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Zweite Anklage wegen versuchten Totschlags

Innerhalb kurzer Zeit erhebt die Staatsanwaltschaft Dresden eine zweite Anklage wegen eines versuchten Totschlags und gefährlicher Köperverletzung auf der Alaunstraße.

Polizeieinsatz in der Nacht vom 2. zum 3. Mai nach dem versuchten Totschlag auf der Alaunstraße. Foto: Roland Halkasch
Polizeieinsatz in der Nacht vom 2. zum 3. Mai nach dem versuchten Totschlag auf der Alaunstraße. Foto: Roland Halkasch

Angeklagt wird ein 23-jährigen Marokkaner. Am 2. Mai, kurz vor Mitternacht soll es zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen ihm und einem 30-jährigen Tunesier unter Beteiligung weiterer Personen auf der Alaunstraße in Höhe der Hausnummer 3 in Dresden gekommen sein. Nachdem die Auseinandersetzung beendet war und der Geschädigte in Folge der Auseinandersetzung bewusstlos am Boden lag, soll der Beschuldigte ihm mit dem beschuhten Fuß zwei Mal zielgerichtet in das Gesicht getreten haben.

Der Geschädigte erlitt durch die Tritte schwere Verletzungen am Kopf und wäre ohne sofortige medizinische Versorgung im Krankenhaus verstorben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten nun vor, dass der den Tod des Geschädigten zumindest billigend in Kauf genommen habe.

Der Mann wurde am 3. Mai 2023 vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 4. Mai 2023 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft. Der Beschuldigte ist wegen anderer Delikte vorbestraft. Er hat zum Tatvorwurf keine Angaben gemacht.

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Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.

Geschädigter in anderem Verfahren angeklagt

Auch das Opfer ist kein unbeschriebenes Blatt, gegen ihn wurde in einem anderen Verfahren, ebenfalls wegen versuchten Totschlags, ebenfalls vor dem Landgericht Anklage erhoben. Er soll fast an der gleichen Stelle der Alaunstraße im März diesen Jahres einen anderen Mann mit einem scharfen Gegenstand lebensgefährlich verletzt haben (Neustadt-Geflüster vom 18. August).

7 Kommentare

  1. @Lewin: Dieses Prinzip hat der Autor m.E. seit PEGIDA aufgegeben. Das öffentliche Interesse hat sich in der Zeit einfach geändert, da muss man Anpassungen vornehmen.

  2. @lewin
    ..wird nichts genannt wird dem verschwurbeln erst so richtig Vorschub geleistet. Also einfach immer, es wurde mal so, mal so gemacht, da gab es Verzerrungen. Wird die Nationalität immer genannt ist es neutral.
    Dazu:
    Die „Sächsische Zeitung“ hat sich schon vor drei Jahren entschieden, die Nationalität von Verdächtigen – bei jeder Straftat – immer zu nennen, wenn sie bekannt ist, auch die deutsche. Heinrich Maria Löbbers, stellvertretender Chefredakteur, hält die Entscheidung immer noch für richtig:
    „Es ging uns um dieses Ziel, eben kein verzerrtes Bild zu zeigen. Und im Grunde genommen gehen wir davon aus, dass wenn wir die Nationalität nicht nennen, da eher ein Freiraum geschaffen wird für Gerüchte, für Spekulationen.“
    Siehe:
    https://www.deutschlandfunk.de/herkunftsnennung-von-straftaetern-keine-luecken

  3. Lewin:

    „Im Fokus standen dabei drei Jugendliche, ein 15-jähriger und ein 16-jähriger Deutscher (…)“
    Quelle: https://www.neustadt-ticker.de/197757/aktuell/polizeimeldungen-polizeibericht/polizei-17-08-2023

    Es wird doch fast immer erwähnt. Ist aus meiner Sicht so viel besser, als wenn es nicht dabei steht und manche dann jedesmal fantasieren: „Dass war ‚ein Ausländer‘, aber das wird nicht dazu geschrieben, weil das verschwiegen werden soll.“
    Obwohl es aber ein Deutscher war.

  4. @Lewin: Warum die möglichst immer Nennung der Nationalität wohl besser ist als nur manchmal, haben ja die Vorschreiber schon erklärt, aber eine Gegenfrage, woraus begründet sich Deine Aussage „die vorherschende Ablehnung von Geflüchteten im Dresdener Raum“? Gibt es dafür eine plausible Grundlage oder ist es einfach nur so ein Gefühl? Aus meiner Sicht könnte man es auch ein klassisches Eigentor nennen, wenn man Pauschalisierungen von Menschen bzw. Vorurteile diesen gegenüber vermeiden möchte. Da „freue“ ich mich doch schon jetzt, wenn dann in reichlich einem Jahr (Landtagswahl) spätestens wieder einmal wir alle wieder pauschal in einen Topf geworfen werden.

  5. @Stefan: die „vorherrschende ablehnung von geflüchteten im dresdner raum“ ist selbstverständlich nur imaginiert und wird ja nicht etwa seit jahren durch pegida, freie-sachsen-„brennpunkt“-aufmärsche inkl. pfeffersprayausgabe, 13.-februar-nazidemos und nicht zuletzt geifernde bürgerproteste beim bau von flüchtlingsheimen oder -containern zum ausdruck gebracht. auch die wahlergebnisse sind selbstverständlich nur ein druckfehler. in wirklichkeit wohnen in dresden nur menschen antirassistischer gesinnung und alle die gegenteiliges behaupten sind nestbeschmutzer.

  6. @palisadenhonko: Na dann setze doch mal die Zahl derer, die bei den von Dir genannten Punkten teilnehmen, aktiv sind oder entsprechende Parteien wählen in das Verhältnis zur Gesamtbevölkerung. Fairerweise dann nicht nur der von Dresden sondern des Einzugsgebietes. Dann wirst Du feststellen, dass es sich dabei um eine, häufig sehr deutliche, Minderheit handelt. Und die Formulierung „die vorherschende Ablehnung von Geflüchteten im Dresdener Raum“ impliziert eben etwas ganz Anderes. Im gleichem Beitrag wird aber, völlig zurecht, darauf aufmerksam gemacht, dass eine Mindertheit krimineller Flüchtlinge nicht zur Vorverurteilung aller Flüchtlinge führen darf. Genau diese Differenzierung sollte man bitte auch der einheimischen Bevölkerung gegenüber zugestehen.

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