Die Stadt Dresden bereitet ein Feuerwerksverbot und Nutzungsverbot von Grillstellen vor. Ab der ersten Augustwoche 2022 soll es in Abhängigkeit von der Waldbrandgefahrenstufe (bei Stufe 4 und 5) auch in Dresden zeitlich befristet verboten sein, Feuerwerke zu zünden. Ebenso besteht dann ein Nutzungsverbot der öffentlichen Feuerstellen und Grillplätze. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wird derzeit erarbeitet und voraussichtlich Anfang August in Kraft treten. Dann folgt eine gesonderte Information.
In der Mitteilung der Stadt heißt es: „Nicht zuletzt der Brand einer Wiese in Übigau am 28. Juli hat verdeutlicht, wie hoch die Gefahr von Bränden und die daraus resultierende Gefahr für Anwohnende auch auf dem Gebiet der Landeshauptstadt ist. Mit den geplanten Verboten sollen mögliche Gefahrenquellen eingedämmt werden.
Wenngleich die Allgemeinverfügung erst kommende Woche in Kraft treten wird, appelliert die Stadtverwaltung bereits jetzt dringend, alle feuergefährlichen Handlungen zu unterlassen. Das Abbrennen offener Feuer und das Grillen im öffentlichen Bereich ist, mit Ausnahme der behördlich zugelassenen Grillplätze und der erlaubnispflichtigen Feuerstellen, nach der Polizeiverordnung Sicherheit und Ordnung schon jetzt grundsätzlich untersagt.
Immer wieder, so die Stadtverwaltung, werden jedoch auch gerade im Bereich der Elbwiesen Personen angetroffen, die dieses Verbot missachten und dadurch in der aktuellen Situation eine erhebliche Gefährdungslage schaffen. Verstöße werden mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet.
Informationen zur Waldbrandstufe können im Internet unter www.mais.de/php/sachsenforst.php sowie in der App „Waldbrandgefahr Sachsen“ abgerufen werden. Die Warnstufen werden in der Regel morgens aktualisiert. Aktuell gilt in Dresden die amtliche Waldbrandgefahrenstufe 4 „hohe Gefahr“, für morgen ist Regen und damit Entwarnung prognostiziert. Die Waldbrandgefahrstufen mit vier Tagen Prognose gibt es beim Deutschen Wetterdienst.