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Lingnerschloss wieder in Verwaltung der Stadt

Die Landeshauptstadt Dresden ist Eigentümerin des mit dem Lingnerschloss bebauten Grundstücks Bautzner Straße 132. Im Jahr 2003 übertrug sie dem gemeinnützigen Förderverein Lingnerschloss e. V. das Erbbaurecht an dem Grundstück, der sich seither auf der Basis eines Erbbaurechtsvertrages für die Sanierung, Unterhaltung und Bewirtschaftung des Lingnerschlosses ehrenamtlich engagierte.

Das Lingner-Schloss ist das mittlere der drei berühmten Elbschlüsser.
Das Lingner-Schloss ist das mittlere der drei berühmten Elbschlüsser.

Aufgrund von erheblichen Zahlungsrückständen gegenüber der Landeshauptstadt Dresden hat der Stadtrat den Oberbürgermeister in der Sitzung vom 6. Juli 2023 (Beschluss im Ratsinfosystem der Stadt Dresden) ermächtigt, das Erbbaurecht am Lingnerschloss auf die Landeshauptstadt zurückübertragen zu lassen.

Baubürgermeister Stephan Kühn (Grüne) erläutert: „Nach intensiven Bemühungen um eine für alle Seiten rechtlich sichere und wirtschaftlich tragfähige Lösung hat sich in der Gesamtabwägung letztlich gezeigt, dass die Ausübung des sogenannten Heimfalls – dem gesetzlich und vertraglich verankerten Recht der Grundstückseigentümerin auf Rückübertragung des Erbbaurechts – die rechtlich und wirtschaftlich vernünftigere Handlungsoption darstellt.“ Aus diesem Grund habe die Landeshauptstadt Dresden nun den Heimfall des Erbbaurechts gegenüber dem Förderverein ausgeübt.

Ein entsprechendes Schreiben sei dem Verein in den letzten Tagen zugegangen, so Kühn.

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Die Landeshauptstadt Dresden schätzt und würdigt die geleistete Arbeit des Fördervereins Lingnerschloss e. V. ausdrücklich und bedankt sich für das ehrenamtliche Wirken aller Vereinsmitglieder in den vergangenen 20 Jahren. Nach Übergang des Lingnerschlosses auf die Stadt wird das Amt für Hochbau und Immobilienverwaltung die übergangsweise Betreibung des Objektes neu beauftragen, damit sichergestellt werden kann, dass bereits geplante Veranstaltungen, wie z. B. Hochzeiten, Feiern oder ähnliches wie geplant stattfinden können.

Die mittel- und langfristige Perspektive des Lingnerschlosses wird in dem derzeit von der Stadtverwaltung erarbeiteten Schlösserkonzept, welches auch die Schlösser Albrechtsberg und Schönfeld in den Blick nehmen wird, untersucht und dem Stadtrat voraussichtlich im kommenden Jahr vorgelegt.

Grandioser Ausblick von der Terrasse. Foto: Archiv/Anton Launer
Grandioser Ausblick von der Terrasse. Foto: Archiv/Anton Launer

Nachtrag 14. November

Heute hat der Förderverein Lingnerschloss Stellung bezogen und kündigt die Insolvenz an.

Bedingt durch rückläufige Vereinseinnahmen, insbesondere durch das rückläufige Spendenaufkommen als Folge von Coronapandemie und allgemeiner Verunsicherung, Inflation, Energiekrise und verändertem Konsumverhalten der Menschen sei der Förderverein seit Monaten nicht mehr in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Stadt und der Hausbank in vollem Umfang nachzukommen. Um eine drohende Insolvenz abzuwenden, habe der Vorstand deshalb seit Längerem mit den Hauptgläubigern das Gespräch gesucht.

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„Auf Vorschlag der Stadt sollte deshalb die Rückgabe des seit 2003 bestehenden Erbbaurechts gegen die Übernahme der bestehenden Verbindlichkeiten durch die Stadt beantragt werden“, sagt Ines Eschler vom Vorstand des Vereins. Die Stadt hätte auf die Ausübung ihres Heimfallrechtes verzichten und die Rückübertragung des Erbbaurechts in einem notariell beglaubigten Vertrag einvernehmlich regeln wollen.

„Zur Überraschung aller Beteiligten teilte OB Hilbert am 10. November der Vereinsleitung mit, dass die Stadtverwaltung jetzt beschlossen hat, den bisher favorisierten Weg zu verlassen und das Heimfallrecht entgegen ihren bisherigen Absichten auszuüben“, so Eschler. Im gleichen Zusammenhang seien die offenen Verbindlichkeiten des Vereins aus rückständigem Erbbauzins fällig gestellt worden. Unter diesen Umständen sehe sich der Vorstand nach rechtlicher Beratung vom heutigen Tag veranlasst, ein Insolvenzverfahren einzuleiten.

Der Vorstand weißt darauf hin, dass alle bestehenden Verträge weiter gelten (z. B. standesamtliche Trauungen, Vermietung von Räumen). Die Vereinsarbeit mit kulturellen Veranstaltungen werde ebenfalls weitergeführt.