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Alkohol-Verbot – Debatte im Stadtrat

Es sieht ganz so aus, als ob die Stadträte heute um eine Entscheidung zu den beiden geplanten Polizeiverordnungen zum Alkoholkonsumverbot1 und dem Alkoholverkaufsverbot2 nicht herum kommen. Nachdem die beiden Verordnungen bei der Sitzung am 12. Mai zu weit hinten und am 2. Juni zur Sondersitzung gar nicht auf der Tagesordnung standen, stehen sie heute ganz oben auf der List mit Tagesordnungspunkt 4 und 5.

Nachts an der Ecke - Foto: Archiv Anton Launer 2018
Nachts an der Ecke – Foto: Archiv Anton Launer 2018

Das wird auch höchste Zeit, denn die sechs Wochen, die das Oberverwaltungsgericht auf eine Entscheidung der Stadtverwaltung warten wollte, sind nun rum. Die Sitzung beginnt um 16 Uhr und lässt sich auf dresden.de live verfolgen.

Grüne Alkohol-Abgabeverbot ab Mitternacht

Einige Fraktionen haben sich vorab zu den Punkten geäußert. So sagt Tina Siebeneicher, Grüne Stadträtin in der Neustadt, dass die Problemlage komplex und es fraglich sei, ob Verbote helfen. „Der Stadtbezirk hat in den letzten Jahren eine Vielzahl an präventiven Maßnahmen unterstützt und ich denke, die zeigen bereits erste Erfolge.“ Trotz vieler Maßnahmen sei der Lärmpegel immer noch zu hoch für Menschen, die schlafen wollen und müssen. „Wir waren lange gegen ein Alkoholabgabeverbot. Nun wollen wir herausfinden, ob der Verkaufsstopp in den späten Abendstunden die Situation entspannen hilft, wenn wir Freitag- und Samstagnacht ab Mitternacht den Verkauf auf die Straße in der Äußeren Neustadt verbieten“, so Siebeneicher. Damit schließt sie sich dem Stadtbezirksbeirat Neustadt an, der das Thema Anfang Mai behandelt hatte. Das Alkoholkonsumverbot lehnen die Grünen ab.

SPD und Linke gegen beide Verordnungen

In der Stellungnahmen der SPD-Fraktion zur Stadtratssitzung am 23. Juni erklärt Eileen Mühlbach, Sprecherin für Allgemeine Verwaltung, Ordnung und Sicherheit: „Es ist offensichtlich, dass es an der Schiefen Ecke Handlungsbedarf gibt. Bei der vorgelegten Polizeiverordnung allerdings stellt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit.“ Ein zeitlich und örtlich begrenztes Abgabeverbot von Alkohol verschiebe das Problem und löse es nicht. Es brauche ein Zukunftskonzept für die Neustadt und eine Antwort auf die Frage, wo sich Jugendliche und deren Gäste zusammenfinden und begegnen können. Darüber hinaus gelte es zunächst zu beobachten, ob die bereits beschlossenen Maßnahmen, wie z.B. der Nachtbürgermeister greifen. Unklar sei auch, warum die örtlichen Ordnungskräfte nicht bereits jetzt bei Verstößen eingriffen, obwohl dies möglich sei.

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„Die Linke lehnt beide Verordnungen ab“, sagt Magnus Hecht, Stadtrat der Linken, „aus Erfahrung wissen wir, dass Konsum- und Verkaufsverbote keinen Beitrag zur Lösung solcher Probleme darstellen. Ein Verbot würde Feiernde lediglich in Richtung anderer Ecken in der Neustadt vertreiben.“ Die Linke will gleichermaßen, dass die Späti-Kultur, das freie Zusammenkommen in der Neustadt erhalten bleibt. Zugleich sollen die Anwohner vor Lärm und Belästigung geschützt werden. Statt auf Verbote zu setzen, sollte die Stadt eher auf intelligenten Schallschutz, wie etwa auf Hamburger Fenster, und auf eine Stärkung von abendlichen Angeboten und Plätzen mit mehr Aufenthaltsqualität in der gesamten Stadt setzen – um die Neustadt zu entlasten.

Schiefe Ecke Anfang Mai
Schiefe Ecke Anfang Mai

Lage leicht besser als im Vorjahr

Dass die Lage an der Ecke etwas entspannter ist, als im Vorjahr, schätzt der Nachtschlichter-Chef Florian Bölike ein. Zwar treffen sich immer noch viele Leute, aber bei weitem nicht mehr die Mengen, wie in den Vorjahren. Das habe sicherlich auch mit geöffneten Clubs und Kneipen zu tun, so Bölike. Ebenfalls in diese Richtung zielen die Erkenntnisse der Dresdner Verkehrsbetriebe (DVB), die Straßenbahn musste in diesem Jahr erst einmal umgeleitet werden. Das war am vergangenen Sonnabend. Da wurde in der Neustadt der BRN-Geburtstag zwar nicht gefeiert wurde, aber dennoch waren wesentlich mehr Leute im Viertel, als normal. Ähnliche Schlüsse zieht auch ein benachbarter Barbesitzer, er attestiert der Polizei, an der Ecke einen guten Job zu machen. Von einigen Anwohner*innen ist jedoch auch weiterhin zu hören, dass die Lautstärke zu hoch und die Müll- und Urinbelastung zu stark sei.

Partei-Demo

Während im Stadtrat debatiert wird, lädt die Partei auf Twitter zu einer Demo mit Musik und Bier an den Ort des Geschehens ab 17 Uhr unter dem Motto: „Freibier oder Krieg“.

Infos auf Twitter

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1 Polizeiverordnung Alkoholkonsumverbot „Schiefe Ecke“ in der Zeit von freitags 20 Uhr bis sonnabends 6 Uhr sowie von sonnabends 20 Uhr bis sonntags 6 Uhr, äquivalent vor Feiertagen rund um die Kreuzung Rothenburger, Görlitzer und Louisenstraße. Die Verordnung soll zwei Jahre gelten. Weitere Infos

Lageplan für das geplante Alkoholverbot
Lageplan für das geplante Alkoholverbot

2 Polizeiverordnung über das Verbot der Alkoholabgabe an jedermann über die Straße durch Läden, Schank- und Speisewirtschaften in der Äußeren Neustadt in der Zeit von freitags 22 Uhr bis sonnabends 6 Uhr sowie von sonnabends 22 Uhr bis sonntags 6 Uhr, äquivalent vor Feiertagen in der gesamten Äußeren Neustadt. Die Verordnung soll zehn Jahre gelten. Weitere Infos

Lageplan für das geplante Alkoholabgabeverbot
Lageplan für das geplante Alkoholabgabeverbot

3 Der Beschluss des Verwaltungsgerichtes liegt dem Neustadt-Geflüster vor. Im Wortlaut heißt es: „Der Antragsgegnerin (Stadt Dresden) wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, geeignete polizeiliche Maßnahmen zur Durchsetzung der den Schutz der Nachtruhe bezweckenden Verbote ihrer Polizeiverordnung vom 25. Januar 2018 zu ergreifen, soweit und solange an den Wohnungen der Antragssteller zwischen 22 und 6 Uhr Beurteilungspegel von 62 dB(A) regelmäßig überschritten werden.“ In der Begründung des Gerichts werden Beispiele zur Lärmbekämpfung vorgeschlagen. So eine Verbesserung der Toilettenanlagen, der Einsatz schallgedämpfter Altglascontainer und mehr Abfallbehälter, um die dort herrschende kritische Müllentsorgungssituation zu entschärfen und Menschenansammlungen zu entzerren. Auch ein Alkoholkonsumverbot auf Grundlage des § 34 Abs. 2 SächsPBG wird explizit vorgeschlagen.

4 Die Messungen wurden in den Wohnungen vorgenommen. Das Gericht spricht von einer gesundheitsgefährdenden Lärmbeeinträchtigung.

Ein Kommentar

  1. So wie ich die Sache verstanden habe, soll weder die Späti-Kultur noch das freie Zusammenkommen in der Neustadt verboten werden.
    Lediglich der Verkauf von Alkohol in einem begrenzten Zeitraum.
    Warum wird ständig mit solchen unsachlichen Unterstellungen gearbeitet?
    Der Ansatz, dass die „Feiernden“ dann in eine andere Ecke ziehen, sollte mal zu Ende gedacht werden.
    Wie wäre es eine Lokation zu suchen an der niemand gestört wird.
    Mein Vorschlag Lingneralle Nähe Arnholdbad. Ein paar DixiKlo´s, und ´ne Getränkebude sollten doch nicht DAS Problen sein.

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