Am gestrigen Abend wurde die Bundespolizeiinspektion Dresden durch eine Mitarbeiterin eines Drogeriemarktes im Neustädter Bahnhof alarmiert. Der Grund für den Polizeieinsatz war ein Mann, der innerhalb des Ladens lautstark und unverständlich herumschrie und für Unruhe sorgte. Bei der Ankunft der Polizeikräfte am Einsatzort war der betreffende Mann jedoch nicht mehr vorzufinden.
Kurz darauf trafen die Polizisten den gesuchten Mann an einer nahegelegenen Straßenbahnhaltestelle am Schlesischen Platz an. Die Beamten stellten fest, dass der 42-jährige Pole deutliche Anzeichen von Alkoholeinfluss aufwies. Im Rahmen der polizeilichen Kontrolle stellten sie zudem fest, dass gegen den Mann ein Haftbefehl vom Amtsgericht Berlin vorlag. Dieser Haftbefehl war aufgrund eines Diebstahls ausgestellt worden, für das der Mann noch eine Geldstrafe in Höhe von 3.016 Euro, einschließlich der Verfahrenskosten, zu entrichten hat.
Da der Betroffene nicht in der Lage war, den geforderten Betrag zu bezahlen, sah sich die Polizei gezwungen, ihn zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 55 Tagen in die Justizvollzugsanstalt Dresden zu überführen. Diese Maßnahme stellt in solchen Fällen ein übliches Verfahren dar, wenn die verhängte Geldstrafe nicht beglichen werden kann.