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Corona-Hilfen für freie Kultureinrichtungen in Sachsen

Der Freistaat Sachsen will insgesamt 2,4 Millionen Euro als Corona-Hilfen für freie Kultureinrichtungen in Sachsen ausgeben. Ab 23. Februar können Anträge gestellt werden.

Club im Lockdown - Foto: oka/David Pinzer
Club im Lockdown – Foto: oka/David Pinzer

Sächsische Kunst- und Kultureinrichtungen in freier Trägerschaft, die von der Corona-Krise betroffen sind, können ab Mittwoch, 23. Februar 2022 wieder eine Förderung nach der Richtlinie „Corona-Härtefälle Kultur“ beantragen. Anträge können bis zum 21. November 2022 bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) gestellt werden.

„Ich bin sehr froh, dass unsere Härtefallförderung für die freien Kultureinrichtungen jetzt wieder zur Verfügung steht und wir sie damit weiter unterstützen können“, sagt Kulturministerin Barbara Klepsch. Noch immer würden die Kultureinrichtungen unter den Einschränkungen aufgrund der Pandemie leiden, das könne zu Liquiditätsengpässen führen. Deshalb sei es ihr wichtig, dass den Akteuren geholfen werde, um die kulturelle Vielfalt in Sachsen zu erhalten.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 10.000 Euro, bei einem höheren Liquiditätsbedarf kann der Zuschuss bis zu 50.000 Euro betragen.

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Mehr Informationen zur Richtlinie „Corona-Härtefälle Kultur“ gibt es unter www.kulturhilfen.sachsen.de. Die Antragstellung ist ab dem 23. Februar 2022 auf der Website der SAB möglich.

Von der Förderung konnten bereits in den Jahren 2020 und 2021 zahlreiche freie Kunst- und Kultureinrichtungen profitieren. Insgesamt haben 487 freie Träger aus dem Bereich Kunst und Kultur Anträge für dieses Programm gestellt. Die Sächsische Aufbaubank hat insgesamt 636 Anträge bewilligt. Der Gesamtbetrag der bewilligten Mittel beläuft sich auf rund 8,7 Mio. Euro.

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2 Kommentare

  1. Es wurden mehr Anträge bewilligt, als gestellt wurden. Ganz schön übergriffig, diese SAB.
    Schönen Gruß

Kommentare sind geschlossen.