Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) Dresden bittet um erhöhte Wachsamkeit. Melden Sie kranke oder verendete Wildvögel – insbesondere Wassergeflügel und Greifvögel – unter genauer Angabe des Fundortes dem Amt (Telefon: 0351 4080511, E-Mail veterinaeramt@dresden.de). Menschen sollten tote Vögel nicht berühren.
Bei zwei verendeten Schwänen und einer Wildgans wurde die Infektion mit Geflügelpest (Influenza A Virus des Subtyps H5N8) am 9. Februar 2022 vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt. Damit wird der Ausbruch der Wildvogelgeflügelpest in der Landeshauptstadt Dresden amtlich festgestellt.
Aufgrund der landesweiten Verbreitung des Virus ist von einem hohen Eintragsrisiko durch direkte und indirekte Kontakte zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel auszugehen. Mit der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung vom 10. Februar 2022 wird die Aufstallungspflicht sämtlichen Geflügels in der 500-Meter-Zone rechts und links der Elbe angeordnet. Ziel ist die Verhinderung der Ausbreitung der Tierseuche in Nutzgeflügelbestände. Es erfolgt eine ständige risikobasierte Neubewertung der Situation und Anpassung der erforderlichen Maßnahmen.
Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und es treten schwere allgemeine Krankheitssymptome auf (plötzlicher Tod, Atemwegssymptome, Durchfall, Rückgang der Legeleistung). Alle Geflügelhalter sind aufgefordert, die auf Grundlage der Geflügelpest-Verordnung geltenden Schutz- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen. Der Kontakt zu Wildgeflügel ist unter allen Umständen zu verhindern, um den Eintrag in Bestände zu verhindern. Geflügelhalter, die ihre Tierhaltung bisher nicht angemeldet haben, haben sich umgehend im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Dresden registrieren zu lassen.
Weitere Informationen unter www.dresden.de/gefluegelpest
Meldungen kranker oder verendeter Wildvögel können auch außerhalb der Dienstzeiten des Veterinäramtes der Feuerwehrleitstelle gemeldet werden Telefon 0351 501210 übermittelt werden. Obwohl in Deutschland keine Infektionen beim Menschen bekannt sind, sollten tote Vögel nicht berührt werden.
Übrigens ist auch die Afrikanische Schweinepest im Umland angekommen. Dresden ist offizielle Pufferzone und alles nördlich der Bautzner Straße Leinenzwanggebiet. Siehe Pressemitteilung der Stadt vom Januar.
Besonders beeindruckend sind die offiziell angebrachten Beschilderungen, zB an der Bautzner/Rothenburger.
Sind das wirklich offiziell angebrachte Beschilderungen? Erschien mir zu absurd, um bei der Stadt nachzufragen.
Lieber Anton,
wann und wo wurde denn die gefiederte Spaziergängerin (oder „er“, falls es ein Ganter ist) gesehen? Eine interessante Begebenheit!
Ich gehe davon aus. Habe diese „Schilder“ auch an anderen Stellen in identischer Ausführung gesehen. Aber ja, ich fand sie auch latent absurd, insbesondere für deutsche Verhältnisse. Sowohl die Ausführung als auch Größe und Aufhängungsorte. Ich gehe davon aus das 98% der Passanten diese Schilder übersehen, mindestens.
Hallo Tina, das ist schon fünf Jahre her. Das Gänschen wurde von der Feuerwehr gerettet. Ganzer Artikel.
@Anton
Danke!