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Ab Freitag können Clubs wieder öffnen

Die Sächsische Regierung hat heute die neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Die beinhaltet nicht mehr das Wort „Not“ und gilt ab Freitag, 4. März bis einschließlich 19. März 2022.

Gesundheitsministerin Petra Köpping - Foto: xcitePRESS
Gesundheitsministerin Petra Köpping – Foto: xcitePRESS

Wie Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) mitteilt, gibt es angesichts der aktuellen Lage in den Krankenhäusern weitere Lockerungen. Mit der neuen Schutz-Verordnung sind keine Schließungen oder allgemeine, von der Bettenbelegung abhängige Maßnahmen mehr vorgesehen. Die Staatsregierung behält sich jedoch die Möglichkeit vor, bei Überschreiten der Belastungsgrenzen von 420 mit COVID-19-Patienten belegten Intensivbetten oder 1.300 mit COVID-19-Patienten belegten Intensivbetten, weitere Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Aktuell sind 903 Betten auf Normal- und 178 Betten auf Intensivstationen belegt. Beide Werte sind im Wochenverlauf angestiegen.

Grundlagen

Das Alkoholverbot für öffentliche Plätze, welches bislang von den kommunalen Behörden verhängt werden konnte, entfällt zukünftig. In Dresden ist das Alkoholverbot schon seit dem 6. Februar aufgehoben. Eine Kontakterfassung ist nur noch in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens verpflichtend vorgesehen. Die Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske in öffentlich zugänglichen Innenräumen von Einrichtungen, Läden oder Angeboten bleibt bestehen.

Dienstleistungen, Handel, Messen

Die Begrenzung der Kundenzahl auf Quadratmeter wird aufgehoben.

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Archiv der Avantgarden - Der Wandel wird kommen

Für sämtliche körpernahe Dienstleistungen gelten Zugangsbeschränkungen nach der 3G-Regel. Für Reisebüros, Versicherungen, Solarien und weitere bislang unter Zugangsregeln fallende Dienstleistungen entfallen diese Beschränkungen. Im Handel wurde die 3G-Pflicht am 23. Februar abgeschafft.

Messen und Kongresse unterliegen der 3G-Regel, Besucher benötigen einen Impf- oder Genesenen- oder Testnachweis.

Kultur, Freizeit, Sport und Großveranstaltungen

Für sämtliche Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie auch -veranstaltungen mit höchstens 1.000 gleichzeitigen Teilnehmern muss ein Nachweis nach der 3G-Regel erbracht werden. Es gelten folgende Kapazitätsbeschränkungen:

  • im Innenbereich maximal 60 Prozent Auslastung, höchstens 6.000 Personen gleichzeitig
  • im Außenbereich maximal 75 Prozent, höchstens 25.000 Personen gleichzeitig

Veranstalter von Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 gleichzeitigen Besuchern können zwischen dem Zugang nach der 2G- oder 3G-Regel wählen. Bei 2G sind die oben genannten Kapazitätsbeschränkungen von 60 Prozent (max. 6.000 Personen) oder 75 Prozent (max. 25.000 Personen) anzuwenden, während beim 3G-Modell eine Begrenzung auf 50 Prozent der Höchstkapazität greift.

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Sowohl bei kleineren, als auch Großveranstaltungen muss keine Maske am eigenen Platz getragen werden. Die Beschränkungen und Zugangsregeln gelten ebenfalls für Sportveranstaltungen.

Für den Außenbereich von botanischen und zoologischen Gärten, Museen, Gedenkstätten, Ausstellungsräumen, Archiven und Bibliotheken, entfallen die Zugangsbeschränkungen.

Clubs und Diskotheken können wieder unter Beachtung der 2Gplus-Regel öffnen – dann ohne Maskenpflicht und Kapazitätsbegrenzungen. Auch die Regelungen hinsichtlich des Mindestabstandes finden keine Anwendung.

Die Nutzung von Sportstätten im Innenbereich ist mit 3G-Nachweis möglich. Im Außenbereich ist kein Nachweis erforderlich. Die Öffnung von Bädern, Saunen, Dampfsaunen und -bädern unterliegt der 3G-Regel.

Die Groovestation wartet schon auf Gäste.
Die Groovestation wartet schon auf Gäste.

Gastronomie und Beherbergung

Besucher von gastronomischen Einrichtungen und Bars ohne Tanzlustbarkeiten benötigen für den Zutritt einen 3G-Nachweis. Zudem entfallen die eingeschränkten Öffnungszeiten.

Bei allen Unterbringungen in Hotels – ob touristisch oder nicht-touristisch – wird ein Nachweis nach der 3G-Regel benötigt. Ferienwohnungen sowie Camping- und Caravaningplätze sind von der Nachweispflicht ausgenommen. Ein 3G-Nachweis ist ebenfalls bei touristischen Bus- und Bahnfahrten sowie gewerblichen Reisen vorzuweisen.

Kirchen, Religionsgemeinschaften, Eheschließungen und Beerdigungen

Die 3G-Regel findet bei Eheschließungen und Beerdigungen nur noch Anwendung, wenn diese in Innenräumen stattfinden, im Außenbereich ist somit kein entsprechender Nachweis mehr erforderlich.

Für Zusammenkünfte in Kirchen oder von Religionsgemeinschaften wird lediglich noch ein Hygienekonzept benötigt, die Pflicht zum Vorzeigen eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises entfällt.

Die Verordnung wird zeitnah auf sachsen.de veröffentlicht.

Sachsen startet mit Novavax-Impfung

Die Impfungen mit dem neuen Corona-Impfstoff von Novavax haben in Sachsen am Montag mit speziellen Gesundheitsimpftagen begonnen. Bis 5. März können sich prioritär Beschäftigte aus dem Gesundheits- und Pflegebereich mit dem Impfstoff impfen lassen, die von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen sind. Vorerst sind die Impfungen in 13 staatlichen Impfzentren (nur mit Termin) sowie in kommunalen Impfzentren und in Krankenhäusern möglich.

Der Impfstoff Nuvaxovid (auch: NVX-CoV2373) ist ein so genannter Proteinimpfstoff. Er enthält Coronavirus-ähnliche Partikel mit dem Corona-Eiweiß „Spike-Protein“. Durch die Impfung wird das Immunsystem angeregt, Abwehrstoffe (Antikörper und T-Zellen) gegen Sars-CoV-2 zu bilden. Wenn die geimpfte Person später in Kontakt mit diesem Coronavirus kommt, kann es das Immunsystem erkennen und gezielt bekämpfen.

Sachsen startet mit Novavax-Impfung - Foto: xcitePRESS
Sachsen startet mit Novavax-Impfung – Foto: xcitePRESS

In Schulen und Kitas kehrt mehr Normalität ein

Ab dem 7. März werden die Schutzmaßnahmen an Schulen und Kitas schrittweise zurückgefahren. Das teilte heute Kultusminister

Danach wird der eingeschränkte Regelbetrieb in Grundschulen und Kindertageseinrichtungen wieder aufgehoben. Gruppen und Klassen müssen nicht mehr streng voneinander getrennt werden. Die Maskenpflicht im Unterricht für Schüler ab Klassenstufe 5 entfällt. In Grundschulen galt eine Maskenpflicht im Unterricht ohnehin nicht. Wie bisher auch gilt jedoch eine Maskenpflicht im Schulgebäude. Darüber hinaus wird die Testpflicht für den Schulbesuch von dreimal auf zweimal wöchentlich reduziert werden.

Zudem wird die Schulbesuchspflicht wiedereingeführt. Abmeldungen vom Schulbesuch sind dann nur aus medizinischen und aus anderen Gründen gemäß der Schulbesuchsordnung möglich. Ebenso sind wieder mehrtägige Schulfahrten möglich.

Darüber hinaus müssen Schulen bei erhöhtem Infektionsgeschehen künftig nicht mehr zeitlich befristet schließen oder einzelne Klassen in die häusliche Lernzeit schicken. Wenn einzelne Infektionsfälle auftreten, müssen lediglich die betroffenen Schüler in häusliche Lernzeit gehen und die übrigen Schülerinnen und Schüler können in der Schule verbleiben. Allerdings müssen sich die verbleibenden Schüler der betroffenen Klasse für fünf Tage täglich testen. Dies gilt auch für genesene und geimpfte Schülerinnen und Schüler.

Ein Kommentar

  1. Die Leute scheren sich ein Dreck um die Regeln. Wie war das mal mit dem Abstand?
    Pandemie ist aus den Köpfen.

    In London dürfen die Leute gern eine Maske in der U-Bahn tragen, wenn sie möchten. Boris Johnson hat darum gebeten.
    In der Rushhour dürften da 100Tausende auf engsten Raum unterwegs sein.
    SuperSuperSpreaderEvent!

    Was können die Engländer besser als wir?
    Mehr Ärzte vor Ort, schon Tot was zu schwach war?

    FFP2 wird von weit über 90 Prozent aller Dresdner da wo man muss würdevoll getragen.
    Stumpf. Reflexartig. Egal – Sinn?
    Im Betrieb sind alle Masken verschwunden. Nur Meister und Chefs sind noch Vorbild.

    Meine ungeimpfte Freundin geht manchmal nicht zum Testen und die Vorgesetzte weiß nicht was sie machen soll und setzt ein Häkchen.

    Preisfrage: Wer bekommt das Krankenhausbett?

    Geboosterte Oma oder ich, Anfang 40zig? Bin der letzte der nie Symptome hatte, im Freundeskreis und auf Arbeit und das nur mit der billigen ausgemusterten einmal J&J Impfung.
    Wie hoch ist jetzt die Inzidenz?
    Tausend und mehr?
    Ihr wisst es nicht weil ihr nicht mehr schaut.
    Schulschließung ab 165er Inzidenz vor vierzehn Monaten.
    Im Krankenhaus war auch zu der Zeit, alle ungeimpft weil noch nicht vorhanden, kein einziger junger Mensch im Freundeskreis.

    Was soll das G-Zeug bringen?
    Bei der Inzidenz mit 5x Dunkelziffer treffe ich so oder so einen Infizierten. FFP2 scheint wohl nicht zu helfen. Haha.
    Es war nie gerecht, immer krotesk und nun immer peinlicher.

    Mach ich eben ein Test für Sport und Sauna. Oder gehe so rein…
    Lächerlich.

    PS: mittelschweres LongCovid trotz 3er Impfung bei einem Alter von 40+ kenne ich allerdings nun auch.
    Und zwei tote Motorradfahrer.
    Irre.

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