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Archiv der Avantgarden - Der Wandel wird kommen

Winterdienst mit allem Verfügbarem im Einsatz

Wie die Stadtverwaltung mitteilt, sind seit drei Uhr heute früh die Fahrzeuge und ihre Besatzungen unterwegs. Insgesamt 50 Arbeitskräfte sind mit 45 Fahrzeugen unterwegs, um den Berufsverkehr zu unterstützen. Sie konzentrieren sich dabei auf das zu betreuende Hauptstreckennetz, das Vorrang hat.

Verschneite Prießnitzstraße
Verschneite Prießnitzstraße

Wichtige Schwerpunkte bilden die Dresdner Höhenlagen, Gefällestrecken, Buslinien und natürlich Brücken. Vor allem in den Höhenlagen kommen heute die Schiebeschilde zum Einsatz. Verwehungen gibt es kaum.

Da es heute tagsüber weiter schneit und die Temperaturen unter Null bleiben, plant der Winterdienst zweischichtig. Das bedeutet, er ist bis mindestens 21 Uhr im Einsatz, fährt mit voller Besetzung und konzentriert sich weiter auf die Hauptverkehrsadern. In der Neustadt hat ein Räumfahrzeug aber auch schon mal die Louisenstraße befahren.

Vorsicht geboten

Der Winterdienst weist darauf hin, dass Verkehrsteilnehmende vor allem in Kreuzungsbereichen und in den Nebennetzen entsprechend vorsichtig unterwegs sein müssen. Hinweis auch an Fußgänger*innen, Bremswege von Kraftfahrzeugen auf Schnee sind viel länger.

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Die Landeshauptstadt Dresden erinnert auch an Anlieger-Pflichten. Bei Schnee, Eis und Glätte müssen sie montags bis sonnabends bis 7 Uhr und sonn- und feiertags bis 9 Uhr öffentliche Wege entlang ihrer Grundstücksgrenzen auf einer Breite von 1,50 Meter, bei Bedarf breiter, beräumen und abstumpfen. Sooft es die Sicherheit erfordert, ist dies tagsüber bis 20 Uhr zu wiederholen.

Fußwege räumen
Fußwege räumen – Foto: Karla Gutschick

Die Verwendung von Tausalz oder schmutzenden Stoffen ist dabei verboten. Einzusetzen sind dagegen abstumpfende Materialien wie Sand, Splitt oder salzfreies Granulat. Nur im Ausnahmefall, wenn die Freihaltung anders nicht gewährleistet werden kann, darf Auftausalz an Hydranten, Absperrschiebern und Treppen benutzt werden.

Schnee und Eis dürfen nicht auf die Fahrbahn geschoben werden. Die Ablagerung muss am Gehwegrand oder, sofern der Platz dort nicht ausreicht, am Fahrbahnrand erfolgen. An stark frequentierten Übergangsstellen wie Haltestellen, Fußgängerüberwegen, Kreuzungen und Einmündungen müssen ausreichend Durchgänge im Schneewall eingerichtet sein. Außerdem sind Straßeneinläufe, Schaltkästen und Hydranten freizuhalten. Die Öffentlichkeit gefährdende Eisbildungen an Dächern und Dachrinnen sind zu beseitigen. Außerdem müssen Gefahrenstellen, die etwa durch drohenden Schnee- oder Eisabgang von Dächern oder Überfrierungen nach Rohrbrüchen entstehen, abgesichert werden. Nach der Winterperiode sind die Reste von Streugut zu entfernen.

Winter in der Neustadt
Winter in der Neustadt – Foto: Karla Gutschick

Polizei bittet um rücksichtsvolle und vorausschauende Fahrweise

Äußerst wichtig ist es bei winterlichen Straßenverhältnissen, die Geschwindigkeit anzupassen. Diese sollte so gewählt werden, dass jederzeit gefahrlos gebremst werden kann. Dabei ist auch ein größerer Abstand zu anderen Fahrzeugen nötig, da glatte und verschneite Straßen den Bremsweg verlängern können und einige Verkehrsteilnehmer mit den Verhältnissen überfordert sind. Langsam fahrende Fahrzeuge und Fahrfehler sind zu erwarten. Zudem muss damit gerechnet werden, dass sich die Straßenverhältnisse in kürzester Zeit ändern können. „Alle Verkehrsteilnehmer sollten mehr Zeit einplanen und zur Arbeit oder zu Terminen etwas früher starten. Stress und Zeitdruck sind kein guter Ratgeber im Straßenverkehr, insbesondere nicht bei glatten Straßen.“, sagt Gerald Baier (45), Leiter der Verkehrspolizeiinspektion.

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Fehlende Winterreifen können teuer werden

Winterliche Straßenverhältnisse machen eine richtige Bereifung unbedingt erforderlich. Schon bei niedrigeren Temperaturen verbessern Winterreifen und Ganzjahresreifen (mit Kennzeichnung M+S) die Haftung des Fahrzeuges auf der Straße und sorgen somit für mehr Sicherheit beim Fahren. „Kasko-Versicherungen zahlen in der Regel nicht, wenn Unfälle grob fahrlässig verursacht worden sind“, so Gerald Baier. „Das Führen eines Fahrzeugs bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne Winterreifen gilt als grob fahrlässig. Selbst wenn man einen Unfall nicht verursacht hat, liegt eine Teilschuld vor. Damit kann es sehr teuer werden.“

Freie Sicht im Fahrzeug

Im Straßenverkehr ist eine Rundum-Sicht nötig. Fahrzeugführer sind deshalb verpflichtet, ihre Fahrzeuge von Schnee und Eis zu befreien. Das gilt vor allem für die Scheiben, die Spiegel, aber auch für Leuchten, Blinker und Kennzeichen. „Gerade die Scheiben sind komplett freizukratzen, die immer wieder feststellbaren kleinen ‚Gucklöcher‘ sind keinesfalls ausreichend“, führt Gerald Baier aus.

Gefahr durch Eisplatten und Schnee

Auf Dächern und Ladeflächen von Lkw sowie Autodächern können sich bei Winterwetter Eisplatten bilden oder Schneemengen ansammeln, die während der Fahrt herunterfallen und andere Verkehrsteilnehmer gefährden oder die Sicht behindern können. Die Polizei weist daraufhin, dass Fahrer von Kraftfahrzeugen, insbesondere Lkw-Fahrer vor Fahrtantritt Schnee und Eis vom Fahrzeug entfernen und während der Fahrt immer wieder kontrollieren müssen, ob sich Eisplatten auf dem Dach gebildet haben. So können gefährliche Situationen vor allem auf Autobahnen vermieden werden. „Eisplatten können die Frontscheibe nachfolgender Fahrzeuge durchschlagen und verehrende Folgen anrichten.“, sagt Gerald Baier.

Wenn ein Unfall passiert ist

Wichtig ist es zuerst die Unfallstelle zu sichern und die Warnweste anzuziehen. Sollte es Verletzte geben, dann sofort per 110 Polizei und Rettungsdienst zu informieren.

Winter in der Neustadt
Winter in der Neustadt – Foto: Karla Gutschick