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Verkehrsschild gestohlen

Unbekannte haben offenbar in der Zeit zwischen Montagnachmittag und Mittwochabend ein Verkehrsschild von der Sebnitzer Straße gestohlen. Sie montierten das Schild „Verbot der Durchfahrt“ von der Kreuzung der Sebnitzer Straße mit der Görlitzer Straße ab und entwendeten es. Der Schaden beträgt rund 75 Euro. Die Polizei ermittelt wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.

Das Schild unmittelbar neben der Kneipe Pawlow wurde geklaut. Foto vom Montag, kurz vor 17 Uhr. Archiv Anton Launer
Das Schild unmittelbar neben der Kneipe Pawlow wurde geklaut. Foto vom Montag, kurz vor 17 Uhr. Archiv Anton Launer

Das Verkehrsschild war zu dem Zeitpunkt mit einem Anti-Kriegs-Aufkleber verziert. Diese Art von Aufklebern sind seit dem 17. Dezember an vielen Kreuzungen in der Äußeren und Inneren Neustadt aufgetaucht. An den meisten Stellen wurden die Aufkleber entfernt. Hier wurde nun offenbar von Fans des unbekannten Künstlers das ganze Verkehrsschild geklaut.

Inzwischen hat die Straßenverkehrsbehörde das Schild erneuern lassen. Frisch und sauber verbietet es nun die Einfahrt in die Sebnitzer Straße, ausgenommen Radfahrende.

Neues Schild an der Sebnitzer Straße.
Neues Schild an der Sebnitzer Straße.

An einigen Stellen sind noch die beklebten Schilder zu sehen. Möglicherweise haben sich die Schild-Diebe von Briten animieren lassen, denn in London wurde ein mutmaßlich von Banksy beklebtes Schild geklaut. Dem Neustädter Künstler, der gern unerkannt bleiben möchte, ist es zwar wichtig darauf hinzuweisen, dass seine Schild-Klebe-Aktion eine Woche vor dem offiziellen Banksy-Post auf Instagram gestartet sei. Jedoch sei die Idee nun nicht so neu, Verkehrsschilderbeklebungen gebe es schon seit Jahren.

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12 Kommentare

  1. Was soll man dazu sagen!? Da ich quasi täglich einlaufe, aber sehr selten einfahre, ist es mir gar nicht aufgefallen. Was mir gefällt, ist, dass das Schild – ausnahmsweise – Beachtung findet!

  2. Seltsam: hier reagiert die Verkehrsbehörde umgehend, an genau solchem „beklebten“ und seit Jahren unkenntlichen Zeichen 250 „Durchfahrt verboten“ am Alaunplatz / Mündung zum Bischofsweg am „Marktplatz“ verweigert sich die Behörde seit über 10 Jahren widerrechtlich, da sie die Beschilderung gemäß Straßengesetz intakt und möglichst leserlich erhalten MUSS !

    An der Mündung des Alaunparks hinten zur Straße Alaunplatz fehlt seit Vandalissimus dieses frühere Z250-Schild seit ca. 3 Jahren und wurde nie ersetzt (also „vergessen“). Während hinten die Begründung „ist ja selbsterklärend: Grünflächen inkl. Wegen dürfen per se nicht befahren werden mit Autos“, ist es vorn am Markt Gang und Gebe, daß hunderte Autoführende die Verbotsvorschrift ignorieren und dem Biogemüse ihre Abgase überlassen. Denn jedes Verkehrszeichen gilt nach StVO auch wenn es beschmiert oder wenig leserlich ist.

    Zur Sebnitzer: aus den Parkplätzen heraus fahren viele aber auch oft genug in der eigentlich untersagten Richtung aus der Straße heraus.

  3. Da hat damals eben nur die holde Doris Oser, die Referentin von Ex-Baubürgermeister Lamontain, irgendwas dahergesagt, wie sie es jeden Tag zu zig Anfragen zu sagen hatte. Aber sie und die holde GBL6 ist nunmal meilenweit von der „Verwaltung“ entfernt, man konnte sich auf nichts verlassen – wie so oft.

    Das Problem war und ist am Markt, daß die Standbetreiber nicht auf die Autokunden verzichten mögen, vielmehr deshalb „duldet“ die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Dresden diesen mehrfach widerrechtlichen Zustand. Also keine sonderlich gute Performance in puncto progressives Handeln. Das „Einfahrt verboten“ ist ja unleserlich auch außerhalb der Marktzeiten nicht wirksam.

    Eine Lösung ist meines Erachtens einfach: Zusatzschild „Marktbetreiber frei“ oder so, oder kein Zusatzschild und Ausnahmegenehmigung für alle Standbetreiber, wie es Gleiches auch für ASA, Förster, SRD, ZTDD etc. gibt. Und ja, dann würden einige wenige Autokunden von sonstwo eben wegfallen, die Aufenthaltsqualität am Markt aber steigen und evtl. zu etwas mehr Umfeld-Kundschaft führen.

  4. @Grünlandlaudator
    Kannst du bitte deinen letzten Satz erläutern?
    Aus der Pawlow-Seite der Sebnitzer Straße darf man in beide Richtungen rausfahren aber (mit dem Auto) nur von der Kamenzer rein. Oder wie meinst du das?

    An dieser Stelle nochmal:
    Das vermisste Verkehrszeichen bedeutet, dass NIEMAND in die so beschilderte Straße einfahren darf, es sei denn, es gibt ein Zusatzzeichen. Vielleicht liest das einer von den vielen Geisterradfahrern, die immer falschrum die Görlitzer langfahren!
    Nur!!! die Bahn darf das!

  5. @Böhmi: zu deiner berechtigten Frage:
    Dazu muß man erstmal sagen, daß es „Durchfahrt verboten“ (StVO Zeichen 250, weißes Rund mit rotem Rand) und „Einfahrt verboten“ (Z267, rotes Rund mit weißem Querbalken) gibt. „Durchfahrt“ heißt, daß generell kein Fahrverkehr zulässig ist, „Einfahrt“ betrifft nur die Sperre einer Zufahrt, aber auf der Straße ist Fahrverkehr erlaubt – eben nur in einer Richtung, wie es viele Einbahnstraßen aufweisen. Rad und E-Bikes sind mit „Rad frei“ ausgenommen, sofern das Zusatzschild anbei ist. Die Beschränkung betrifft also nur den Kfz-Verkehr im eigentlichen Sinne.

    Während am/im Alaunpark „Durchfahrt verboten“ (Z250) gilt, ist die Sebnitzer infolge „Einfahrt verboten“ eine Einbahnstraße westwärts mit Ausfahrt zur Görlitzer. Nun ist aber deine Frage tatsächlich interessant, ob man „aus der Straße heraus, also z.B. ab Parkplatz, doch auch ostwärts zur Kamenzer ausfahren darf. Also ob das rechtlich so gemeint ist.
    Open-Street-Maps zeigt es so an, und die Sebnitzer ist nur kurz vor der Görlitzer eine echte Einbahnstraße. Weiß jetzt nicht, ob man das „falsche oder unechte Einbahnstraße“ nennt. Der wie zur Görlitzer gleich-enge kurze Abschnitt zur Kamenzer ist für PKW-Begegnungen nicht breit genug, erst recht nicht für noch größere KFZ, da wird dann oft der Gehweg überfahren (den Bord hoch).

    Also man sollte die Behörde oder Polizei mal anfragen, wie die Regelung denn konkret sein soll. Es ist ein spezieller Fall, und eine ergänzende Beschilderung nicht trivial, die Wirkung auch fraglich, es ist halt bequemer beidseits rauszufahren als KFZ, und man müßte überhaupt mal zählen wieviele denn „falschrum fahren“, vielleicht sind es gar nicht so viele, aber rechtlich ist das wiederum unerheblich. Man wird es vermutlich so oder so lassen, wie es bislang ist.

    Die Görlitzer mit der Tram ist ein anderer Fall. Darum geht es hier nicht.
    Der Umwegzwang für Radler ist auf so einer wichtigen Trasse natürlich mies. Es liegt an städtebaulichen Defiziten, welche Dresden viel zu viele hat, andere Städte viel weniger. Liegt im Antonstadtbereich auch an der vorgründerzeitlichen Vorprägung relativ enger Straßenbreiten, die Gründerzeit baute hier nicht eine Planstadt wie sonst auf freier Flur. An der Görlitzer ist zwar etwas Raum, dieser wird leider durch Parkierung belegt und der Radverkehr dadurch genötigt. Die Praxis funktioniert bei all diesen Orten natürlich überhaupt nicht.

  6. @Grünlandlaudator
    Meine Frage war in dem Sinne eine Verständnisfrage.

    Zur Aufklärung:
    Die Sebnitzer ist KEINE Einbahnstraße. Das würdest du an dem „Einbahnstraße“ n Schild erkennen.
    Deshalb parken die Autos auch auf der von der Kamenzer Straße kommenden Seite links nicht andersherum. Das Schild bedeutet lediglich, dass die Einfahrt von der Görlitzer Straße verboten ist für KFZ.

    Zur Fahrrad- Sache:
    Warum Umweg?
    Man kann die Alaunstraße und die Kamenzer Straße perfekt bergab rollend ans Ziel kommen.
    (dann gäbe es auch weniger gefährliche Situationen an der „Assieck“ Kreuzung!) Ach und lieber einen minimalen „Umweg“ in Kauf nehmen, als irgendwann an einer Autotür vom Rad abzusteigen, weil die Parker natürlich nur nach einer Bahn schauen, die aus Richtung Park kommen darf.
    Sich an Regeln zu halten ist ein großer Bestandteil des gesunden Miteinanders. Da sollte die persönliche Faulheit hinten anstehen.

  7. Dieses Besudeln und Bekleben von Verkehrszeichen ist echt eine Unart. Lasst das doch einfach.

  8. @böhmi: Die Längsparkenden könnten auch heute zulässig in der anderen Richtung stehen, also westwärts, auch wenn man das in Dresden nie wußte. Die fehlenden „Einbahnstraße“-Schilder sah ich später auch, aber diese Straße könnte genauso gut welche haben, ist also nur Sache der (bekanntlich sehr eigenwillig agierenden) Verkehrsbehörde.

    Frage an den „Aufklärer“ böhmi: Wozu gibt es überhaupt diese Regelung am Pawlow-Eck (Einfahrt verboten für Kfz), wenn doch symmetrisch am östlichen Ausgang zur Kami gleiche Problemlage besteht?
    Die Straßenbreite ist gleich, der Begegnungsfall Kfz-Kfz ist nicht gewährleistet, es wird widerrechtlich der Gehweg überfahren (baulich sind Gehwege dafür i.d.R. nicht ausgelegt), an der Tram am Pawlow kanns auch nicht liegen, denn von West biegt dort der Fahrverkehr über die Gleise in die Görli ein.
    Oder andersrum gesagt: Warum ist die Einfahrt für Kfz am Pawlow denn nicht erlaubt? Denn was im Ostabschnitt so schön „erlaubt“ ist, kann doch am symmetrischen West-End nicht anders sein! Dann können die tollen Autoparker auch gleich in die gewohnt „richtige“ Richtung einparken und stehen. Also selbst wenn es dort einen halben Meter enger sei, ist es kein anderer Sachverhalt, es ist kein „Begegnungsfall“ gewährleistet, und damit spricht eigentlich nichts gegen eine echte Einbahnstraße.

    Nicht mißverstehen, wir sind hier nicht in einem wissenschaftl. Kolloquium, und ich übernehme im NG-Blog keine Analyse für die olle Behörde.

    zur Görli: Weil Umwege beim Rad ein wesentlicher Faktor sind (verk.wiss. nachgewiesen), während es beim Auto wenig ausmacht. Ausparkende sollten in der Tat erst nach der Tram schauen, und wenn da keine im Rückspiegel erscheint hat man noch gut Zeit auch auf die lieben Radler zu achten.
    Wie man an der irregulären Nutzung sieht, ist die Görlitzer eine benötigte beidseitige Radroute. Wenn sich wie bislang eine schlechte Verkehrslösung nicht durchsetzt, sondern viele Gefahren erzeugt und dem Nutzungsdruck keine Lösung bietet, dann ist diese verkehrsrechtliche Anordnung überfällig. Das ist überall so, alles andere wie leider oft hier im rückständigen Dresden ist fachlicher Mist und schwache Verwaltungsarbeit. Es gibt ca. 700 Anwohnende an der Görli, davor gibts aber nur ca. 40 Parkplätze. Jene 40 „Glücklichen“ (+ evtl. deren Anhang) haben wodurch ihre Vorrechte erworben gegenüber den anderen 600+X ? Warum lassen sich 600 diskriminieren gegenüber öden 40 ? Also (Zitat) für ein gesundes Miteinander sollte die persönliche Faulheit mal hinten anstehen… Genau!

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