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Blitzumzug

Auch Du hältst den Wald sauber!

Die Stadtverwaltung, genauer gesagt die Untere Forstbehörde, formuliert es freundlicher: „Helfen Sie mit, den Wald sauber zu halten“.

Solche Müllablagerungen, wie hier in der Heide, sollen vermieden werden. Foto: Archiv/Buxi
Solche Müllablagerungen, wie hier in der Heide, sollen vermieden werden. Foto: Archiv/Buxi

Denn, wie die Behörde mitteilt, landen immer wieder alte Autoreifen, Zaunreste, Plastikplanen, Dachpappe oder Hausmüll im Wald und gefährden ihn und die Tiere. Forstarbeiter beobachten nach Angaben der Behörde zunehmend, dass auch Grünschnitt aus privaten Gärten oder Kleingartenanlagen in der Heide entsorgt wird. Auch wenn Pflanzenreste verrotten, gehören Gartenabfälle nicht in den Wald. Nicht selten enthalten auch diese Abfälle noch Pflanzenbestandteile, die sich generativ (zum Beispiel durch Samen) oder vegetativ (zum Beispiel durch Wurzelreste) vermehren können. So siedeln sich unerwünschte Zier- und Nutzpflanzen in der empfindlichen Lebensgemeinschaft Wald an.

Geldbuße bis 10.000 Euro

Besonders beliebte Orte für illegale Ablagerungen sind Rücklagen von Bebauungsgrenzen und Waldränder, die gut mit Kraftfahrzeugen erreichbar sind oder an Kleingartenanlagen angrenzen. Auf diese Weise entsorgte Abfälle werden aus dem Kommunalwald der Landeshauptstadt Dresden mit zusätzlichem Aufwand von der Stadtreinigung entsorgt. Die Kosten, die dabei entstehen, zahlen alle. Wer als Verursacher unerlaubter Ablagerungen im Wald erwischt wird, kann gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 2 SächsWaldG mit bis zu 2.500 Euro Geldbuße, in besonders schweren Fällen sogar bis 10.000 Euro, belangt werden. Besser wäre es, wenn das Bewusstsein für das eigene Umfeld und die Lebensgemeinschaft Wald so groß wären, dass solche Strafen gar nicht erst nötig wären.

„Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft Wald nicht gestört oder gefährdet, der Wald nicht beschädigt, zerstört oder verunreinigt wird.“ So lautet in gekürzter Form Absatz 2, Satz 2 des § 11 des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG). Abfälle müssen ordnungsgemäß in den Abfallbehältern am Haus oder auf den Wertstoffhöfen der Landeshauptstadt Dresden entsorgt werden.

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  • Weitere Informationen des Amtes für Stadtgrün und Abfallwirtschaft im Internet unter www.dresden.de/abfall

Ein Kommentar

  1. Gibt es denn im Spätsommer/Herbst auch wieder eine Prießnitzgrund-Aufräumaktion?!

    Falls ja wäre es richtig klasse, wenn ihr so früh wie möglich darüber informieren könntet, dass man sich den Tag frei halten kann.

    Vielen Dank
    die Micha

Kommentare sind geschlossen.