Wie die Staatsanwaltschaft Dresden heute mitteilt, erhebt sie Anklage zum Landgericht Dresden – Schwurgericht gegen einen 30-Jährigen wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung.
Der beschuldigte Tunesier und ein bislang unbekannter Mittäter sollen am 17. März gegen 23.45 Uhr mit einem zur Tatzeit 22-jährigen Mann auf dem Platz an der unteren Alaunstraße in Streit geraten sein. Aus bislang unbekannten Gründen soll es zu gegenseitigen Beleidigungen und schließlich zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen sein, bei der der Geschädigte von dem unbekannten Mittäter mindestens einen Faustschlag in die linke Gesichtshälfte bekam und einen Nasenbeinbruch erlitt.
Als die Situation schon beendet schien und die Kontrahenten von Dritten getrennt worden waren, soll der Beschuldigte an den Geschädigten, der in diesem Moment nicht mit einem weiteren Angriff rechnete, herangetreten sein und ihm mit einem scharfen Gegenstand unterhalb des linken Kiefers eine 15 Zentimeter lange schwere Schnittverletzung zugefügt haben.
Die Staatsanwaltschaft klagt an, dass der Beschuldigte den Tod des Geschädigten dabei zumindest billigend in Kauf genommen habe. Der Geschädigte musste noch in der Nacht notoperiert werden. Der Schnitt verfehlte nur knapp die Halsschlagader und hätte tödlich enden können.
Der Beschuldigte wurde am 3. Mai 2023 aufgrund eines bestehenden Haftbefehls festgenommen. Er befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Der Beschuldigte ist geringfügig und nicht einschlägig vorbestraft. Er hat zum Tatvorwurf keine Angaben gemacht. Die Staatsanwaltschaft hat die Klage bei der großen Strafkammer des Landgerichts, dem sogenannten Schwurgericht, dass mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen besetzt ist, eingereicht.