Am frühen Montagmorgen hat ein Mann in einer Straßenbahn der Linie 3 zwei Frauen im Alter von 17 und 19 Jahren beleidigt und belästigt. Er sprach die beiden an, da er vermutete, dass diese ihn filmen würden. Die beiden Frauen verneinten dies und gingen nicht weiter auf die darauf folgenden Beleidigungen ein. An der nächsten Haltestelle stieg der 22-Jährige aus. An der Haltestelle zog er seine Hose nach unten, sodass sein Geschlechtsteil zu sehen war.
Alarmierte Polizeibeamte konnten den Tunesier in der Nähe stellen. Der Mann stand unter dem Einfluss von Alkohol und reagierte bei einem Test positiv auf Cannabis und Amphetamine. Die Polizei ermittelt unter anderem wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses und sexueller Belästigung.
Wieder ein dieser typischen, diskriminierenden Polizeimeldungen á la Sachsen.
Was bitte hat die Staatsangehörigkeit der beteiligten Personen mit der Tat zu tun, die ein Sexual- und Beleidigungsdelikt ist? Ganz sicher nichts. Juristisch bedeutend und damit eventuell im Rahmen einer Polizeimeldung öffentlich zu machen ist die Nationalität nur, wenn es um ausländerrechtliche Verstöße ginge. Geht es hier aber nicht.
Es ist somit eine unnötige Nennung der Staatsangehörigkeit. Und die Motivation dazu darf sich JedeR gerne selbst überlegen…
@anna: Hast du dich bei den beiden Damen erkundigt, wie die sich nach dem Vorfall fühlen oder ist das dir egal, solange nur Pressemitteilungen unvollständig, wie es TAG24 gemacht hat, wiedergegeben werden?
Wenn es dich einmal selbst betreffen sollte, egal ob Belästigung, Beleidigung oder Überfall (selbst erfahren), dann wirst du die Prioritäten definitiv anderes setzen.
Und kein Problem verschwindet, nur weil Fakten wegelassen werden.