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Haushaltssperre aufgehoben

Dresden hebt nach November-Steuerschätzung Haushaltssperre 2023 auf

Haushaltssperre aufgehoben - Symbolbild
Haushaltssperre aufgehoben – Symbolbild

Wie die Stadtverwaltung heute mitteilt, liegen die Ergebnisse der Novembersteuerschätzung vor. Danach kann die Stadt bis Ende des Jahres mit deutlich höheren Einnahmen bei der Gewerbesteuer rechnen, als bisher angenommen. Gegenüber den Prognosen aus dem Finanzzwischenbericht Mitte des Jahres erhöhen sich die Einnahmen nochmals um 41,7 Millionen Euro. Damit steigt die Summe der Gewerbesteuereinnahmen 2023 von ursprünglich im Planansatz erwarteten 398,2 Millionen Euro auf nunmehr 460,3 Millionen Euro.

Maßgeblich für diese Entwicklung gegenüber den Prognosen im Finanzzwischenbericht sei ein einzelner Steuersondereffekt im Segment der Großsteuerzahler. Schon 2022 hatte die Stadt Dresden mit rund 426,1 Millionen Euro so viel Gewerbesteuer eingenommen wie nie zu vor.

Aufgrund dieser Entwicklung wird die Fachbedienstete für das Finanzwesen und Amtsleiterin der Stadtkämmerei in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister die am 5. Juni 2023 erlassene Sperre für den konsumtiven Haushalt der Landeshauptstadt Dresden mit Wirkung zum 23. November 2023 wieder aufheben.

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Für die Stadtbezirke, die aufgrund der Haushaltssperre ihr Budget einschränken mussten, kommt das nun leider zu spät. Die Antragsfrist für Förderungen war bereits im Oktober abgelaufen.

Oberbürgermeister Dirk Hilbert sagt: „In erster Linie muss unser Dank den Unternehmen und Gewerbetreibenden gelten, die trotz schwieriger Rahmenbedingungen zu diesem Wachstum beitragen.“ Diese Steuereinnahmen würden es möglich machen, dass die Stadt ihre gesellschaftlichen Aufgaben erfüllen kann. Fakt sei aber auch, dass die eingetretenen Einmaleffekte nicht darüber hinwegtäuschen dürfen, dass die kommenden Jahre immer schwieriger werden. „Die zu erwartenden Ausgaben im Haushalt übersteigen die Einnahmen bei weitem“, so Hilbert.

In das gleiche Horn stößt auch der finanzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Dresdner Stadtrat, Christoph Blödner: „Trotz aller Hürden und Hindernisse aus Politik und Verwaltung findet unsere Unternehmerschaft kreative Wege, mit den schwierigen Rahmenbedingungen umzugehen und den Laden am Laufen zu halten.“ Jetzt liege es an der Politik und der Verwaltung, sich einer Aufgabenkritik zu stellen und Regularien abzuschaffen, sodass sowohl im Haushalt gespart werden könne, als auch die Dresdner Wirtschaft weniger bürokratische Auflagen erfüllen müsse.

Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Peter Krüger, ergänzt: „Wir halten auf Grundlage der November­steuerschätzung die Aufhebung für fachlich sinnvoll und vertretbar. Es war aber insbesondere rich­tig, den Verlockungen einer vorzeitigen Aufhebung zu widerstehen.“ Die Haushaltssperre habe ihre Wirkung erzielt.

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Bei der im nächsten Jahr fälligen Aufstellung des städtischen Doppelhaushaltes 2025/26 werden die Verantwortlichen in der Kommunalpolitik auch weiterhin ausgabeseitig vor großen Heraus­forderungen stehen, so Krüger: „Wir müssen die bisherige Ausgabepolitik daher dringend überdenken und den Einnahmerealitäten entsprechend anpassen.“

Im Jahr 2023 hatte die Stadt mit Ausgaben in Höhe von rund 1,95 Milliarden Euro im Planansatz gerechnet, diese Zahl steigt voraussichtlich um rund 122 Millionen.

Daher bleibt der Ausblick für das Haushaltsjahr 2024 auch weiterhin eingetrübt. Trotz Mehreinnahmen bei Steuern und Schlüsselzuweisungen steigen die Ausgaben weiterhin extrem dynamisch an, vor allem im Sozialbereich, bei Tarif- und Preissteigerungen sowie bei Energiekosten. Hilbert: „Im Moment rechnen wir mit einem Minus von rund 50 Millionen Euro für 2024“. Er habe sich mit den Bürgermeistern auf einem gemeinsamen Weg verständigt, wie mit dieser Situation umzugehen sei. Mit Beginn des Haushaltsjahres 2024 soll eine weitgehende Freigabe des Gesamthaushaltes zu uneingeschränkten Bewirtschaftung erfolgen, unter anderem für die Förderung Freier Träger, Sport und Kulturvereine sowie die Personalkosten. Gleichzeitig können die geplanten Budgets in den Ämtern in Höhe von 80 Prozent des Volumens der Sachkosten uneingeschränkt bewirtschaftet werden.

Gleichzeitig wird die Entwicklung des Gesamthaushaltes der Landeshauptstadt Dresden im kommenden Jahr sehr engmaschig überprüft. Mit Vorliegen des vorläufigen Jahresergebnisses 2023 Ende März 2024, der regionalisierten Steuerschätzung im Mai 2024 sowie des Finanzzwischenberichtes im August 2024 wird die haushalterische Lage jeweils neu analysiert und bewertet. Hilbert: „Sollte sich herausstellen, dass die finanzielle Situation der Stadt besser ausfällt als erwartet, werden wir entsprechend reagieren“.

Für die Gremien des Stadtrates soll jetzt eine entsprechende Informationsvorlage erstellt werden.