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Vergeblich: Per Anhalter im Flix-Bus

Großer Auftritt für Heiko B. vorm Amtsgericht in Dresden. Am Montag wurde ein Verfahren gegen den 58-jährigen Stolpener eröffnet. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Nötigung. Darüber gab es auch schon einen Entscheid vom Amtsgericht gegen den der Mann Widerspruch einlegte.

Bus-Anhalter muss sich vorm Amtsgericht Dresden verantworten
Bus-Anhalter muss sich vorm Amtsgericht Dresden verantworten.

Was war geschehen?

Am 1. Dezember 2022 wollte Heiko B. nach Berlin mit dem Flix-Bus reisen. Von einer Haltestelle, die zu diesem Zeitpunkt aufgrund der Baustelle an der Hansastraße nicht bedient wurde. Die Ersatzhaltestelle befand sich einige hundert Meter weiter auf der Hainstraße. Das wusste Heiko B. jedoch nicht. Um den Bus zu stoppen, stellte er sich kurzerhand winkend auf die Straße. Die Stelle war zu derzeit einspurig, so dass der Fahrer stoppen musste. Um das Dilemma zu lösen, öffnete er die Tür.

Über das was im Bus folgte, war bislang nur die Aussage vom Beklagten zu hören, der sich vor Gericht als mehrfach verwitwet vorstellte. Nur um dann zu erläutern, dass die Gestorbenen seine Vögel bzw. Hühner seien und auf ihn wohl daher die Bezeichnung ledig zutreffe. Richter Rainer Gerards versuchte geduldig, den Ausführungen des Angeklagten zu folgen, der auch auf die Frage nach der Staatsbürgerschaft mit umfangreichen Ausführungen antwortete, in der DDR geboren, dann Bürger der Bundesrepublik Deutschland, die aber während der Coronapandemie untergegangen sei. Eigentlich sei er Sachse, aber auch Deutscher und Weltbürger, aus Stolpen.

Eierkarton auf der Anklagebank

Nach der Anklageverlesung packt er einen riesigen Widerspruch auf den Tisch, auf Pappkarton geheftet, in mehreren Ausführungen mit Bildmaterial angereichert, er verteilt es an Richter und Staatsanwältin, beklagt, dass es keine Tonaufzeichnung der Verhandlung gäbe und das dies doch bitte umgehend ins Protokoll aufgenommen werden solle.

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Möglicherweise um die Ausführungen abzukürzen, verliest der Richter den Widerspruch, der umfangreich schildert, wie der Angeklagte zu der Haltestelle gelangt sei, dass dort keine Ausweichmöglichkeit ausgeschildert gewesen sei und auch ein anderer Passant dort auf den Bus gewartet habe. Dann kam der Bus. Heiko B. sprach mehrfach davon, dass der Fahrer den Bus pervertiert als Waffe gebraucht habe und ihn hätte umfahren wollen, dabei sei er gestürzt. Dabei habe er dem Busfahrer sogar sein Ticket gezeigt. Schließlich hatte der Fahrer gehalten, ihn eingelassen, wieder hinausgedrängt, aber schließlich sei er doch hineingekommen.

Dann sei aber schon die Polizei aufgetaucht. Die habe ihn schließlich hinausgedrängt. Dabei zitiert er frei nach Goethe: „Halb zog er mich, halb sank ich hin.“ Beifallheischend schaut er ins Publikum. Für die Polizei wird er später andere Worte finden. Während der ganzen Verhandlung ist sein Verhalten von Unverschämtheiten und Respektlosigkeit geprägt. So fällt er dem Richter dauernd ins Wort, spricht wiederholt vom Genossen Staatsanwalt. Auf der Anklagebank hat er nicht nur seine Akten ausgebreitet, sondern auch zwei Kaffeetassen und eine Packung Eier. Hinter der Anklage gegen ihn vermutet er einen tieferen Sinn, eine Gesinnungsjagd, weil er dem Corona-Regime wiederstanden habe.

Zeugenaussage vom Polizeikommissar

„Wir waren von der Verkehrspolizei hinzugerufen worden“, sagt der Polizeikommissar. Er sei nach den ersten Informationen von einer Nötigung ausgegangen und möglichem Hausfriedensbruch, da der Busfahrer sagte, dass er den Mann nicht im Bus haben will. „Ich habe den Angeklagten nach Ausweis und Fahrkarte gefragt“, sagt der Polizist. Der habe sich aber geweigert, dies zu zeigen. Schließlich habe man ihm erst mit Zwang gedroht und dann aus dem Bus geschoben. Dabei sei der Mann sehr laut geworden. Später will der Polizist im Portemonnaie des Angeklagten einen Ausweis gefunden haben, jedoch keine Fahrkarte. Auch zur Beschaffenheit der Haltestelle gab er seinen Eindruck wieder. Es sei klar erkennbar gewesen, dass die nicht in Betrieb sei.

Nun will der Angeklagte seinerseits den Zeugen befragen. Jedoch sind seine Fragen eher Feststellungen, so bezeichnet er die Kollegen des Polizisten als Folterexperten. Außerdem zeigt er mehrfach den Mittelfinger in Richtung des Polizisten. Der Richter unterbricht die Verhandlung. Danach soll es eigentlich mit der Befragung des Busfahrers weitergehen. Doch die Zeit ist so weit fortgeschritten, dass Richter Gerards auf die kommende Woche vertagt.

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Am Rande der Verhandlung berichtet der Busfahrer, dass ihm so etwas in den 40 Jahren, die er schon fährt, noch nie vorgekommen sei. Am Ende hätten durch die Blockade einige seiner Fahrgäste ihr Flugzeug in Berlin verpasst. Hilflos zuckt er mit den Schultern: „Ich darf doch nur an Haltestellen anhalten und dort war doch die Baustelle.“

Nachtrag: 600 Euro Strafe

Am zweiten Verhandlungstag verurteilte ihn der Richter zu einer Geldstrafe von 600 Euro wegen Nötigung. Heiko B. schaffte es, sich durch ungebührliches Verhalten vor Gericht noch drei Ordnungsstrafen in Höhe von jeweils 150 Euro einzuhandeln. Sollte er diese nicht zahlen, drohen ihm jeweils drei Tage Haft. Zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung war Heiko B. übrigens nicht im Gerichtssaal anwesend. Stattdessen spielte er vor dem Gerichtsgebäude die Nationalhymne auf seiner Trompete.