Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden ermitteln gegen einen 45-jährigen Mann wegen des Verdachts des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am Sonntag, dem 7. Januar 2024 gegen 4.30 Uhr auf der Rudolfstraße in Dresden mit Tötungsvorsatz eine 36-jährige Deutsche mit einem Messer am Hals verletzt zu haben.
Wie Polizeisprecher Marko Laske auf Nachfrage mitteilt, befindet sich die Frau nicht in Lebensgefahr, wurde aber so schwer verletzt, dass sie in ein Krankenhaus eingeliefert werden musste.
Die Geschädigte, die mit dem Beschuldigten ein kurzes – zwischenzeitlich beendetes – Verhältnis hatte, rechnete nicht mit einem solchen Angriff seitens des Beschuldigten. Der Beschuldigte konnte von Zeugen in unmittelbarer Tatortnähe gestellt und von der Polizei festgenommen werden.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden noch am Sonntag einen Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Mann ist serbischer Staatsbürger und befindet sich nun in Untersuchungshaft. Er ist bereits mehrfach vorbestraft und hat zum Tatvorwurf keine Angaben gemacht.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden und der Kriminalpolizei im Fall dauern an und werden voraussichtlich einige Zeit in Anspruch nehmen.
Der wird doch bnestimmt eh auf freiem Fuß bleiben. Der Messerstecher von Pieschen hat für versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung auch nur eine Bewährung bekommen
https://www.polizei.sachsen.de/de/MI_2021_84987.htm
Lieber Anwohner, nein, der Tatverdächtige ist nicht auf freiem Fuß. Wie im Artikel steht, befindet er sich in Untersuchungshaft. Ob er möglicherweise gegen Auflagen wieder frei kommt, lässt sich derzeit nicht abschätzen.
Bezüglich des Falles in Pieschen, der Haftbefehl wurde 21. Dezember 2021 gegen strenge Auflagen außer Vollzug gesetzt. „Der Beschuldigte ist bislang nicht vorbestraft und war bei Begehung der Taten möglicherweise vermindert schuldfähig“, hieß es seinerzeit in der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft. Details http://www.pieschen-aktuell.de.
Zur Verurteilung auf zwei Jahre Haft, die dann zur Bewährung ausgesetzt wurden, berichtet tag24 im Mai 2023.
Versuchter Femizid wäre hier die passende Überschrift!
Ich finde auch wichtig zu benennen, dass es sich um versuchten Femizid handelt!
@Ria&Mia&welchZufall: Im Artikel ist schon alles richtig so. „Femizid“ ist lediglich eine Worterfindung von bestimmten „Spezialisten“. Ich z.B. bin für Gleichberechtigung. (Manche wollen sogar Gleichstellung.) Es muss also klar sein, dass im Sinne der Gerechtigkeit (hallo „Spezialisten“) egal ist, welches biologische Geschlecht welches biologische Geschlecht umbringen will, und auch in welchem Verhältnis die zueinander stehen. Mord an einem -Menschen- (eine Gruppenbezeichnung, von der „Spezialisten“ noch nie gehört zu haben scheinen) sollte generell unerwünscht sein und entsprechend verfolgt werden. Im Artikel ist alles richtig so.
Schon weil die Gefahr von ihrem Partner getötet zu werden für Frauen ca. 20x höher ist als für Männer: es heißt Femizid.
@Toschi
“ “Femizid” ist lediglich eine Worterfindung von bestimmten “Spezialisten”.“ Da stimme ich Dir bedingt zu. Es gibt unterschiedliche Ansätze, sich diesem Begriff zu nähern. Die meisten, die das tun sind in unterschiedlichen wissenschaftlichen Disziplinen unterwegs und analysieren die Tötung von Frauen nach bestimmten Kriterien. „Erfinden“ ist natürlich nicht ganz korrekt. Wenn’s dir so aber besser verständlich wird – geschenkt.
Wenn Du Lust hast, dich ein ganz klein wenig mit dem Thema zu befassen (ich weiß, dass das selten ein Kriterium ist, um nicht doch seine 0,339 Cent dazu zu geben) hätte ich ein paar Literaturempfehlungen ;-)
Hi zusammen,
ich finde nicht, dass derr Herr Launer unbedingt das Wort Femizid im Titel gebrauchen muss. So wie es da steht ist es doch in seiner schrecklichen Bedeutung ausreichend klar, während ich das Fremdwort erst hätte googeln müssen.
Ich verstehe, dass die Tötung von Frauen durch Partner fürchterlich und zu verurteilen ist. Aber gerade in der Berichterstattung zu Polizei und Recht finde ich eine möglichst neutrale und einfache Sprache sehr wichtig.
Hi Nettje,
voll und ganz Ihrer Meinung. Zumal ich der Meinung bin, dass der Tatverdächtige gar keinen Femizid versucht hat, denn dann hätte er damit gar nicht erst so lange gewartet.
Ähnlich dem Androzid, bei dem ein Mann getötet wird, einfach nur weil er ein Mann ist, hätte der Tatverdächtige es eher sofort bei der ersten Begegnung getan.
Na ja, wie so oft. Die „Spezialisten“ betreuen die geistig Unterlegenen und Fremdlenkungsbedürftigen, während die meistens mehr wissen. Ich versteh nur nicht, warum. Is aber egal, Hauptsache auf’s Konto fließen Steuergelder statt Arbeitslohn.:-)
@Toschi: Warum sollte eine Verbrechensart mit markantem Täter-Opfer-Verhältnis nicht mit einem Begriff benannt werden, gerade wenn es signifikante Häufungen gibt? Weil es irgendwen in irgendeiner Weise triggert? Es gibt unzählige andere Verbrechensarten, bei denen das ebenfalls der Fall ist, insbesondere einige, in die Kinder involviert sind oder bspw. beim Enkeltrick ältere Menschen.
Fallen die dann auch unters reaktionäre Sprechverbot?
Absolut niemand: „Der Artikel muss geändert werden!“
– Toschi: „Im Artikel ist schon alles richtig so….“
…
„Die “Spezialisten” betreuen die geistig Unterlegenen“
In Ihrer geistigen Unterlegenheit ist Ihnen wahrscheinlich entgangen, dass die Betreuung hier zuerst von Ihnen ausgeht. Denn während Ria und Mia sachlich argumentieren, trumpfen Sie mit persönlich werdenden Herablassungen auf. Kann passieren – jeder Tag gibt uns die Möglichkeit zu wachsen.
Absolut niemand: „Herr Launer muss unbedingt das Wort Femizid im Titel gebrauchen“
– Nettje: „ich finde nicht, dass derr Herr Launer unbedingt das Wort Femizid im Titel gebrauchen muss.“