Ab Sonntag, dem 3. April gilt die neue Corona-Schutz-Verordnung des Freistaats Sachsen auch in Dresden. Darin gibt es weder Kontaktbeschränkungen, noch Beschränkungen für Handel, Gastronomie oder Dienstleistungen. Nur für eingeschränkte Bereiche gibt es noch eine Maskenpflicht, so zum Beispiel in Bus und Bahn oder in Arztpraxen und Krankenhäusern. Auch eine Testpflicht gibt es nur noch für wenige Einrichtungen.
Alle Details in der Verordnung als PDF auf sachsen.de und etwas verständlicher formuliert auf der Infoseite ebenfalls auf sachsen.de
Darüber hinaus empfiehlt die Staatsregierung dringend das Tragen von Masken (vorzugsweise FFP2) in öffentlich zugänglichen Innenräumen und die Einhaltung des Mindestabstandes. Auch sollten die Kontakte nach wie vor auf ein notwendiges Maß beschränkt bleiben. Dringend empfohlen wird auch die Einhaltung der Hygieneregeln, die eine wirksame Schutzmaßnahme darstellen.
Schulen: Maskenpflicht entfällt – Testung noch bis zu den Osterferien
Wie das Kultusministerium mitteilt, entfällt die Maskenpflicht aufgrund des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes in den Schulen und Kindertageseinrichtungen ab 3. April komplett. Das heißt, die Maske muss nun nicht mehr auf dem Schul- oder Kitagelände getragen werden. Das gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Eltern und andere externe Personen, die die Schule oder Kindertageseinrichtung betreten. Die Maskenpflicht im Unterricht war bereits in der letzten Verordnung abgeschafft worden. In den Hygieneplänen der einzelnen Einrichtungen kann aber eine Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verankert werden.
Die Testpflicht für den Schulbesuch wird noch bis zu den Osterferien weitergeführt. Nach den Osterferien soll die anlasslose Testung dann komplett entfallen, vorausgesetzt die weitere positive Entwicklung der Gesamtlage hält an. „Es gilt nun mit Achtsamkeit weiter mehr Normalität in die Schulen einkehren zu lassen“, so Kultusminister Christian Piwarz (CDU) mit Blick auf sinkende Infektionszahlen in den Schulen. Während vom 14. bis 20. März noch 13.044 Schülerinnen und Schüler von einer Infektion betroffen waren, sind es im Zeitraum vom 21. bis 27. März 9.192 Schülerinnen und Schüler gewesen. Bei den Lehrkräften gebe es ebenfalls einen Rückgang.
Quarantäne-Regelungen
In der vergangenen Woche haben das Bundesgesundheitsministerium und das Robert Koch-Instituts (RKI) vorgeschlagen, die Quarantäne-Dauer generell auf fünf Tage zu verkürzen. Bisher dauern Absonderungen in der Regel zehn Tage und können mit einem negativen Test frühestens nach sieben Tagen beendet werden. Wann diese neuen Quarantäne-Regeln in Kraft treten, ist noch nicht klar.