Unterhalt, Pflege und Sicherungspflichten übernehmen, wenn der Wald bzw. die Grüngrundstücke sowieso nicht andersweitig genutzt werden dürfen?
@Guardian: Da hast Du natürlich Recht, ich hatte auch keine Verschwörung vermutet oder unterstellt, mir erschien es eben nur widersprüchlich. Bzgl. Deiner Frage: Die Motivation dahinter ist wohl, dauerhaft zu sichern, dass dort Wald bleibt. Ob dieser jetzige Status unantastbar ist, geht für mich aus der Gesetzeslage nicht hervor.
Das Engagement für die abgeholzte Fläche in allen Ehren, aber wäre der Erwerb von nicht abgeholzten Flächen nicht sinnvoller? Davon gibt es im Stadtgebiet viele und so könnte die Stadt durch gezielte Ankäufe diese Bereiche erhalten und deren Fortbestand sichern. Ein Beispiel sind die Hufewiesen, die lt. Themenstadtplan kein städtisches Flurstück sind.
Zurück zum Holunderweg, warum soll das Flurstück 1963/99 nicht gekauft werden? Es ist östlich der gerodeten Flächen und noch komplett bewaldet.
Nach Rückfrage bei einem Pächter der zum Flurstück 1963/101 gehörenden Kleingartenanlage soll für eben diese eine Kündigung des Eigentümers vorliegen. ein Schelm wer Böses dabei denkt.
Genau!! Wieso sollte eine Immobilienfirma ein Waldgrundstück kaufen??
Erst wird der Wald komplett gefällt (ohne Rücksicht auf die Bewohner des Waldes), die Gartenparzellen sollen auch gekündigt worden sein!
Da weiß doch was geplant ist!!!
Das sollten wir verhindern!!
Es kann nicht sein das Beton vor Natur kommt!!!
. .da haben laut sz 1523 Waldfreunde die petition gezeichnet…. mal sehen was das bringt.
Würde jeder von denen durch reales Engagement 1000,-.€ in die Vereinskasse legen (Spende bei EkSt. bedenken) wäre der neue e.V. in der Lage ein echtes Angebot zu machen.. aber die meisten ziehen es eher vor, Forderungen zu stellen, was die Allgemeinheit zu zahlen hat.. so wird aber immer nix.
Betreff der Kündigung der Gartenanlage,
laut §9 Abs. 1Nr. 5 u. 6 BKleinG darf nur gekündigt werden zum Zwecke einer Planverwirklichung, d.h. zur Realisierung eines Bebaungsplan (Wohnungsplan u.ä.)
Alles Klar! Da ist keine Frage mehr offen was die Eigentümer vorhaben!!
Das Fällen von mehr als 100 Bäumen, die teilweise einen stattlichen Umfang erreicht hatten, mit Verkehrssicherungpflicht zu begründen, ist ein Ablenkungsmanöver.
Niemand soll auf den Gedanken kommen, dass eigentlich ganz andere Interessen dahinter stehen.
Von einem Mitbewohner habe ich erfahren, dass der Boden im letzten Jahr an private Eigner verkauft wurde.
Grund und Boden ist nur sicher, wenn er in den richtigen Händen ist. In der Geschichte der Menschheit hat es immer wieder Menschen gegeben, die Land erworben haben, um es vor Bebauung zu schützen. Immer mehr Tieren wird die Lebensgrundlage entzogen.
Dies scheint hier nicht der Fall zu sein. In den heutigen Zeiten derartige Entscheidungen zu fällen, die nur materielle Interessen verfolgen ist verantwortungslos.
@Sylke:
Gibt es einen Beleg dafür, dass das Grundstück ausstädtischen Besitz in Privatbesitz gewechselt ist?
Oder ist es vielleicht nur von einem privatwn Eigentümer zum nächsten privaten Eigentümer gewechselt?
Und was bitte sind die „richtigen Hände“ für Grundbesitz?
Nach Deiner Definition offensichtlich nicht die Personen, welche in der Gründerzeit vor der abgebrochenen alten Stadtbefestigung die Äußere Neustadt errichtet haben.
Davon abgesehen sind die Grundstücke im aktuell gültigen Flächennutzungsplan als Wald- und Grünfläche ausgewiesen.
Wer etwas über eine Änderung desselben beweisen kann, sollte es tun.
Offensichtlich ist es neuerdings in D en vogue, unbewiesenen Behauptungen in die Welt setzten. Ob über Krankheiten, Impfungen, Vorhaben anderer Leute oder darüber, was angeblich allen Menschen gut tut.
Die richtigen Hände sind es offensichtlich zum jetzigen Zeitpunkt nicht, sonst wäre dieses Grundstück unversehrt.
Vielleicht hat ja der derzeitige Besitzer noch keine Baugenehmigung und vorsorglich schon mal alles platt gemacht. Jetzt wartet er auf eine günstige Gelegenheit um seine Interessen zu verwirklichen. Überraschungseffekt sozusagen. Dann kann wirklich niemand mehr was machen.
@Sylke: Das ist Spekulation. Für eine Baugenehmigung müsste es einen Antrag auf Waldumwandlung geben. Ein solcher Antrag liegt nicht vor.
Kommentar entfernt. Bitte beachten Sie die Hausordnung.
Dieser Antrag kann jederzeit gestellt werden.
@Sylke: Das ist sicher richtig. Aber dann muss dem Antrag auch nicht unbedingt stattgegeben werden. Bislang hat sich der Eigentümer jedenfalls keines Rechtsverstoßes schuldig gemacht. Das auf Stock-Setzen bzw. Fällen der Bäume ist laut dem Waldgesetz erlaubt. Die Begründung dafür kannst Du umfangreich hier nachlesen. Solange nicht das Gegenteil bewiesen ist, sollte man auch keine andere Motivation unterstellen.
Ich muß mich hier doch noch mal melden.
Hab den Artikel in der SZ vom 9. Mai gelesen und mir die dort beworbene neue Petition der Bürgerinitiative angeschaut.
Alles schön und gut. Erfreulich ist, daß nun endlich auf den Erhalt der Kleingartenanlage eingegangen wird – das eigendliche Schlüsselproblem zur Erhaltung der Flurstücke. Aber da muß ich schon das richtige Flurstück angeben.
Laut Flurstücksplan der Stadt Dresden ist der genannte KGV ein Teil der Flurstücke 1963/101 und 963/156. In der Petition ist da allerdings das Flurstück 1963/102 (mit einer Fläche von 217 m²) angegeben. Wie kann so etwas passieren? So eine Petition sollte doch sachlich richtig und juristisch nicht anfechtbar sein.