Wie die Stadtverwaltung mitteilt, endet das Verbot für die Nutzung öffentlicher Feuer- und Grillplätze und Feuerwerke heute, am Freitag, 30. September 2022.
Die Stadt hatte im August eine Allgemeinverfügung erlassen, nach der es in Abhängigkeit von der Waldbrandgefahrenstufe (bei Stufe 4 und 5) auch in Dresden zeitlich befristet verboten war, Feuerwerke zu zünden. Ebenso bestand ein Nutzungsverbot der öffentlichen Feuerstellen und Grillplätze.
Diese Verfügung ist nun außer Kraft gesetzt, daher können entsprechende Grillplätze wieder in der bekannten Art und Weise genutzt werden. Für die Nutzung der Feuerstellen bedarf es einer schriftlichen Genehmigung des Umweltamtes. An fünf durch Feldsteine mit Schild gekennzeichneten Lagerfeuerstellen an der Elbe ist es gestattet, mit Erlaubnis der Landeshauptstadt Dresden Lagerfeuer zu entfachen und zu grillen, in der Neustadt befindet sich eine solche Stelle unterhalb des Körnerweges an der Fähre. Informationen und Anmeldung: www.dresden.de/Lagerfeuer
Feuerwerke
Das Abbrennen von Kleinfeuerwerken (Feuerwerkskörper der Kategorie F 2) durch „Privatpersonen“ außerhalb der Silvesterzeit bedarf einer Ausnahmegenehmigung nach § 24 Abs. 1 der 1. SprengV. Eine Ausnahmegenehmigung wird aber nur „aus begründetem Anlass“ erteilt. Begründete Anlässe sind Ereignisse von großer Seltenheit und/oder von herausgehobener und außergewöhnlicher Bedeutung“ (Jubiläen, besondere Feste, Volksfeste, Veranstaltungen im öffentlichen Interesse usw.)
Als besondere Anlässe im Sinne des SprengG werden nach Auslegung der Landeshauptstadt Dresden angesehen: Hochzeit, Ehejubiläum, runde Geburtstage, Vereins- und Firmenjubiläen. Informationen und Anmeldung: www.dresden.de/feuerwerke
Sperrung des Waldes aufgehoben
Zum Freitag, 30. September 2022 endet der Geltungszeitraum der Allgemeinverfügung zur Sperrung des Waldes vom 27. Juli 2022. Aufgrund der Entspannung der Waldbrandsituation ist eine Verlängerung derzeit nicht geplant. Durch die Niederschläge der letzten Wochen werden absehbar die Waldbrandwarnstufen 4 und 5, welche für die Einschränkungen relevant waren, nicht erreicht. Das Betreten des Waldes war im Sommer aufgrund der häufiger auftretenden Waldbrandwarnstufen 4 und 5 teilweise verboten.
Und warum waren dann an den drei Wochenenden vorher auch schon Feuerwerke, wenn es jetzt erst erlaubt ist?