Am Landgericht Dresden hat der Vorsitzende Richter Herbert Pröls am Dienstag das Urteil gegen den 31-jährigen Tunesier Ben B. verkündet. Wegen gefährlicher Körperverletzung muss der Mann nun für insgesamt drei Jahre und 10 Monate ins Gefängnis.
Der Angeklagte hatte zwischenzeitlich die Tat eingeräumt. Am 17. März diesen Jahres hatte er einen 22-jährigen Landsmann auf der Alaunstraße mit einer Rasierklinge oder einem Cutter-Messer angegriffen. Er fügte ihm unterhalb des linken Kiefers eine 15 Zentimeter lange und bis zu vier Zentimeter tiefe lebensgefährliche Schnittverletzung zu.
Ursprünglich hatte ihn Staatsanwalt Till von Borries wegen versuchten Totschlags angeklagt (Neustadt-Geflüster vom 18. November). Im Laufe des Prozesses stellte sich heraus, dass er zwar den Schnitt durchgeführt hat, sein Opfer sei danach aber nicht wehrlos gewesen und sogar wieder auf ihn zugekommen. Daraufhin hat der Angeklagte die Flucht ergriffen. Sowohl für den Verteidiger Thomas Zeeh als auch für das Gericht stellte sich das als ein Rücktritt vom Vorhaben des Totschlags dar. So blieb dann nur die gefährliche Köprerverletzung.
Die jedoch aus doppeltem Grund, wegen des Einsatzes der Waffe, zum anderen wegen der Schwere der Verletzung. Das Opfer musste im Krankenhaus behandelt werden, die Narbe ist bis heute noch sichtbar.
Täter war Wochen später selbst Opfer
Der Staatsanwalt hatte auf vier Jahre Haft plädiert, der Verteidiger auf dreieinhalb. Beim Strafmaß wurde nicht nur das späte Geständnis berücksichtigt. Auch eine schwere Verletzung des Angeklagten spielte eine Rolle. Denn wenige Wochen nach seinem Angriff wurde er selbst Opfer eines schweren Verbrechens. In der Nacht vom 2. zum 3. Mai wurde er fast an der gleichen Stelle von einem anderen Mann attackiert. Der trat ihm derart gegen den Kopf, das Ben B. ins Krankenhaus eingeliefert werden musste. Mittels einer Not-OP wurde ihm ein großer Teil der Schädeldecke entfernt und nach Rückgang der Schwellungen wieder eingesetzt. Seitdem trägt er einen Kopfschutz.
Auch in diesem Fall hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen versuchten Totschlags erhoben (Neustadt-Geflüster vom 25. August 2023). Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.
Der Verurteilte sagte zum Schluss der Verhandlung aus eigenem Antrieb, dass es ihm leid tue. Außerdem wolle er so schnell wie möglich wieder zurück nach Tunesien, er wolle auch unterschreiben, dass er nie wieder nach Deutschland komme. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, sowohl Staatsanwaltschaft als auch Ben B. haben die Möglichkeite Rechtsmittel einzulegen.