Der Juni gehört seit dem Aufstand queerer Menschen gegen Polizeiwillkür ausgehend von der New Yorker Bar „Stonewall Inn“ am 28. Juni 1969 der Pride. Der Pride Month wird weltweit gefeiert. Aber die Paraden zeugen nicht nur von Vielfalt und Liebe, sondern machen auch auf Missstände aufmerksam.
Noch immer werden Menschen wegen ihrer sexuellen Vorlieben und Identität vorverurteilt, unterdrückt und sogar getötet. Die Statistik des Bundeskriminalamtes (BKA) sieht sogar einen starken Anstieg bei Straftaten gegen geschlechtliche Minderheiten. Verschärfte Gesetze, Hetze und Gewalt – die queere Community ist auch 2023 weit davon entfernt, sich friedlich und gleichberechtigt entfalten zu dürfen.
Verfolgung und Vorurteile
Menschen jenseits der Heteronormativität werden besonders schnell zur Zielscheibe von rechtspopulistischen Kampagnen, wie der derzeit in den Netzwerken kursierende Hashtag „Stolzmonat“ beweist. Als Reaktion auf den Pride Month schießen einschlägige Kanäle und Accounts gegen marginalisierte Gruppen. Auch um ein Gegengewicht dazu zu setzen, findet am 24. Juni wieder die Queer Pride unter dem Motto „Solidarität, Vielfalt, Selbstbestimmung“ statt.
„Nach wie vor ist uns das Community Building sehr wichtig, weil wir
gemerkt haben, welche Leerstelle es da in Dresden gibt, nicht zuletzt auch im Zusammenhang mit der Pandemie“, heißt es von seiten der Veranstaltenden. „Uns ist wichtig, an diesem Tag auf der Straße sicht- und hörbar zu sein. Wir können nicht wegsehen, wenn in Russland Menschen wegen ihrer Liebe hinter Gitter gesteckt werden. Wir können nicht schweigen, wenn in den USA die Republikaner zum Frontalangriff auf die hart erkämpften Rechte von trans Menschen blasen. Wir werden laut, wenn in Sachsen die AfD gegen queere Menschen hetzt, wenn unsere Geschwister beschimpft, bedroht und verletzt werden sollen.“
Selbstbestimmung und Solidarität
Die Queer Pride 2023 startet um 14 Uhr am Hauptbahnhof, führt über den Theaterplatz, wo eine Kundgebung geplant ist, und endet im Alaunpark. Im Anschluss wird es gegen 19 Uhr eine Aftershowparty im Club objekt klein a geben. Die gesamte Strecke ist so gewählt, dass sie mit Rollstühlen befahren werden kann.
Queer Pride Dresden 2023
- am 24. Juni 2023, ab 14 Uhr
- alle Infos auf der Webseite
Der Fall Malte C. scheint aber ein schlechtes Beispiel zu sein, weil nach verlinktem Beitrag sexuelle Vorlieben und Identität eben nicht der Grund für das Verbrechen war.
Ähm würde ich doch schon so sehen:
„Der gebürtige Tschetschene hatte im Prozess gestanden, den trans Mann mit einem Faustschlag beim Christopher Street Day in Münster niedergestreckt zu haben. Malte C. war zuvor schützend eingeschritten, als der Verurteilte zwei lesbische Frauen beschimpft und beleidigt hatte.“
falls das überlesen wurde…
Peace & Love
T.
Werden die Damen und Herren auch laut, wenn in Dresden z.B. am Böhnisch Platz Leute mit der Regenbogenfahne, nach dem CSD, verbal angegangen werden?
@Daniel: In dem Beitrag steht aber „Malte C. war zuvor schützend eingeschritten, als der Verurteilte zwei lesbische Frauen beschimpft und beleidigt hatte. “
Das spricht schon dafür, dass hier jemand wegen „sexuelle Vorlieben und Identität“ angegriffen wurde, nämlich die Frauen. Dass der Täter nicht Malte wegen dessen Orientierung angegriffen hat, macht die Aussage ja nicht falsch.
Ich würde empfehlen, den verlinkten Artikel lesen und das Interpretieren zu unterlassen.
Zitat: „Für eine homophobe, queer- oder transfeindliche Einstellung sahen die Prozessbeteiligten beim Angeklagten aber keine Hinweise – selbst wenn die geäußerten Beleidigungen des Angeklagten als queerfeindlich zu bewerten seien. Der 20-Jährige habe am Tattag auch friedlichen Kontakt mit mehreren CSD-Teilnehmern gehabt.“ Vielleicht haben Sie sich wegen dem Wetter gestritten, wer weiß.
Weiterhin legt der Satzteil „sogar getötet“ nahen, dass genau es genau um die Tötung von Malte geht. Und damit macht es die Aussage falsch.
Daniel hat Recht, der Tod von Malte C ist tatsächlich nicht als Beispiel geeignet. Ich habe den Teil des Satzes entfernt.
Danke Anton, rechne ich Dir hoch an!
@Daniel @anton launer
„Zitat: “Für eine homophobe, queer- oder transfeindliche Einstellung sahen die Prozessbeteiligten beim Angeklagten aber keine Hinweise – selbst wenn die geäußerten Beleidigungen des Angeklagten als queerfeindlich zu bewerten seien.“
Dieses Zitat zeigt nur in eigentlich unübersehbarer Widersprüchlickeit, dass queerfeindlich motivierte Gewalt nicht anerkannt und heruntergespielt wird. Da steht: keine queerfeindliche Einstellung, obwohl queerfeindliche Beleidigungen. Und mehr noch: man kann auf einem CSD Leute queerfeindlich beleidigen, zwei lesbische Frauen bedrohen und in Reaktion einen transgeschlechtlichen Mann totschlagen, ohne laut Prozess und Anton Launer queerfeindlich motiviert zu gelten.
Und wenn aus der Community der Tod eines transmannes auf einer eigens von uns und für uns organisierten Veranstaltung thematisiert wird, aus Schmerz und Wut, dass so etwas immernoch passiert, dann ist es an Respektlosigkeit nicht zu überbieten den Tod ebenjenen wieder aus dem Artikel zu streichen. „Weil sie hätten sich ja übers wetter streiten können“ (Mutmaßung von daniel). Ihr werdet niemanden aus der queeren Community treffen, der euch diese Einschätzung abkauft. N I E M A N D
Malte C. ist gestorben, weil er sich mit seiner community zusammenfanden um geschlechtliche und sexuelle Vielfalt sichtbar zu leben und zu feiern! Das ist Kern des CSD. Sonst wäre er nicht da gewesen. Er ist eingeschritten, weil er Einstand, für unsere Sicherheit und Unversertheit auf der Straße. Und wir wollen an ihn, sein Einschreiten und seinen Tod erinnern.
Kann immernoch nicht fassen, dass ihr euch mit so einer Einschätzung anmaßt das zu rauszustreichen. Wirklich wirklich fassungslos
Hallo Sabine, ich maße mir nicht an, das Urteil des Gerichtes und der Gutachterin infrage zu stellen. Ich halte den Fall für nicht geeignet, im obigen Kontext exemplarisch zu sein.
@sabine: Ich finde den Vorfall außerordentlich tragisch, aber ich habe den Artikel von Anton gelesen und den verlinkten Artikel und ich habe geschlussfolgert. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass das Beispiel nicht passt.
Meine Aussage „über das Wetter streiten“ war unangebracht, aber bezog sich auf Interpretationen anderer Kommentatoren.
So tragisch der Fall um Malte ist, eine falsche Einordnung schadet aber eher! Und ich bezweifle, dass die Justiz queer-feindlich agiert.
Ist das nicht ein klarer Widerspruch? „Für eine homophobe, queer- oder transfeindliche Einstellung sahen die Prozessbeteiligten beim Angeklagten aber keine Hinweise“ und „selbst wenn die geäußerten Beleidigungen des Angeklagten als queerfeindlich zu bewerten seien“. Wie kann jemand, der sich queerfeindlich geäußert hat, gleichzeitig „keine Hinweise“ auf eine queerfeindliche Einstellung liefern?
„ich maße mir nicht an, das Urteil des Gerichtes und der Gutachterin infrage zu stellen.“ Lieber Herr Launer, wer wenn nicht die kritische Zivilgesellschaft, inklusive Ihnen als Vertreter der Presse, soll denn ein Gerichtsurteil kritisch betrachten und Einschätzungen von Gutachtern infrage stellen?
Physische Gewalt bis hin zu Mord sind tragischweise historisch zentraler Bestandteil von Queerfeindlichkeit. Ich kann Ihre Entscheidung, den Satz aus dem Artikel zu streichen und Ihre Einschätzung des Beispiel als „ungeeignet“ absolut nicht nachvollziehen und empfinde es ebenso wie einige meiner Vorkommentatorinnen als Respektlosigkeit gegenüber dem Opfer und allen queeren Menschen.
Mit besten Grüßen,
eine queere Person aus Dresden und potentiellle Teilnehmerin von Pride und co
Ach und auch das Argument mit dem „friedlichen Kontakt zu anderen CSD-Teilnehmern“ hinkt. Wieso kann den ausgeschlossen werden, dass Menschen mit queerfeindlichen Einstellungen auch friedlichen Kontakt zu Teilnehmern eine CSD Demo pflegen können. Das erinnert mich an die Argumentation „Ich bin kein Rassist, ich habe ja auch einen schwarzen Freund.“
Liebe Christine, im Gegensatz zu mir hat die Gutachterin mit dem Täter gesprochen, ich kenne den ganzen Vorfall nur aus Sekundärquellen. Nach allem, was ich dazu gelesen habe, ist nicht klar, ob die Körperverletzung mit Todesfolge aus einem queerfeindlichen Motiv heraus geschehen ist, oder ob es vielleicht eher dem Drogen- oder Alkoholrausch geschuldet ist. Daher halte ich den Fall für ungeeignet.