Wie die Polizei heute meldet, wurde in der Nacht zum Sonnabend ein 29-jähriger Mann nach einem Einbruch vorläufig festgenommen. Er hatte die Tür zu einer Zahnarztpraxis am Bischofsweg aufgehebelt und gelangte so ins Innere.
Ein Anwohner hörte die Einbruchsgeräusche und verständigte die Polizei. Als die Beamten am Tatort eintrafen, kam der Einbrecher gerade aus der Arztpraxis und ergriff sofort die Flucht. Den Polizisten waren jedoch schneller und schnappten den Mann. Bei der Durchsuchung des Ganoven fanden sie unausgefüllte Rezepte sowie Krankenscheinformulare. Der Dieb war angetrunken und hatte Betäubungsmittel intus.
angetrunken UND betäubungsmittel… Alkohol ist also kein betäubungsmittel?
Alkohol fällt nicht unter das Betäubungsmittelgesetz – das war hier wohl gemeint. Ein Hammer ist auch kein Betäubungsmittel…
der kerl hat auch reichlich krach gemacht, als er versucht hat mit der streuguttonne die tür einzurammen…