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OB Hilbert darf zur Wahl antreten

Wie die Landesdirektion Sachsen (LDS) heute mitteilt, hat sie die Beschwerden gegen die Wahlzulassung des Dresdner Amtsinhabers als unbegründet zurückgewiesen.

Pressekonferenz der Landesdirektion Sachsen - Foto: xcitepress/Benedict Bartsch
Pressekonferenz der Landesdirektion Sachsen – Foto: xcitepress/Benedict Bartsch

Die LDS hat die zur Entscheidung des Gemeindewahlausschusses der Landeshauptstadt Dresden vom 11. April 2022 vorliegenden insgesamt sieben Beschwerden von Wahlbewerbern zur Zulassung des amtierenden Oberbürgermeisters Dirk Hilbert als Kandidat zur am 12. Juni 2022 bevorstehenden Oberbürgermeisterwahl geprüft. Im Ergebnis ihrer Prüfung bestätigt die LDS als zuständige Rechtsaufsicht die Entscheidung des Gemeindewahlausschusses zur Wahlzulassung von Herrn Hilbert, das teilte heute Regina Kraushaar, die Präsidentin der Landesdirektion Sachsen auf einer Pressekonferenz mit.

Nach Einschätzung der LDS war die Aufstellungsversammlung des Vereins Unabhängige Bürger für Dresden e.V., der Herrn Hilbert als Kandidaten für die Dresdner Oberbürgermeisterwahl 2022 vorgeschlagen hat, tatsächlich mit mehreren Formfehlern belastet. Einerseits waren zwei von insgesamt vierzehn Teilnehmern der Aufstellungsversammlung des oben genannten Vereins in der Abstimmung über den Wahlvorschlag des Vereins nicht stimmberechtigt, weil diese zum Abstimmungszeitpunkt ihren Hauptwohnsitz nicht in Dresden hatten. Andererseits hat eines der beiden nicht stimmberechtigten Mitglieder des Vereins die Versicherung an Eides statt über den ordnungsgemäßen Verlauf der Aufstellungsversammlung in Vertretung des Vereins gegenüber dem Gemeindewahlausschuss abgegeben. Da diese Person aber in der fraglichen Abstimmung nicht stimmberechtigt war, war sie gleichzeitig auch nicht berechtigt, eine solche Erklärung abzugeben.

Regina Kraushaar, Präsidentin Landesdirektion Sachsen - Foto: xcitepress/Benedict Bartsch
Regina Kraushaar, Präsidentin Landesdirektion Sachsen – Foto: xcitepress/Benedict Bartsch

Beschwerden zulässig – Fehler würde Wahlergebnis jedoch nicht beeinflussen

Die zu prüfenden Beschwerden werden von der LDS als zulässig bewertet. Allerdings können die genannten Fehler nicht die Unzulässigkeit des Wahlvorschlags des Vereins Unabhängige Bürger für Dresden e.V. begründen.

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Fehler in der Wahlvorbereitung können als Mängel in Wahlbeschwerdeverfahren nur dann wirksam werden, wenn sie das Wahlergebnis wesentlich beeinflussen. Da Dirk Hilbert von den zwölf stimmberechtigten der insgesamt vierzehn Teilnehmer der Aufstellungsversammlung gewählt wurde, ist die Wahlteilnahme der zwei nicht stimmberechtigten Mitglieder des Vereins für das Ergebnis der Aufstellungswahl unwesentlich.

Auch der Umstand, dass einer der nicht Stimmberechtigten aus dem Verein gegenüber dem Gemeindewahlausschuss die Eidesstattliche Versicherung über den ordnungsgemäßen Verlauf der Aufstellungsversammlung abgegeben hat, liefere keine Grundlage für eine Zurückweisung des Wahlvorschlags des Vereins. Die Wahl selbst erfolgte geheim, und da andere Kandidaten neben Herrn Hilbert dort nicht aufgetreten sind, ist auch eine Verkürzung von Rechten anderer Bewerber im Zuge der Kandidatenwahl nicht erkennbar.

Als amtierender OB privilegiert

„Das Wesen des demokratischen Wahlrechts ist es, den Wählerinnen und Wählern die Wahl – am besten aus einem breiten Spektrum von Kandidatinnen und Kandidaten – zu ermöglichen“, sagt Kraushaar. Die Zurückweisung eines Wahlvorschlages aufgrund geringfügiger Form- und Verfahrensmängel würde diesem Grundsatz zuwiderlaufen, so die Präsidentin der Landesdirektion Sachsen zum Ergebnis der Beschwerdeprüfungen durch ihre Behörde.

Darüber hinaus sei der Bewerber Dirk Hilbert als amtierender Oberbürgermeister in Bezug auf den Wahlvorschlag privilegiert. Für den Wahlvorschlag als Einzelbewerber hätte es gar keiner Aufstellungsversammlung bedurft. Der vorliegende Wahlvorschlag schließe auch den Wahlvorschlag des Einzelbewerbers Dirk Hilbert ein. Es sei offenkundig, dass Hilbert sich zur Wahl stellen möchte. Auch unter diesem Gesichtspunkt könne sowohl der mängelbehafteten Versicherung an Eides statt als auch der Teilnahme von nicht stimmberechtigten Mitgliedern an einer Aufstellungswahl keine für das Ergebnis der Oberbürgermeisterwahl wesentliche Bedeutung zukommen.

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Das Ergebnis der Prüfung durch die LDS geht den sieben Beschwerdeführern bei individueller Würdigung der jeweils vorgetragenen Beschwerdegründe in Kürze zu. Gegen die Entscheidungen der LDS kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage vor dem Verwaltungsgericht Dresden erhoben werden.

OB-Kandidat Dirk Hilbert (FDP) - Foto: PR
OB-Kandidat Dirk Hilbert (FDP) – Foto: PR

Hilbert erfreut über Klarheit

„Ich freue mich sehr über die Entscheidung der Landesdirektion Sachsen“, sagte Hilbert nach der Pressekonferenz. Im Sinne aller Dresdner Wählerinnen und Wähler gäbe es jetzt Klarheit. Das sei gut für die Demokratie und gut für Dresden. Er bedauere den begangenen Formfehler, der jedoch, wie nun bestätigt sei, keine tatsächliche Auswirkung auf den fristgerecht eingereichten Wahlvorschlag.

SPD: Ärgerlicher Vorgang

Die Co-Vorsitzende der SPD Dresden, Julia Natascha Hartl freut sich ebenfalls über die zügige Entscheidung. Der Verlauf sei jedoch zutiefst ärgerlich. „Dass Hilbert daran scheitert, die überschaubaren Regeln für die Wahl über die Bühne zu bekommen, ist sinnbildlich für seine Amtsführung in den letzten Jahren“, so Hartl. Zukunftsfragen würden wenig konzentriert und auch leider zunehmend arrogant angegangen.

CDU begrüßt Entscheidung der LDS

Der CDU-Kreisverband Dresden begrüßt die Entscheidung der Landesdirektion Sachsen zu den sieben Einwendungen zur Bestätigung des Wahlvorschlages von Amtsinhaber Dirk Hilbert. „Mit dieser Entscheidung wurde die Rechtmäßigkeit des eingereichten und durch die CDU Dresden unterstützten Kandidatur von Dirk Hilbert bestätigt“, sagt der Kreisvorsitzende Markus Reichel.

Linke: befremdliche Entscheidung

Die Vorsitzenden der Dresdner Linken, Jacqueline Muth und Jens Matthis äußern sich zur Wahlzulassung. „Wir nehmen die Entscheidung der Landesdirektion mit großem Befremden zur Kenntnis“, so die Linke. Zwar sei der Ausschluss eines wesentlichen Bewerbers von einer Wahl unter demokratischen Gesichtspunkten heikel, selbst dann wenn dieser Ausschluss selbst verschuldet ist. Unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten sei es jedoch schwer erträglich, dass nicht für alle Beteiligten die gleichen Regeln des Kommunalwahlgesetzes gelten sollen. „Wir bezweifeln, dass diese Entscheidung bei einer nachträglichen Wahlanfechtung auch vor den Gerichten Bestand hätte“, so die Linke. Man sei aber optimistisch, dass Hilbert ohnehin abgewählt werde. Dann stelle sich die Frage der Anfechtung der Wahl gar nicht.

Wahl am 12. Juni

Am 12. Juni wird der neue Verwaltungschef für Dresden, der Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin gewählt. Es gibt acht Kandidaten und eine Kandidatin. Diese Wahlvorschläge werden in folgender Reihenfolge auf den Stimmzetteln in Dresden stehen:

    1. Hilbert, Dirk (Unabhängige Bürger für Dresden e. V.)
    2. Jähnigen, Eva (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    3. Dr. Krah, Maximilian (Alternative für Deutschland)
    4. Schollbach, André (DIE LINKE)
    5. Pallas, Albrecht (Sozialdemokratische Partei Deutschlands)
    6. Dr. Schulte-Wissermann, Martin (Piratenpartei Deutschland)
    7. Pöhnisch, Jan (Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative – Die PARTEI)
    8. Fuchs, Marcus Carsten (Marcus Fuchs. Dresden verdient Größe #197)
    9. Wolff, Sascha (SASCHA WOLFF – VIELFALT FÜR DRESDEN).

5 Kommentare

  1. Es sei mir gestattet, ergänzend anzumerken, daß die Landesdirketion ja wohl nicht ganz unbefangen bei einem Kandidaten namens Dirk sein kann.

  2. Liebes @Krümelkackerinchen,

    nun kann man vom amtierenden OB ja halten was man will. Allerdings wurde das angerufene Gremium zur Klärung der eingereichten Prüfung der Beschwerden unter Verantwortung von Fr. Kraushaar ja bekanntermassen nicht von der Partei des amtierenden OB ins Amt gehoben.

    Und ganz ehrlich: Da finden wir die Zulassung anderer Kandidaten deutlich bedenklicher…….

  3. Statlers stehen auf Balkon & – wie üblich – Schlauch. Checkt mal eure Medirkamente!

  4. @Torsten, vermutlich hat auch der Mitarbeiter der PR-Agentur „Textwerkstatt“, der obigen Blogbeitrag verfasst hat, zuviel Medirkamente geschluckt. Interessant finde ich weiterhin, daß die Wahl an einem Mittwoch stattfinden soll. Naja, als amtierender OB ist man ganz schön privilegiert, daß man seine „Priveligien“ hat. Da braucht man keinen Doppelvornamen mehr, um als „die Co-Vorsitzenden der SPD“ der Stimme etwas mehr Gewicht zu verleihen. Ich muss jetzt erstmal aufhören, bevor sich das Haar kräuselt.

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