Wie die Stadtverwaltung heute mitteilt, müssen Autofahrer*innen am Montag und Dienstag mit erheblichen Behinderungen auf der Carolabrücke rechnen. Jeweils in der Zeit von 7 bis 20 Uhr ist die rechte Fahrspur der Carolabrücke in Richtung Altstadt für eine Demonstration vom übrigen Verkehr abgetrennt und kann aus diesem Grund nicht vom motorisierten Verkehr genutzt werden.
Durch die Verengung auf eine Fahrspur ist mit erheblichen Verkehrsbehinderungen und Stau zu rechnen. Es wird darum dringend empfohlen, auf eine der anderen Elbbrücken auszuweichen oder längere Wartezeiten einzuplanen.
Demo der Initiative Verkehrswende Dresden
Die Initiative Verkehrswende Dresden will an den beiden Tagen im Rahmen der Demonstration einen geschützten Radstreifen auf der Brücke einrichten. Mit diesem sogenannten PopUp-Radweg soll für einen durchgängigen Radweg von der Neustadt bis zur Universität geworben werden. Aktuell ist die Überquerung der Carolabrücke in Richtung Altstadt mit dem Fahrrad entweder auf einem gemeinsamen Fuß- und Radweg westlich der Straßenbahngleise möglich oder auf der Fahrbahn. Beides ist nicht unproblematisch. So ist der Fuß- und Radweges ziemlich schmal, außerdem überquert man zweimal die Straßenbahngleise. Radfahrer*innen auf der Brücke werden von Autofahrer*innen schnell als Verkehrshindernis wahrgenommen.
„Aktuell ist die Überquerung der Albertbrücke in Richtung Altstadt..“
-> Carolabrücke
„Durch die Verengung auf eine Fahrspur ist mit erheblichen Verkehrsbehinderungen und Stau zu rechnen.“
-> für den Autoverkehr. Verkehrsbehinderungen sind für andere Verkehrsteilnehmer*innen eher die Regel, also „normal“.
@Ener: Danke für den Hinweis, ja, die Carolabrücke ist gemeint, habs korrigiert.
Radfahrer sind genauso wie Autofahrer, Fussgänger und Andere Teil des Verkehrs. Ich kann nicht so richtig nachvollziehen, wieso die einen dann hier als „Verkehrshindernis“ bezeichnet werden. Sind dann Fussgänger und Kinder, die an einem Zebrastreifen die Strasse queren oder eine Bedarfsampel dafür aktivieren auch Verkehrshindernisse? Der selben Logik entsprechend wären ja die Fussgänger auf dem geteilten Radweg auf der Brücke auch ein Verkehrshindernis für die Radfahrer, oder nicht? Und wenn der Radweg die Strassenbahn 2mal kreuzen muss und Radfahrer sich dann den Weg über die Brücke mit Fussgängern teilen müssen, dann werden sie da nicht behindert?
@Danil: Sie werden zum Verkehrshindernis, wenn sie eine Demonstration durchführen. Das gilt für Radfahrer genauso wie Treckerfahrer oder Fußgänger.
>> „Durch die Verengung auf eine Fahrspur ist mit erheblichen Verkehrsbehinderungen und Stau zu rechnen.“
>> -> für den Autoverkehr. Verkehrsbehinderungen sind für andere Verkehrsteilnehmer*innen eher die Regel, also „normal“.
Zum Autoverkehr gehört der regionale Linienbusverkehr, also der doch umweltfreundliche ÖPNV. Meine Linie 261 wird also auch betroffen sein.
Abgesehen davon, dass die Demo für Radler sogar zu Verkehrsverflüssigungen führen wird, stelle ich die starken (Auto-)Verkehrsbehinderungen in Frage bzw bin gespannt zu sehen, wie es verläuft. Ich erinnere daran, dass wir genau diese Situation für über 1 Jahr hatten als der andere brückenflügel gesperrt war. Gab es da jeden Tag „erhebliche“ Behinderungen? Die Frage ist, wie die Verengung auf eine Spur geregelt wird.
@Anton Lauer: nein, mir geht es um den letzten Satz: „Mit dem Fahrrad auf der Autospur wird man schnell zum Verkehrshindernis der wesentlich schneller fahrenden Kraftfahrzeuge.“ Da steht nix von die Demo verursacht die Verkehrsbehinderung, sondern die Radfahrer. Und das ist so nicht zutreffend, siehe Rest meines Kommentars.
@Dani: Danke für den Hinweis, der Satz war unglücklich formuliert. Hab das korrigiert. Ist wohl so eine persönliche Erfahrung. Als Radfahrer komme ich mir dort immer sehr als Verkehrshindernis vor, da ich eigentlich bei jeder Brückequerung mindestens einmal angehupt werde. Aber das Gefühl hab ich als Fußgänger auf dem kombinierten Rad-/Fußweg auch öfter. Und das Radfahrer*innen auf dem Weg abseits der „Autospur“ gleich mehrfach behindert werden, hab ich doch im Artikel geschrieben.
@Danil: Sofern ich mit nicht irre, steht auf beiden Seiten der Carolabrücke das blaue, runde Schild „getrennter Rad-/Gehweg“, Zeichen 241. Das bedeutet, es besteht sogenannte Radwegnutzungspflicht. Eventuell sollte das im Artikel ergänzt werden.
Jedenfalls hat man damit als Fahrradfahrer auf den Fahrbahnen der Carolabrücke nichts zu suchen. Und wenn man nicht gerade mit 50km/h zur Uni radelt ist es doch einigermaßen verständlich, dass man mit diesem Verhalten als Verkehrshindernis bezeichnet wird, oder nicht?
@Peter: Ist mir heute auch aufgefallen. Die Regelung war früher anders (siehe Google-Streetview von 2010). Ich weiß jedoch nicht, wie lange das jetzt schon diese Wegführung ist.
@ Anton Launer
Seit der Radweg nicht mehr vor der Synagoge blind endet sondern über die Bahngleise auf die Straße geführt wird, also durchgängig ist, ist er benutzungspflichtig. Zumindest soweit ich das weiß, aber wann das war? – keine Ahnung…