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Alaunpark-Schläger verurteilt

Am Amtsgericht Dresden sind heute zwei junge Männer verurteilt worden. Sie hatten im Sommer 2021 zwei Jugendliche geschlagen und versucht zu berauben. Nun wurden die beiden zu Arbeitsstunden und einer Geldauflage verurteilt.

Alaunplatz bei Nacht
Alaunplatz bei Nacht

Sie sind ein ungleiches Paar. Dominik, kräftig bis bullig mit kurzen Haaren in Jeans uns schwarzer Jacke, Moritz mit Locken, Kinnbart, schlank im weißen Hemd und immer ein Grinsen auf den Lippen. Dominik absolvierte die Sonderschule, Moritz war am Gymnasium. An jenem Abend im Juli 2021 waren sie gemeinsam mit ihrer „Gruppe“ im Alaunpark unterwegs. Es ging ums Saufen und Moritz probierte zum ersten Mal, wie er sagt, Speed. Und dann war da dieser Junge. Der war erst 16, die beiden immerhin schon 18 und 20. Er hatte das Pech, irgendwie in ihr Blickfeld zu geraten.

Tritte und Faustschläge

Dominik hatte die Idee: „Den ziehen wir ab“. Prompt setzen die beiden das in die Tat um, bedrängen den Jungen und verlangen Geld. Der hat aber nix, übergibt seine leere Geldbörse. Soweit stimmen die Schilderungen überein, die beiden Jungmänner haben auch Erinnerungslücken, man habe viel getrunken. Irgendwie wollte der Überfallene dann aber zu seinen Freunden zurück, die sich auch im Alaunpark befanden. Die beiden hinterher. Dort treffen sie auf einen weiteren Jugendlichen, der ist 17.

Dann kommt es zu einem Gerangel und es gibt Tritte und Faustschläge, auch von einem Schwitzkasten ist die Rede. Daran kann sich der Überfallene jedoch nicht erinnern. Schließlich tritt die Polizei auf den Plan. Die hat in diesem Pandemie-Sommer auf dem Alaunpark extrem viel zu tun.

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Ein Polizeiobermeister schildert im Zeugenstand die Zustände. „Da waren ständig solche Einsätze, zu der Zeit an die tausend Leute im Park“, sagt er im Zeugenstand. „Wir haben die Streitenden erstmal getrennt“, sagt er. Einer der Täter, Dominik, war noch vor Ort. Der andere, Moritz, hatte sich aus dem Staub gemacht. Als die Situation soweit geklärt war, gingen zwei Polizisten mit den beiden Jungs durch den Park und nicht weit entfernt, erkannten die beiden den Angreifer Moritz wieder. „Der machte seine Bauchtasche auf, um sich auszuweisen“, sagt der Polizist, der sich dann doch erinnert, weil es untypisch war, „und dann rannte der los, aber mein Kollege, der sehr sportlich ist, hat ihn eingeholt.“

Die Polizisten stellten fest, dass der Bursche 320 Euro Bargeld bei sich hatte, außerdem viele kleine Cliptütchen und eine kleine Menge Amphetamin. Ein Drogentest bei Moritz war jedoch negativ.

Entschuldigung im Gerichtssaal

Vor Gericht entschloss sich Moritz, sich bei den beiden Jungs, die als Zeugen aussagten, zu entschuldigen. Außerdem bot er ihnen ein Schmerzensgeld in Höhe von je 60 Euro an, dass dann direkt im Gerichtssaal übergeben wurde. Eine seltene, jedoch nicht ungewöhnliche Variante, wie der Anwalt versicherte.

Nachdem sich das Gericht nun ein Bild über das Tatgeschehen gemacht hatte, ging es um die persönliche Entwicklung der Beiden, dazu sagten sie aus und eine Vertreterin der Jugendhilfe wurde gehört. Für beide ist es das erste Mal, dass sie vor Gericht stehen, auch wenn bei beiden schon ein paar Delikte aufgelaufen sind. Bei Dominik mehrfaches Schwarzfahren und Moritz wurde schon mal mit Gras erwischt.

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Mit Gras soll auch die Drogenkarriere von Dominik angefangen habe, er sagt, er habe schon mit 13 gekifft. Später dann auch Amphetamine genommen. Mit 17 habe ihn seine Mutter aus der Wohnung geworfen. Im vergangenen Jahr war er dann zu einer Entgiftungskur und sei seitdem sauber. Aktuell besucht er eine Jugendwerkstatt für ein berufsvorbereitendes Jahr und will später eine Ausbildung auf dem Bau anfangen. Die Vertreterin der Jugendhilfe bescheinigt ihm eine gute Entwicklung. Moritz, der das Abitur abgebrochen hatte, hat in der Zwischenzeit eine Lehre als Koch begonnen, er wohnt noch bei seinen Eltern.

Staatsanwaltschaft lehnt Einstellung ab

Bei geringfügigen Vergehen gibt es die Möglichkeit der Einstellung des Prozesses gegen Auflagen. Beide Verteidiger schlagen das vor, aber die Staatsanwältin lässt sich darauf nicht ein. Es gehe schließlich um räuberische Erpressung und Körperverletzung. Sie plädiert schließlich für 30 Arbeitsstunden für Dominik und 200 Euro Strafe für Moritz. Um das einzuordnen, als Lehrling verdient er aktuell 600 Euro und muss zu Haus für Kost und Logis 150 Euro abgeben.

Die Richterin entscheidet etwas anders. Sie spricht die Beiden schuldig. Dominik muss im nächsten halben Jahr 60 Stunden in einer gemeinnützigen Einrichtung ableisten und Moritz erhält 180 Euro Strafe, die er in sechs monatlichen Raten abzahlen kann. Sie hält ihnen vor, dass es keinen Grund gegeben habe, so zu handeln. Und wenn der Tatbestand nach Erwachsenenstrafrecht behandelt worden wäre, würden die Strafen wesentlich drastischer ausfallen. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung verzichteten auf Rechtsmittel. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

Zurück bleiben die beiden Geschädigten, die sich zwar nun über 60 Euro Schmerzensgeld freuen können, jedoch beide vor Gericht betonten, dass sie nun deutlich vorsichtiger und auch etwas ängstlicher unterwegs sind.