Bienenhalter sollen jedoch Verdachtsfälle weiterhin dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzeigen.
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landeshauptstadt Dresden legte per tierseuchenrechtlicher Allgemeinverfügung am 29. August 2019 den Sperrbezirk bezüglich der Amerikanischen Faulbrut der Bienen (AFB) in Dresden-Neustadt fest. Diese Allgemeinverfügung wurde mit Wirkung zum 12. Juli 2022 aufgehoben.
Nach zweimaliger amtlicher Prüfung aller im Sperrbezirk befindlichen Bienenhaltungen im Abstand von mindestens zwei und längstens neun Monaten wurde der Erreger der AFB (Paenibacillus larvae) nicht mehr nachgewiesen. Laut Bienenseuchen-Verordnung ist damit die Grundlage geschaffen, den Sperrbezirk aufzuheben.
Alle Bienenhalter sind weiterhin aufgefordert auf klinische Symptome der Faulbrut (fadenziehende Masse, lückenhaftes Brutbild, eingesunkene Zelldeckel) zu achten und Verdachtsfälle dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Dresden, Burkersdorfer Weg 18, 01189 Dresden, Telefon. 0351 4080511 oder per E-Mail an veterinaeramt@dresden. de anzuzeigen.