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Acht Kandidaten und eine Kandidatin

Der Gemeindewahlausschuss hat heute, Montag, 11. April 2022 in seiner ersten öffentlichen Sitzung im Neuen Rathaus entschieden, welche Wahlvorschläge zur Oberbürgermeisterwahl in Dresden zugelassen oder zurückgewiesen werden. Mit einem Wahlvorschlag kandidiert eine Person als Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister. Diese Wahlvorschläge werden in folgender Reihenfolge auf den Stimmzetteln in Dresden stehen:

    1. Hilbert, Dirk (Unabhängige Bürger für Dresden e. V.)
    2. Jähnigen, Eva (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    3. Dr. Krah, Maximilian (Alternative für Deutschland)
    4. Schollbach, André (DIE LINKE)
    5. Pallas, Albrecht (Sozialdemokratische Partei Deutschlands)
    6. Dr. Schulte-Wissermann, Martin (Piratenpartei Deutschland)
    7. Pöhnisch, Jan (Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative – Die PARTEI)
    8. Fuchs, Marcus Carsten (Marcus Fuchs. Dresden verdient Größe #197)
    9. Wolff, Sascha (SASCHA WOLFF – VIELFALT FÜR DRESDEN).

Drei Wahlvorschläge wurden aufgrund mangelnder Unterstützungsunterschriften zurückgewiesen. Bis Donnerstag, 14. April 2022 kann jeder Bewerber oder jede Vertrauensperson schriftlich Beschwerde bei der Landesdirektion Sachsen einlegen. Am Donnerstag, 28. April 2022 wird die öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge im Dresdner Amtsblatt veröffentlicht.

Die sieben Erstgenannten konnten ohne Unterstützungsunterschriften einziehen, da die Parteien im Stadtrat vertreten sind. Der Kandidat Marcus Fuchs ist Mitgründer der Initiative Querdenken 351. Sascha Wolff ist vor allem dafür bekannt, dass er am Rande von Demonstrationen lautstark die Sächsische Verfassung verliest.

Die Reihenfolge auf dem Stimmzettel ergibt sich wie folgt: Der Amtsinhaber als Erster. Danach die Wahlvorschläge der Parteien und Wählervereinigungen nach der Stimmverteilung bei der vergangenen Kommunalwahl (Ziffer 2 bis 7). Danach die Wahlvorschläge in alphabetischer Reihenfolge (Ziffer 8 und 9). Grundlage für die Reihenfolge der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel ist die Sächsische Kommunalwahlordnung (KomWO) und das sächsische Kommunalwahlgesetz.

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