Am Sonntag findet in Dresden der zweite Wahlgang der Oberbürgermeisterwahl statt, doch einige Wählerinnen und Wähler wurden unverschuldet vom ihrem Wahlrecht ausgeschlossen.
Der Grund dafür: Die Briefwahlunterlagen wurden zu spät oder gar nicht zugestellt. Die rund 98.000 Wähler:innen, welche bereits für den ersten Wahlgang per Brief wählten, sollten die Unterlagen für den 2. Wahlgang automatisch zugesandt bekommen. Nach Erkenntnissen der Piratenpartei waren einige Wahlunterlagen selbst zwei Tage vor der Wahl nicht zugestellt.
Die Stadtverwaltung hatte mitgeteilt, dass die rund 98.000 Briefwähler des ersten Wahlganges der Dresdner Oberbürgermeisterwahl bis Dienstag, 5. Juli 2022 die Briefwahlunterlagen für den zweiten Wahlgang erhalten hatten. Allerdings räumte Wahlleiter Markus Blocher gegenüber der Sächsischen Zeitung ein, dass es teilweise Probleme bei der Zustellung gab, vor allem in der Neustadt.
Die Dresdner Piraten haben Wahlberechtigte ohne Chance zu wählen auf ihren Social Media-Kanälen dazu aufgerufen, sich bei Ihnen zu melden und werden zusammen mit den Betroffenen die Möglichkeit einer Wahlanfechtung prüfen. Betroffene können sich gerne auch direkt via dresden.vorstand@piraten-sachsen.de an uns wenden.
Steve König, Vorsitzender der Dresdner Piraten, dazu: „Ich selbst habe erst am Dienstag – sechs Tage vor der Wahl – meine Unterlagen bekommen. Was, wenn ich schon im Sommerurlaub wäre und deswegen Briefwahl beantragt hätte? Das aktive Wahlrecht ist eines unser wichtigsten Grundrechte. Dieser Grundpfeiler unserer Demokratie darf nicht ohne Weiteres angesägt werden. Darum gilt es zu prüfen, ob dieses Recht verletzt wurde – unabhängig davon, wer die Wahl gewinnen wird.“