Die weltweite Coronavirus-Pandemie ist nicht nur für den Medizinsektor eine Herausforderung. Auch viele andere Bereiche leiden unter den Auswirkungen des Virus und der Maßnahmen. So heirateten im ersten Halbjahr 2020 rund 30.000 Paare weniger als im Vergleichszeitraum. Viele Trauungen wurden abgesagt oder verschoben. Verliebte beschlossen erst dann zu heiraten, wenn die Lage wieder entspannter ist. Seit Juli 2021 lockert sich die Situation nun langsam. Was sehen die Regelungen in Bezug auf Hochzeiten vor?
Corona-Regelungen für Hochzeitsfeiern
Auch wenn das Impfprogramm in vollem Gange ist und die Infektionszahlen sinken – die Pandemie ist nicht vorbei. Dennoch sorgen fallende Inzidenzwerte für Entspannung bei den Vorschriften. Die Heiratswilligen fragen sich, welche Einschränkungen im Moment noch gelten.
Maskenpflicht und Testpflicht bei Trauungen
Eheschließungsorte wie Standesämter und Trausäle sind weiterhin von der Maskenpflicht betroffen. Der Mund-Nasen-Schutz muss bereits vor dem Betreten der Gebäude aufgesetzt werden. Findige Hochzeitspaare nutzen diese Vorschrift für ihre Zwecke aus. Sie lassen Masken speziell für ihre Feier erstellen. Darauf finden sich beispielsweise die Namenszüge der Brautleute oder andere romantische Worte. Dieser zauberhafte Mund-Nasen-Schutz ist eine hervorragende Erinnerung an die Trauung in außergewöhnlichen Zeiten.
Abhängig vom Inzidenzwert und der Gästeanzahl besteht eine Testpflicht. Alle Anwesenden ab dem 6. Lebensjahr müssen ein negatives Testresultat vorlegen, wenn:
- die 7-Tage-Inzidenz über 35 liegt
- mehr als zehn Personen an der Feier teilnehmen.
Dabei gilt zu beachten, dass ein PCR-Test nur maximal 48 Stunden alt sein darf. Will ein Hochzeitgast mit Schnelltest an der Trauung teilnehmen, muss dieser in den letzten 24 Stunden durchgeführt worden sein.
Brautpaare und Gäste, die einen vollständigen Impfschutz gegen das Coronavirus besitzen, brauchen übrigens keinen Test abliefern. Ob jemand als vollständig geimpft gilt, hängt von der Einschätzung der Ständigen Impfkommission (STIKO) ab. Sie gibt vor, wie viele Impfungen von dem jeweiligen Impfstoff notwendig sind, um ausreichend geschützt zu sein. Außerdem muss die Abschlussimpfung mindestens 14 Tage zurückliegen.
Menschen, die eine SARS-CoV-2-Infektion hinter sich haben, brauchen dafür einen Nachweis. Auch sie sind damit von der Testpflicht für Hochzeiten befreit. Als Beweis muss eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. Alternativ reicht auch ein positives PCR-Testergebnis aus, wenn es mindestens 28 Tage alt ist.
Testbefreit sind zudem Personen, die genesen sind und zusätzlich eine erste Impfdosis erhalten haben. Auch hier muss die Impfung mindestens zwei Wochen alt sein. Dann haben die Betroffenen bereits relativ sicher einen guten Schutz aufgebaut.
Größere Hochzeitsgesellschaften wieder erlaubt
Mittlerweile sind wieder Eheschließungen mit zehn, 20 und auch 50 Personen möglich. Wie groß die Hochzeitsgesellschaft ausfallen darf, hängt von der Bestuhlungsmöglichkeit im Trausaal oder Standesamt ab. Wichtig ist, dass zwischen Mitgliedern verschiedener Haushalte ein Mindestabstand von 1,50 Metern gewährleistet werden kann. Die Situation kann sich mit steigender 7-Tage-Inzidenz allerdings schnell wieder ändern.
Hochzeitspaare machen sich Gedanken, wie mit dieser Unsicherheit bei der Planung umzugehen ist. Wird die Teilnehmerzahl aufgrund des Infektionsgeschehens wieder eingeschränkt, muss die Hochzeit im kleineren Kreis stattfinden. Natürlich besteht auch die Option die Termine zu verschieben.
Wichtig ist es, die genauen Bedingungen bereits im Vorfeld zu klären. Am besten werden Stornokonditionen schon bei Vertragsabschluss mit den beteiligten Dienstleistern abgesprochen. Kommt es zu dem ungünstigen Fall einer Hochzeitsverschiebung, können Brautpaare die Change-the-Date-Karten von meine-kartenmanufaktur.de nutzen. So ist ein stilvoller Umgang mit der Herausforderung einer Terminverschiebung gewährleistet.
Unabhängig von den Inzidenzwerten und dem Impfstatus dürfen keine Menschen mit grippeähnlichen Symptomen an der Hochzeit teilnehmen. Das gilt für Brautpaare genauso wie für Dienstleister und Gäste. Auch Menschen, die als Kontaktpersonen mit Infizierten gelten, müssen leider von der Trauung ausgeschlossen werden.
Wichtig ist, dass jeder der Teilnehmer seine Ausweispapiere mitbringt. Auch die Nachweise der Impfungen und durchgemachten Erkrankungen sind mitzuführen. Damit eine Kontaktverfolgung gewährleistet ist, benötigen die Standesämter eine detaillierte Gästeliste. Diese ist bereits vor der Trauung bei den zuständigen Ansprechpartnern abzugeben.
Tipps für Corona-Hochzeiten
Der weitere Verlauf der Pandemie ist unabsehbar. Zwischenzeitlich existieren zwar verschiedene Impfungen mit Notzulassungen, aber es sind Mutationen entstanden. Irgendwann möchte das Brautpaar den großen Tag vielleicht nicht mehr weiter hinauszögern. Die Hochzeit soll endlich stattfinden.
Auch in herausfordernden Zeiten wie Kriegen oder Pandemien schließen Menschen den Bund der Ehe. Sie wünschen sich unvergesslich schöne Trauungen – trotz der widrigen Umstände. Damit das klappt, gibt es viele nützliche Tipps.
Bereits bei der Auswahl der Hochzeitslocation können Brautpaare den Erfolg ihrer Trauung entscheidend beeinflussen. Damit viele Gäste mit von der Partie sein können, lohnt eine freizügige Raumaufteilung. So fällt es leicht, den Mindestabstand einzuhalten. Findet die Hochzeit im Sommer statt, sollte möglichst viele Programmpunkte im Freien stattfinden. An der frischen Luft ist die Ansteckungsgefahr geringer. Außerdem funktioniert auch hier Social Distancing besser.
Wer sich nicht permanent selbst über die neuesten Regelungen erkundigen möchte, der kann einen professionellen Weddingplaner mit an Bord holen. Er ist immer up-to-date und weiß, wie vorzugehen ist. Adressen von renommierten Hochzeitsplanern und Hochzeitsfeen in Sachsen liefert die Seite hochzeiten.de.
Die Brautpaare sollten auch ein Hygienekonzept für ihre Feier erstellen. Dadurch geben sie Gästen und Veranstaltern ein Stück Sicherheit. Auf jeden Fall müssen die Hochzeitsteilnehmer genügend Gelegenheiten zum Händewaschen und –desinfizieren haben. Die Desinfektionsmittelspender können mit einem speziellen Logo der Hochzeit bedruckt werden. Auch ein eigener Duft für die Mittel kann kreiert werden. Ein blumiger Rosen- oder romantischer Vanilleduft im Desinfektionsmittel passt perfekt zum Anlass.
Es ist vorteilhaft von vorneherein eine kleine Hochzeit zu planen. Dann herrscht größere Flexibilität, falls sich die Maßnahmen der Bundes- oder Landesregierung wieder verschärfen.
Gäste und Brautpaare sind gleichermaßen unsicher, was die Corona-Situation anbelangt. Damit keine falschen Gerüchte und unnötigen Ängste geschürt werden, ist Kommunikation entscheidend. Am besten werden regelmäßige Updates verschickt. Das kann per E-Mail passieren oder auch einfach nur über Messenger wie WhatsApp.
Auch in der Pandemie zählt die Liebe
Der Bund der Ehe hat vielleicht nicht mehr den gleichen Stellenwert wie vor 100 Jahren. Paare können ungestört zusammenleben, selbst wenn sie keinen Trauschein besitzen. Dennoch ist es für viele Menschen wichtig, dass sie sich vermählen. Auch eine Pandemie kann die Liebe nicht im Keim ersticken. Wichtig ist lediglich, dass sich an die geltenden Regeln gehalten wird.
Aktuell liefern die Lockerungen wieder mehr Spielraum. Aber selbst wenn es zu einer erneuten Infektionswelle kommen sollte, darf geheiratet werden. Hochzeiten im ganz kleinen Rahmen waren jederzeit möglich. Die große Feier wird einfach zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.