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Archiv der Avantgarden - Welten Bauen. Visionäre. Architektur im 20. Jahrhundert

Fahrradunfall an der Antonstraße

Am Montagnachmittag ereignete sich in der Inneren Neustadt ein Fahrradunfall. Auf dem linken Geh- und Radweg der Antonstraße in Richtung Albertplatz war eine 25-jährige Frau mit ihrem Fahrrad unterwegs.

Als eine 48-jährigen Autofahrerin mit ihrem Opel aus der Dr.-Friedrich-Wolf-Straße nach rechts auf die Antonstraße abbog, stieß sie mit der Radfahrerin zusammen, die auf dem linken Geh- und Radweg der Antonstraße in Richtung Albertplatz unterwegs war.

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27 Kommentare

  1. Die Autofahrerin muss sich nach beiden Seiten absichern, bevor sie auf die Hautstraße fährt. Die Radfahrerin trifft m.M.n. eine Teilschuld, weil sie in die falsche Richtung gefahren ist.

  2. „..finde den Fehler!“

    Die Dr.-F.-Wolf-Straße endet bereits am Parkplatz vorm Neustädter Bahnhof und heißt ab dort Schlesischer Platz?

  3. Tja, mal wieder die Bequemlichkeit einiger radfahrenden Zeitgenossen. Und das obwohl die Strecke die letzten Wochen so oft von der Polizeibehörde kontrolliert wurde. kommt bei manchen nicht an.

  4. Innerhalb kurzer Zeit schon der zweite Unfall auf dieser Strecke. Das finde ich für den Artikel erwähnenswert.

  5. Eine Joggerin mit Kinderwagen aber hätte die Autofahrerin gesehen und ordnungsgemäß gebremst, oder?

  6. „Die Autofahrerin muss sich nach beiden Seiten absichern, bevor sie auf die Hautstraße fährt. Die Radfahrerin trifft m.M.n. eine Teilschuld, weil sie in die falsche Richtung gefahren ist.“

    und sofort wird wieder die Schuld auf die Autofahrer:in geschoben. Die hat ja definitiv nicht nach beiden Seiten abgesichert. Woher weißt du das, Daniel? Vielleicht hat sie das ja! Und da hat sie keine Fußgänger – die von dort kommen können – gesehen. Zumal die Fußgänger an dieser Kreuzung die Straße schon eher queren als der Radweg. Und dann hat sie nach links geschaut, denn von rechts kann und darf auf diesem Radweg nichts kommen! Und somit hatte sie das Recht zu fahren, ohne nach links zu schauen.

    Ein(e) Radfahrer:in, der/die auf einem Radweg in die falsche Richtung fährt, hat nicht nur eine Teilschuld, sondern hat dort dann auf jeden Fall 100%ig Vorfahrt zu gewähren und somit die volle Schuld!

    Aber schön das wieder nur die „bösen“ Autofahrer:innen daran Schuld sind.
    Wir sind alle gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer!

    PS.: Ich lege 70% meiner Wege mit dem Fahrrad zurück und diese Schuldverschiebung für eigene Verfehlungen der Radfahrer:innen nervt! Mir nehmen täglich mehr Fahrradfahrer:innen die Vorfahrt als Autofahrer:innen.

  7. @Daniel:
    Gedabkenspiel: Wäre der Unfall mit zwei PKW passiert, würdest Du da dem PKW, der auf der Gegenfahrbahn fuhr auch nur eine Teilschuld einräumen, weil der abbiegende hier mit Gegenverkehr von rechts hätte rechnen müssen?
    Nach STVO sind Radwege nur in Fahrtrichtung zu nutzen, ausser es ist anders ausgeschildert, glaub ich in dem Fall aber nicht.

  8. @Kath: Der andere Unfall war erstens auf der anderen Straßenseite und zweitens, wie sich später herausgestellt hat, ein ganzes Stück weit entfernt, nämlich auf dem Ausläufer der Marienbrücke.

  9. @ Tom Kaulq.

    Wieso „ordnungsgemäß gebremst“? Rechtlich hätte auch ein Fußgänger gegenüber einem aus der Dr.-Friedrich-Wolf-Straße ausbiegenden Kfz keinen Vorang…

  10. @E-Haller sagt: (19. Juli 2023 um 11:43 Uhr)

    “ Rechtlich hätte auch ein Fußgänger gegenüber einem aus der Dr.-Friedrich-Wolf-Straße ausbiegenden Kfz keinen Vorang…“

    Ich glaube, dass stimmt nicht. Wenn ein Fahrzeug grade ausfährt, hätte es Vorfahrt. Wenn es abbiegt nicht.

    An der Stelle ist aber nur rechtsabbiegen erlaubt. (https://goo.gl/maps/ogHitAwqjwsK5ZRg6)

    Dazu auch:
    Haben Fußgänger Vorrang vor abbiegenden Fahrzeugen?
    Ja. Fußgänger, die die Fahrbahn überqueren, haben Vorrang gegenüber abbiegenden Fahrzeugen. Der Abbiegende muss auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen und, wenn es nötig ist, warten.
    (vgl. https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/verkehrsverstoesse-fussgaenger/)

  11. Der rechtliche Rahmen bewegt sich in etwa so:
    Wenn ein Radfahrer auf einem Radweg in die falsche Richtung fährt und mit einem Auto kollidiert, das aus einer Einmündung kommt, kann die Schuldfrage nicht pauschal beantwortet werden. Es kommt auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an, wie zum Beispiel die Sichtverhältnisse, die Beschilderung, die Geschwindigkeit und das Verhalten der Beteiligten. Grundsätzlich gilt, dass sowohl der Radfahrer als auch der Autofahrer gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen haben, wenn sie den Radweg in falscher Richtung benutzen oder nicht auf den Querverkehr achten. Das bedeutet aber nicht, dass sie automatisch zu gleichen Teilen haften. Das Gericht muss eine Abwägung der Verursachungsbeiträge vornehmen und dabei auch berücksichtigen, dass der Autofahrer eine höhere Betriebsgefahr darstellt als der Radfahrer. Je nach den Umständen kann daher die Haftungsquote zwischen 0 und 100 Prozent variieren.

  12. @peter
    Da hab ich was Anderes gefunden. Das ist aber von 2016. Keine Ahnung, ob sich die StVO seitdem geändert hat.

    https://www.frag-den-fahrlehrer.de/2016/01/27/muss-ich-den-fu%C3%9Fg%C3%A4nger-durchlassen-oder-nicht/

    Nichtsdestotrotz ist diese Kreuzung leider prädestiniert für Konfliktsituationen zwischen den verschiedenen VerkehrsteilnehmerInnen (ob zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem PKW).
    Mit dem Auto muss man beim Rechtsabbiegen auf die Antonstraße extrem weit vorfahren, um überhaupt sehen zu können, ob jemand von links kommt. Vorallem im Berufsverkehr, wenn alle noch etwas unentspannter sind als sonst, ist das dort sehr herausfordernd. Und dann ist es extrem gefährlich, wenn ein Mensch, auf dem Fahrrad, auf der falschen Seite, knapp an der Motorhaupe vorbeifährt, während der Mensch im Auto nach links sehend auf eine Lücke wartet (meine Sicht als Taxifahrer seit 2011). Dass die Verkehrsführung für Radfahrende, in Dresden und das Bewusstsein der Autofahrenden, dass ihnen die Straße nicht alleine gehört, ausbaufähig ist, ist hoffentlich klar (meine Sicht als täglicher Radfahrer). Am schönsten wäre, wenn alle die StVO kennen würden und sich auch daran halten. Explizit Paragraph 1 ist ganz wichtig. Aber ich weiß, dass das ein wenig utopisch ist. Bis das mal Realität wird, ist ein Perspektivenwechsel, glaube ich, sehr hilfreich. Mit dem Auto muss man sein Recht nicht erzwingen und mit dem Fahrrad muss man sich nicht in unnötig gefährliche Situation begeben. Da gibt es nur Verlierer.

  13. @Daniel…
    In deinem Fall besteht die Frage, ob die Nutzung der Gegenfahrbahn nötig war (z.B. parkendes Auto). Hier war es aber de facto eine Einbahnstraße… ohne Verkehr von rechts.
    Da wird die Sache vor Gericht nicht so schwierig abzuwägen.

  14. Drei strukturelle Punkte:

    – Radfahrstreifen auf der Straße werden (allerdings nur persönlicher Eindruck) weniger oft entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung befahren
    – ne gute radkompatible (Fußgänger-Ampel zählt nicht), leicht auffindbare Lösung, um vom Vorplatz des Bahnhofs Neustadt auf die Antonstraße Richtung Albertplatz zu kommen, wäre hilfreich (erst recht wenn da dann das Fahrradparkhaus steht
    – der Einbiege-Radius der Friedrich-Wolf-Straße ist zu groß, das verleitet zu hoher Geschwindigkeit (und macht damit die Fahrt auch in vorgeschriebener Fahrtrichtung auf dem Radweg zum Nervenkitzel: bremst das Auto wirklich noch?)

    Die individuelle Schuldfrage ist zweitrangig.

  15. @Echt: Es kann auch sein, dass ein Krankenwagen im Einsatz auf die linke Seite ausweicht, weil die anderen Wege blockiert sind. Ein Fußgänger könnte die Straße zur Haltestelle überqueren und hat eventuell nicht das Auto aus der Nebenstr. kommen sehen.

    Die Kreuzung läd dazu ein, beim Ranfahren nach links zu gucken, und bei einer Lücke Vollgas zu geben.

    Das Gericht wird es einfach habe, es muss nur die STVO auslegen. Und dies wird zum Ungunsten des Autofahrers ausfallen.

  16. „… der Einbiege-Radius der Friedrich-Wolf-Straße ist zu groß …“

    Ist er das? Dort müssen Busse um die Kurve.

  17. @DerJörg: Ja, Busse sollte da weiterhin durch. Dann vll. die Einbiege-Geschwindigkeit eher über ne Bremsschwelle zu reduzieren.

  18. „Busse … Bremsschwelle …“ Im Prinzip möchtest Du also einen Umbau, der Busse, Fahrräder und PKWs ausbremst und dafür teilweise zum Ruckeln bringt, wegen Fahrradfahrenden, die zu *** sind, vor einer Kreuzung zu bremsen, welche sie auch noch in die falsche Richtung befahren. Und somit möchtest Du eine Lösung, die nicht etwa das Problem angeht (also die zu *** Fahrradfahrenden), sondern ausschließlich alle anderen ausbremst und behindert.

    Ich finde diese Idee nicht sonderlich hilfreich. Wenn sie umgesetzt würde, wäre ich allerdings für Buckel auf der Straße UND auf dem Radweg, damit alle ihre Nachdenksekunden bekommen. Ich kann Dir allerdings jetzt schon prophezeien, was dann passieren wird: Die zu *** Fahrradfahrenden machen einfach einen Schlenker um den Radwegbuckel.

    (Vor zehn Jahren konnte man in Dresden entspannter Rad fahren als heute, obwohl die Infrastruktur damals viel bescheidener war. Was daran liegt, dass heute eine Menge Radfahrende unterwegs sind, die eine theoretische Führerscheinprüfung nie gemacht haben und auch nicht schaffen würden; und ich rede nur von Sachen wie Vorfahrt, Ampeln usw. Die schlimmsten sind für mich die MobiBiker, die sich fast nur auf Fußwegen wohlfühlen und am Ende der Tour ihr Mietblech oft auch noch mitten darauf stehen lassen. Aber das ist ein anderes Thema. Und man kann denen gut ausweichen, indem man einfach auf der Straße fährt.)

  19. @DerJörg: Nö, will ich nicht. Lies halt richtig. Du unterstellst Verallgemeinerungen, die ich nicht gemacht habe. (Und ansonsten: Fahrrad können alle fahren, auch ohne Fahrerlaubnis. Ich finde das dufte, je mehr, umso besser. Gibt nichts effizienteres als ein Fahrrad. Damits wieder entspannt wird, braucht es aber eine Struktur, die Fehler unwahrscheinlicher macht bzw. oder besser verzeiht. Unter den Großstädten ist Dresden derzeit die gefährlichste Stadt für Radleute. Das is uncool und muss sich ändern. Geschwindigkeit der Autos und Kapazität der Radinfrastruktur sind da entscheidende Faktoren. Da brauchts Action.)

    https://www.saechsische.de/dresden/verkehr-baustellen-dresden/dresden-ist-spitzenreiter-bei-schweren-radfahrer-unfaellen-adfc-5853956.html#t-was-sind-die-ursachen-fuer-die-meisten-unfaelle

  20. „Fahrrad können alle fahren, auch ohne Fahrerlaubnis. Ich finde das dufte, je mehr, umso besser.“

    Das Problem ist: Ganz ohne Regeln würde es auch in einem reinen Radverkehr problematisch. Wer im Erwachsenenalter „rechts vor links“ , „die Ampel ist rot“ oder „runter vom Fußweg“ nicht kapiert (oder nicht kapieren will, weil man ja ein ganz besonderer Mensch ist, auf den alle anderen Rücksicht zu nehmen haben), macht das Radfahren für alle gefährlich.

  21. @Echt?: Die Diskussion ist relativ sinnlos. Bevor man in eine Straße einfährt, gehe ich sicher, dass ich niemanden überfahre. Wenn das für Dich nicht gilt, bitte ich darum, dass Du Deinen Führerschein abgibst, zum Wohle der Gemeinschaft.

    @Phuk: Du bist der beste Beweis, dass man Führerscheine für Fahrräder einführen sollte. Deine Aussagen machen mir Angst, gerade weil ich um das Wohl meiner Kinder besorgt bin. Rücksichtslose Fahrradfahrer kenne ich zu Genüge, und dass ist nicht „cool“.

  22. @ Daniel: Keine Ahnung, welche meiner Aussagen dir Angst macht. Ich freue mich auf eine Erläuterung.

  23. @daniel:
    Bin heute 20m weiter bei grünem Ampelpfeil nach rechts auf die Hansastrasse abgebogen, da kam mir von links ein verträumt und verwundert schauender Radfahrer vor den Kühlergrill gerollt.Ich habe Ihn zum Glück noch gesehen und natürlich habe ich gebremst. Wer hat einen Unfall in dieser Situation verhindert? Ich werde meinen Führerschein sicher behalten, zum Wohle der Gemeinschaft..!!

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