Bei der Aufstellungsversammlung für den Oberbürgermeister-Kandidaten Dirk Hilbert hatte es Unstimmigkeiten gegeben. Deswegen gab es mehrere Beschwerden gegen die Kandidatur des Amtsinhabers. Die zuständige Behörde, die Landesdirektion Sachsen hatte die Beschwerden zurückgewiesen. Die „Piraten Dresden“ klagen nun vor dem Dresdner Verwaltungsgericht.
Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hatte festgestellt, dass die Aufstellungsversammlung mit mehreren Formfehlern belastet war. Einerseits waren zwei von insgesamt vierzehn Teilnehmern der Aufstellungsversammlung in der Abstimmung über den Wahlvorschlag des Vereins nicht stimmberechtigt, weil diese zum Abstimmungszeitpunkt ihren Hauptwohnsitz nicht in Dresden hatten.
Andererseits hat eines der beiden nicht stimmberechtigten Mitglieder die Versicherung an Eides statt über den ordnungsgemäßen Verlauf der Aufstellungsversammlung in Vertretung des Vereins gegenüber dem Gemeindewahlausschuss abgegeben. Da diese Person aber in der fraglichen Abstimmung nicht stimmberechtigt war, war sie gleichzeitig auch nicht berechtigt, eine solche Erklärung abzugeben.
Die LDS hatte begründet, dass die zwei nicht stimmberechtigten Mitglieder bei insgesamt 14 Teilnehmern unwesentlich seien. Außerdem habe es keinen Gegenkandidaten gegeben, dessen Rechte nun eingeschränkt seien. Ausführlich im Artikel vom 28. April 2022.
Wie die Piraten nun mitteilen, lässt die Begründung der Landesdirektion einige Fragen offen. „Im Sinne der Transparenz und Demokratie für künftige Wahlen wollen wir eine Klärung herbeiführen, welche Regeln Wahlbewerber einzuhalten haben“, sagt Klageführer Jens Hänsch. Aus diesem Grund haben die Piraten nun die Klage zum Verwaltungsgericht Dresden eingereicht.
Piraten wollen Wahl nicht anfechten
Dabei wollen sie ausdrücklich nicht die Oberbürgermeisterwahl – unabhängig von deren Ausgang – anfechten. Das Gericht soll nach Willen der Kläger aber für künftige Wahlen verbindlich feststellen, dass die Fehler bei der Wahlbewerbung von Dirk Hilbert so gravierend waren, dass seine Wahlbewerbung hätte zurückgewiesen werden müssen.
Steve König, Vorsitzender der Piraten Dresden, sagt: „Die Regeln zu unseren demokratischen Prozessen sind nicht umsonst sehr detailliert. Deren Einhaltung ist wichtig für das Vertrauen in diese Prozesse, für einen gerechten und sicheren Ablauf. Es kann nicht sein, dass gleich mehrere, größere Regelbrüche als ’nicht relevant‘ eingestuft werden. Das wollen wir gerichtlich feststellen lassen.“
Jens Hänsch, Generalsekretär der Piraten Dresden und Klageführer, ergänzt: „Wir wollen und werden mit dieser Klage nicht die Wahl selbst anfechten oder das Ergebnis im Nachhinein kippen. Als Piraten sind uns jedoch demokratische Grundwerte sehr wichtig und wir nehmen diese sehr ernst. Die Problematik einfach fallen zu lassen, kommt für uns deswegen nicht infrage – deswegen dieser Schritt vor das Verwaltungsgericht.“
Eine Behandlung der Klage und eine Entscheidung seitens des Verwaltungsgerichts erwarten die Piraten mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit erst nach der Wahl, inklusive der zweiten Runde im Juli. Die komplette Klageschrift als PDF gibt es hier.
Kaum ist ein! Monat vergangen, merken die Piraten, dass Ihnen etwas nicht passt. Das nennen wir ja mal richtig flott….. ;-))
Wenn die Piraten Rechtsstaatlichkeit so wichtig finden, frage ich mich, warum im Falle des Assi-Ecks nicht dem Urteil des Verwaltungsgerichtes zum Schutze der Anwohner gefolgt wird.. wird das Urteil in der o.g. Sache akzeptiert, auch wenn das Ergebnis nicht dem eigenen Wünschen entspricht..? (P.s. Der amtierende Oberbürgermeister hätte sich auch ohne das genannte Prozedere aufstellen lassen können…)
Im Recht gibt es Fristen, die normalerweise vollständig ausgenutzt werden. Die Klagefrist gegen die Entscheidung der Landesdirektion endet am 30.05.2022. Die Piraten sind die erste Partei, die Klage gegen die Entscheidung erhoben hat.
Nach den kürzlichen „Wahlerfolgen“ der Piraten wird das wohl eine der letzten Meldungen über dieser Splittergruppe in den Medien sein.
Die Obrigkeit in Sachsen nicht länger vorauseilend zu hofieren find ich gut.
Das sorgt für Medienpräsenz, wie man liest. Umso besser, wenn die Entscheidung auf sich warten lässt…
uns schon wird die AfD und deren Patrioten gestärkt. toll ihr Piraten
@tomDD: Die Logik erschließt sich mir nicht. Kannst Du das erläutern?
@Anton Launer: Sollte bei dem Verfahren festgestellt werden, dass die Zulassung Hilberts tatsächlich rechtswidrig statt gefunden hat, dann wird er auch von der Wahl ausgeschlossen. Da ist es ganz egal was die Piraten wollen oder nicht. Der Rechtsstaat ist verpflichtet geltendes Recht in allen Bereichen durchzusetzen. Entsprechend kann eine gerichtliche Feststellung dann auch nicht ins Leere laufen.
In diesem Fall würde der konservative Kandidat wegfallen und damit potenziell Wähler*innen der CDU auch Richtung AFD abwandern. Eine Stärkung der Rechtsaußen-Partei kann also durchaus angenommen werden.
@Batman: Dafür müsste das Verwaltungsgericht aber vor der Wahl entscheiden. Das halte ich für sehr unwahrscheinlich.