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Corona: Sachsen schafft 3G-Pflicht im Handel ab

Die sächsische Staatsregierung hat heute – sich an der Ministerpräsidentenkonferenz orientierend – weitere Lockerungen der derzeit geltenden Corona-Maßnahmen beschlossen. Die Änderungen treten schon ab morgen, 23. Februar in Kraft und gelten bis einschließlich 3. März 2022.

Kontaktbeschränkungen

Zusammenkünfte, bei denen nur Geimpfte oder Genesene anwesend sind, sind ohne Teilnehmerbegrenzung möglich. Nimmt an privaten Zusammenkünften mindestens eine ungeimpfte Person teil, gilt eine Beschränkung auf einen Hausstand plus zwei Personen aus einem weiteren Hausstand (bisher ein Hausstand und eine Person).

Für Beerdigungen und Eheschließungen entfällt die Begrenzung der Teilnehmerzahl, wobei hier auch weiterhin ein Nachweis nach der 3G-Regel vorgelegt werden muss.

Lockerungen, wenn Überlastungsstufe nicht erreicht wird

Folgende Lockerungen gelten, solange die definierten Betten-Schwellenwerte für die Überlastungsstufe auf den Intensiv- und Normalstationen unterschritten werden:

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  • Keine 3G-Nachweispflicht im Einzelhandel. Das Tragen einer FFP-2-Maske bleibt verpflichtend.
  • 3G für Museen, Gedenkstätten, Ausstellungsräume und Innenbereiche von zoologischen Gärten (bisher 2G)
  • 3G bei der Nutzung von Außensportanlagen (bisher: 2G)

Die Überlastungsstufe ist erreicht, wenn mehr als 1.300 Normal- und 420 Intensivbetten mit Covid-Patient*innen belegt sind. Derzeit sind sachsenweit 822 Normal- und 145 Intensivbetten belegt. Während die Belegung auf den Normalstationen langsam steigt, ist sie auf den Intensivstationen rückläufig.

„Der Wegfall der Zugangsbeschränkungen im Handel ist ein wichtiges Signal für den gesamten Einzelhandel sowie für die Belebung der Innenstädte und damit auch für das Durchstarten des Tourismus“, sagte die Sächsische Staatsministerin für Kultur und Tourismus Barbara Klepsch (CDU) im Anschluss an die heutige Kabinettsitzung.

Die geänderte Notfall-Verordnung wird im Laufe des heutigen Tages auf sachsen.de veröffentlicht

Es ist geplant, dass die Staatsregierung am 1. März 2022 eine neue Corona-Schutz-Verordnung verabschiedet, welche am 4. März 2022 in Kraft treten soll.

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In Schulen und Kitas soll mehr Normalität einkehren

Die sächsische Staatsregierung hat sich heute für den Schul- und Kitabetrieb auf einen Fahrplan verständigt, der vorbehaltlich des Anhörungsverfahrens in der Kabinettssitzung am 1. März 2022 beschlossen werden soll. Danach gelten in der ersten Woche nach den Winterferien die bisherigen erhöhten Schutz- und Hygieneregelungen unverändert fort. Erfahrungsgemäß werden nach den Ferien vergleichsweise viele unentdeckte Infektionsfälle identifiziert.

Ab dem 7. März sollen jedoch die Schutzmaßnahmen an Schulen und Kitas nach den Worten von Kultusminister Piwarz „achtsam zurückgefahren werden“. So ist geplant, den eingeschränkten Regelbetrieb in Grundschulen und Kindertageseinrichtungen wieder aufzuheben. Gruppen und Klassen müssen dann nicht mehr streng voneinander getrennt werden. Entfallen soll auch die Maskenpflicht im Unterricht für Schüler ab Klassenstufe 5. In Grundschulen galt eine Maskenpflicht im Unterricht ohnehin nicht. Darüber hinaus soll die Testpflicht für den Schulbesuch von dreimal auf zweimal wöchentlich reduziert werden.

Auch soll die Schulbesuchspflicht wiedereingeführt werden. Abmeldungen vom Schulbesuch sind dann nur aus medizinischen und aus anderen Gründen gemäß der Schulbesuchsordnung möglich. Ebenso sollen mehrtägige Schulfahrten wieder möglich sein.

Geplant ist zudem, Schulen bei erhöhtem Infektionsgeschehen künftig nicht mehr zeitlich befristet zu schließen oder einzelne Klassen in die häusliche Lernzeit zu schicken. Wenn einzelne Infektionsfälle auftreten, müssen lediglich die betroffenen Schüler in häusliche Lernzeit gehen und die übrigen Schülerinnen und Schüler können in der Schule verbleiben. Allerdings müssen sich die verbleibenden Schüler der betroffenen Klasse für fünf Tage täglich testen. In der letzten Woche vor den Winterferien waren aufgrund des Infektionsgeschehens in Sachsen 18 Schulen befristet geschlossen. Bei 316 Schulen wurden vorübergehend eine oder mehrere Klassen in die häusliche Lernzeit geschickt.

Weitere Öffnungen für Kultur und Tourismus in Sachsen

Ab kommende Woche Freitag (4. März 2022) soll es noch weitere Öffnungsschritte für Kultur und Tourismus in Sachsen geben. Das Kabinett hat heute die Eckpunkte für eine entsprechende Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Damit werden die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 16. Februar 2022 umgesetzt und auch ein Paradigmenwechsel weg von der Corona-Notfall-Verordnung vollzogen.

Demnach können auch die Clubs, Bars und Diskotheken unter 2Gplus ab dem 4. März 2022 wieder öffnen. „Ich freue mich, dass wir die Öffnung von Clubs unter 2G+ und ohne Maske und Abstände endlich ermöglichen können. Dies war lang erwartetet und setzt ein wichtiges Zeichen in die Branche“, sagt Ministerin Klepsch.

Weiterhin gilt ab dem 4. März 2022 für Veranstaltungen, Theater, Opernhäuser und Kino bis zu 1.000 Besuchern die 3G-Regel statt wie bisher 2Gplus. Entfallen wird ebenfalls die Pflicht zur Kontakterfassung in den Kultur- und Freizeiteinrichtungen.

Für Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern werden die bundeseinheitlichen Regelungen aus dem MPK-Beschluss umgesetzt. Das bedeutet, es gilt 2G bzw. 2G+ mit maximal 60 Prozent Auslastung im Innenbereich und maximal 6.000 Zuschauern, im Außenbereich maximal 75 Prozent Auslastung und maximal 25.000 Zuschauer.

Zudem gilt ab dem 4. März 2022 für Gastronomie und die touristische Beherbergung statt 2G wieder die 3G-Regelung. Für Reisebüros werden die Zugangsbeschränkungen wegfallen.