Wie die Stadtverwaltung heute mitteilt, wird der östliche der beiden Kracht-Brunnen auf dem Neustädter Markt im nächsten Jahr denkmalgerecht saniert. Im Frühling 2024 soll der Springbrunnen wieder sprudeln. Der Brunnen ist seit dem Hochwasser 2002 defekt und außer Betrieb.
Die Bausubstanz ist erheblich beschädigt und die Springbrunnentechnik fehlt zu großen Teilen. Wegen der Höhe der Planungs- und Baukosten von rund 1,87 Millionen Euro ist ein separater Beschluss des Stadtrates zur Sanierung erforderlich.
Umweltbürgermeisterin Eva Jähnigen (Grüne) dazu: „Ich freue mich, dass wir bei Zustimmung des Stadtrates zur geplanten Sanierung des ersten Kracht-Brunnens nun endlich die von Bürgerschaft, Wirtschaft und Politik so lange geforderte Aufwertung des Neustädter Marktes beginnen dürfen.“ Bei dieser Gelegenheit bedankt sie sich bei den Bürgerinnen und Bürger bedanken, die hierfür seit längerem Spenden gesammelt haben.
Bislang seien 3.412 Euro an Spenden eingegangen. „Die Verwendung der eingegangenen Spenden werden wir mit den Spenderinnen und Spendern noch absprechen“, so Jähnigen. Die Initiative „Neustädter Freiheit“ hatte die Spendensammlung im Sommer 2020 initiert.
Für die Sanierung hatten sich auch schon FDP-Politiker Holger Zastrow, Grünen-Politiker Thomas Löser und zuletzt Linken-Stadtrat André Schollbach stark gemacht.
So soll die Sanierung ablaufen
Bei der Sanierung soll ein maximal möglicher Anteil an der Originalsubstanz des Brunnens erhalten bleiben. Gut umsetzbar ist dieser denkmalpflegerische Leitgedanke bei der zentralen, aus Beton und Edelstahl bestehenden radialen Skulptur des Brunnens, der inneren Beckeneinfassung und dem umlaufenden Plattenpodest. Vorhandene Risse, Schäden an der Bewehrung, Abplatzungen und dergleichen können hier durch Kunststeinrestaurierung behoben werden.
Die äußere Beckeneinfassung ist durch herstellungsbedingt eingelagerte Salze hingegen derart geschädigt, dass ein Erhalt nicht möglich ist. Diese Teile des Brunnens werden originalgetreu nachgefertigt. Der aus Ortbeton, also vor Ort frisch eingebautem Beton, bestehende Beckenboden des Brunnens ist durch Risse stark geschädigt und kann ebenfalls nicht erhalten werden.
Ohnehin ist der Abbruch des Beckenbodens für die Herstellung der Gründungsarbeiten und der neuen Leitungen unumgänglich. Sämtliche zu erhaltenden Einzelteile des Brunnens werden in der Bauphase dokumentiert, behutsam geborgen, eingehend auf Schäden untersucht und schließlich saniert. Nach Verlegung der neuen Wasserleitungen, der Belüftungstechnik, der Elt-Kabel und des neuen Technikschachtes werden die oberirdischen Teile des Brunnens auf einer neu errichteten Bodenplatte aus bewehrtem Beton wieder eingebaut.
Die gesamte Brunnentechnik und die Unterwasserbeleuchtung des Brunnens werden neu hergestellt. Etwa 160 Düsen sorgen für sieben verschiedene, aufeinanderfolgende Wasserbilder. Der Gesamtdurchlauf aller Wasserbilder dauert rund 45 Minuten. Alle geplanten Maßnahmen wurden eng mit der unteren Denkmalschutzbehörde im Dresdner Kulturamt sowie mit dem Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt. Seit Mai 2021 steht der gesamte Neustädter Markt unter Denkmalschutz.
Die beiden Brunnen am Platz wurden 1979 von dem Künstler Friedrich Kracht entworfen und stehen unter Denkmalschutz. Sie gehören als wichtiger Bestandteil zu dem Ensemble des Neustädter Marktes, das seit vergangenem Jahr ebenfalls unter Denkmalschutz steht.
Finanzierung der Bauarbeiten
Für den denkmalpflegerischen Mehraufwand stellte das Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft einen Fördermittelantrag über 500.000 Euro beim Landesamt für Denkmalpflege. Der Zuwendungsbescheid wird im Herbst 2022 erwartet. Die geplanten Gesamtkosten von gegenwärtig 1,87 Millionen Euro umfassen die Planung, die Erstellung erforderlicher Fachgutachten und die Bauausführung der denkmalgerechten Sanierung von Brunnenkörper und Wassertechnik.
Die höheren Kosten im Vergleich zu früheren Schätzungen begründen sich durch aktuelle Erkenntnisse zum baulichen Zustand des Brunnens sowie die überdurchschnittlichen Baupreissteigerungen in jüngster Vergangenheit, insbesondere seit Ausbruch des Ukrainekrieges. Es kann zu weiteren Preissteigerungen kommen. Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Geschäftsbereichs Umwelt und Kommunalwirtschaft für den Doppelhaushalt 2023/24 und steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung des Haushalts sowie der Bewilligung der Fördermittel des Freistaates Sachsen.