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Corona-Infos für Dresden 19. März

Die Sächsische Landesregierung hat die aktuell gültigen Corona-Regelungen bis 2. April verlängert. Seit dem 18. März gelten einige geringfügige Anpassungen. Abweichend von den bisherigen Regelungen kommt es mit der neuen Verordnung zu den folgenden Änderungen:

  • Beschränkungen für private Zusammenkünfte entfallen
  • Wegfall der Beschränkungen bei Versammlungen
  • bei Kultur-, Freizeit-, und Sportveranstaltungen gilt im Innen- und Außenbereich unabhängig von der Besucherzahl die 3G-Regel
  • in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens entfällt die Pflicht zur Kontakterfassung

Somit bleibt die 3G-Regel unter anderem für Eheschließungen und Beerdigungen in Innenräumen, bei körpernahen Dienstleistungen, der Gastronomie, Messen sowie in Hotels. Ebenso unterliegen Clubs, Diskotheken und Bars mit Tanzlustbarkeiten unverändert der 2Gplus-Regel. Gleiches gilt für die Prostitution.

SARS-CoV-2 (neuartiges Coronavirus), Abbildung des Centers for Disease Control and Prevention (CDC)
SARS-CoV-2 (neuartiges Coronavirus), Abbildung des Centers for Disease Control and Prevention (CDC)

Grundsätzlich wird auch weiterhin an der FFP-2-Maskenpflicht festgehalten. Jedoch gilt hier eine Ausnahme bei Kultur-, Freizeit- und Sportveranstaltungen: Die Maske muss in den genannten Fällen nicht am Platz getragen werden, sofern der Mindestabstand eingehalten werden kann.

Maskenpflicht

Es besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder vergleichbaren Atemschutzmaske unter anderem in geschlossenen Räumen von Einrichtungen, Betrieben, Läden, Behörden, sofern es sich um öffentlich zugängliche Verkehrsflächen handelt und bei körpernahen Dienstleistungen.

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Gastronomie und Tourismus

Für den Zutritt zur Gastronomie und für Übernachtungen in Hotels wird ein 3G-Nachweis benötigt. Clubs und Diskotheken können unter Beachtung der 2Gplus-Regel besucht werden. Maskenpflicht und Kapazitätsbegrenzungen sowie die Regelungen zum Mindestabstand gelten hier nicht.

Schulen und Bildung

Schulbetrieb findet im Regelbetrieb statt. Es werden wöchentlich zwei Tests auf das Coronavirus durchgeführt. An Hochschulen, Ausbildungseinrichtungen, Berufsakademie Sachsen gilt die 3G-Regel für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen

Handel und körpernahe Dienstleistungen

FFP-2-Maskenpflicht als Basisschutzmaßnahme, der Zugang zum Handel ist ohne weitere Beschränkungen möglich. Für körpernahe Dienstleistungen gilt die 3G-Regel.

Bus, Bahn, Zug

Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder einer vergleichbaren Atemschutzmaske.

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Kultur, Freizeit und Sport

Für Kultur- und Freizeiteinrichtungen im Innenbereich gilt die 3G-Regel. Kultur-, Freizeit- und Sportveranstaltungen können mit 3G-Nachweis besucht werden. Die Maskenpflicht gilt bei allen Veranstaltungen nur bis zum eigenen Platz, sofern dort der Mindestabstand eingehalten wird. Sportstätten können im Innenbereich unter Beachtung der 3G-Regel genutzt werden. Im Außenbereich besteht keine Nachweispflicht. Bäder, Saunen und Dampfsaunen können unter Beachtung der 3G-Regel besucht werden.


Corona-Fälle in Dresden, 19. März

Das Dresdner Gesundheitsamt meldet mit Stand Freitag, 18. März 2022, 12 Uhr für die vergangenen sieben Tage 10.524 Neuinfektion, das ist der höchste Stand seit Ausbruch der Pandemie. Die Corona-Ampel steht am Sonnabend auf „Violett“ mit einem Wert von 1.997,4, 65 Personen wurden in ein Krankenhaus aufgenommen. Fünf Todesfälle im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung wurden registriert, seit Beginn der Pandemie sind es nun 1.619 Sterbefälle in Dresden (dabei gibt es immer Nachmeldungen aus Vorwochen).

Die Belastung in den Krankenhäusern steigt vor allem auf den Normalstationen weiter. Laut dem Bettenindikator sind in Sachsen 1385 Betten mit Covid-Patienten auf Normalstation belegt, in Intensivbetten werden 166 Patient*innen behandelt. Der kritische Belastungswert liegt bei 1.300 und 420 belegten Betten. (Quelle: sachsen.de). Nach dem Divi-Intensivregister sind 9,17 Prozent aller Intensiv-Betten in Dresden derzeit mit Covid-Patient*innen belegt, 22 Covid-Fälle werden hier behandelt, davon müssen 7 beatmet werden.

Corona-Schutzimpfungen

Mit Stand vom 19. März wurden in Sachsen fast 2,65 Millionen Menschen geimpft, das sind 65,3 Prozent der Einwohner*innen Sachsens. Die Quote für Auffrischungsimpfungen liegt bei rund 47,4 Prozent. Quelle: RKI. Zum Vergleich: im Schnitt sind in Deutschland 76,5 Prozent der Bevölkerung geimpft und rund 58,1 Prozent geboostert. Im Dresdner Rathaus werden Impfberatungen durchgefüht und seit Ende Februar sind auch Impfungen mit dem Proteinimpfstoff Nuvaxovid möglich.

Impfen - Symbolfoto: DoroT Schenk, Pixabay
Impfen – Symbolfoto: DoroT Schenk, Pixabay

Für feste Impfstellen gibt es ein Terminbuchungssystem (sachsen.impfterminvergabe.de), nach der Anmeldung findet man in der Regel innerhalb der nächsten Tage einen Termin. Eine Übersicht der öffentlichen Impfmöglichkeiten gibt es im Themenstadtplan der Stadt.

Unterstützung für Senioren

Bürgerinnen und Bürger, die individuelle technische Unterstützung bei der Buchung eines Impftermins benötigen, können sich an eine Seniorenberatungsstelle in ihrer Nachbarschaft oder an das Seniorentelefon unter 0351 4884800 wenden.

Test-Zentren

In Testzentren werden kostenlose Schnelltests angeboten. Eine Übersicht der Testzentren in Dresden gibt es auf dem Themenstadtplan. In der Neustadt haben in den vergangenen Woche etliche neue Testzentren eröffnet, eine Übersicht gibt es hier.

Corona-Test-Zentrum auf der Louisenstraße
Corona-Test-Zentrum auf der Louisenstraße

Deutschland und die Welt

Weltweit sind mehr als 468 Millionen Infizierte gemeldet, mehr als 6 Millionen Todesfälle wurden in Zusammenhang mit Covid-19 verzeichnet, mehr als 10,7 Milliarden Impfdosen wurden verabreicht. Details in der Übersicht der Johns-Hopkins-Universität.

Deutschlandweit sind die Infizierten-Meldungen weiter gestiegen. Die bundesweite 7-Tage-Inzidenz liegt heute laut RKI bei 1.735.

Erläuterungen

  • Fallzahl: Anzahl aller labordiagnostisch bestätigten Sars-CoV-2-Fälle, die der Falldefinition gemäß § 11 Abs. 2 IfSG entsprechen und gemäß § 11 Abs. 1 IfSG an die Landesuntersuchungsanstalt Sachsen bzw. an das Robert Koch-Institut übermittelt werden.
  • Einweisung Krankenhaus: Anzahl aller labordiagnostisch bestätigten Sars-CoV-2-Fälle mit stationärer Behandlung im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung
  • Sterbefall: Anzahl der labordiagnostisch bestätigten Sars-CoV-2-Fälle, welche laut Totenschein im zeitlichen Zusammenhang mit einer COVID-19-Erkrankung verstarben. Hinweis: Zwischen dem Eintreten des Todes und der eingehenden Meldung beim Amt für Gesundheit und Prävention vergehen in der Regel einige Werktage. Es kommt vor, dass COVID-19-bedingte Todesmeldungen in gesammelter Form dem Amt für Gesundheit und Prävention übermittelt werden, was wiederum zu einer hohen Zahl an Meldungen an einem Tag führt. Unter dem Reiter „Fälle/Tag“ kann die Verteilung der Sterbefälle über die Zeitachse, sortiert nach Todesdatum genau eingesehen werden.
  • In den Regelungen sind mit Ungeimpften auch Personen gemeint, die nicht oder länger als sechs Monate genesen sind. (Details dazu in der Verordnung)

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