Am 12. Juni wählen die Dresdnerinnen und Dresdner einen neuen Oberbürgermeister bzw. eine Oberbürgmeisterin. Genau genommen findet an diesem Tag der erste Wahlgang statt. Wenn kein Kandidat mehr als 50 Prozent der Stimmen erreicht gibt es am 10. Juli den zweiten Wahlgang, dann reicht die einfache Mehrheit. Theoretisch können dann alle Kandidaten wieder antreten.
Die Wahllokale öffnen an beiden Wahltagen jeweils von 8 bis 18 Uhr. Die Briefwahlvorstände treten am Wahltag ab 15 Uhr im Gymnasium Bürgerwiese und im Beruflichen Schulzentrum für Elektrotechnik zusammen.
Auf der Wahlbenachrichtigung sind Wahlbezirk und Wahlraum angegeben. Die Wähler*innen sind nur in dem Wahlraum ins Wählerverzeichnis eingetragen, der auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt ist und können damit nur in diesem Wahlraum wählen. Zur Wahl sind mitzubringen, die Wahlbenachrichtigung und ein amtlicher Personalausweis oder Reisepass (EU-Bürger Identitätsausweis). Die Wahlbenachrichtigung wird bei der Wahl am 12. Juni 2022 für den etwaigen zweiten Wahlgang in den allgemeinen Wahlbezirken, nicht aber bei der Briefwahl, wieder ausgehändigt. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.
Wahlberechtigte haben die Möglichkeit, einen Wahlschein zu beantragen und können damit in einem beliebigen Wahlbezirk innerhalb Dresdens wählen. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis spätestens Freitag, 10. Juni 2022, 16 Uhr, bevorzugt über den Onlinewahlscheinantrag auf www.dresden.de/briefwahl, postalisch über die Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder per E-Mail an briefwahl@dresden.de beantragt werden. Außerdem können Wahlberechtigte auf Antrag, die Unterlagen im Briefwahlbüro abholen oder dort per Sofortbriefwahl wählen.
Die Briefwahlunterlagen sollten rechtzeitig über die Deutsche Post AG zurückgesandt werden. Im Bundesgebiet sind die Rücksendung der amtlichen Wahlbriefe kostenfrei. Wahlbriefe, die außerhalb des Bundesgebietes oder mit einem anderen Postdienstleister versandt werden, sind zu frankieren. Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens bis zum Wahltag um 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief benannten Adresse eingehen, um bei der Auszählung berücksichtigt zu werden.
Fragen und Informationen
Wählerinnen und Wähler, die nicht lesen und schreiben können oder körperliche Beeinträchtigungen haben, können sich von einer Hilfsperson bei der Stimmabgabe helfen lassen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung verpflichtet. Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses in den Wahlbezirken sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, das Wahlgeschäft darf dabei nicht beeinträchtigt werden.
Fragen zur Oberbürgermeisterwahl beantwortet die Wahlbehörde telefonisch zu den allgemeinen Dienstzeiten unter 0351 4881120 oder per E-Mail an wahlamt@dresden.de.
Alle Wahllokale werden im Dresdner Amtsblatt, welches am Freitag, 27. Mai, erscheint, veröffentlicht. Barrierefreie Wahllokale sind ausgewiesen. Diese Informationen sind ebenfalls unter www.dresden.de/wahllokalfinder veröffentlicht.
Acht Kandidaten, eine Kandidatin
Der Gemeindewahlausschuss hat am 11. April die zugelassenen Wahlvorschläge zur Oberbürgermeisterwahl in Dresden bekannt gegeben. Mit einem Wahlvorschlag kandidiert eine Person als Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister. Diese Wahlvorschläge werden in folgender Reihenfolge auf den Stimmzetteln in Dresden stehen:
- Hilbert, Dirk (Unabhängige Bürger für Dresden e. V.) Weitere Infos
- Jähnigen, Eva (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Weitere Infos
- Dr. Krah, Maximilian (Alternative für Deutschland) Weitere Infos
- Schollbach, André (DIE LINKE) Weitere Infos
- Pallas, Albrecht (Sozialdemokratische Partei Deutschlands) Weitere Infos
- Dr. Schulte-Wissermann, Martin (Piratenpartei Deutschland) Weitere Infos
- Pöhnisch, Jan (Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative – Die PARTEI) Weitere Infos auf Facebook
- Fuchs, Marcus Carsten (Marcus Fuchs. Dresden verdient Größe #197) Weitere Infos
- Wolff, Sascha (SASCHA WOLFF – VIELFALT FÜR DRESDEN) Weitere Infos