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Nach Legalisierung: Cannabis-Social-Clubs in den Startlöchern

Heute Nachmittag hat der Bundestag eine teilweise Legalisierung von Cannabis beschlossen. Die legalisierte Droge soll jedoch nicht zu kaufen sein, sondern ausschließlich über sogenannte nichtgewerbliche Anbauvereinigungen, die Cannabis-Social-Clubs, abgegeben werden.

Berauschendes Kraut auf dem Alaunplatz. Foto: Archiv
Cannabis-Anbau gab es auch schon auf dem Alaunplatz. Foto: Archiv/2012

In der Neustadt steht ein solcher Verein schon in den Startlöchern. Marcel Ritschel, Neustädter Stadtbezirksbeirat für die Linke, kämpft schon seit Jahren für die Legalisierung von Haschisch und Marihuana. Er ist Mitgründer des Vereins „Offizieller Cannabis Social Club Dresden“ und berichtet, wie das Ganze ablaufen wird.

„Das ganze ist ein klassischer Verein“, sagt Ritschel. Der sei auch schon gegründet. „Wir schauen uns das Gesetz genau an, und werden dann das Vorgehen abstimmen.“ Die Vereinseintragung ins Register soll in den nächsten Wochen erfolgen. Ziel sei, eine Abgabestelle in der Neustadt zu eröffnen. Immerhin 50 Leute beteiligen sich schon an dem Verein, der dann auch die Gemeinnützigkeit beantragen muss. Denn laut Gesetz dürfen mit den Drogen keine Gewinne erzielt werden. Der Beitrag pro Mitglied sei derzeit auf 150 Euro pro Monat festgeschrieben. Das entspräche, so Ritschel, in etwa den Kosten für Anbau, Pflege und Ernte der Hanfpflanzen.

50 Gramm Eigenbedarf

Laut Gesetz können dann an jedes Mitglied pro Monat bis zu 50 Gramm abgegeben werden. Der Gesetzgeber erhofft sich daraus eine gewisse Eindämmung des Schwarzmarktes und der damit einhergehenden Kriminalität. Viele Regelungen im praktischen Umgang sind noch unklar. So weiß Ritschel zum Beispiel noch nicht, ob es möglich sein wird, in Dresden eine Abgabestelle zu haben, wenn das Cannabis-Feld sich außerhalb der Stadt befindet. Auch die Anschaffung der Setzlinge oder des Samens sei dem Verein aktuell noch nicht ganz klar.

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Nach dem Gesetz soll künftig auch der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabispflanzen zum Eigenkonsum gestattet sein. Der Besitz von Cannabis ist bis zu 50 Gramm erlaubt, im öffentlichen Raum darf man bis zu 25 Gramm mitführen. Privat angebautes Cannabis muss jedoch vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche geschützt werden. Ebenso darf man nicht in der Nähe von Schulen oder Sportstätten kiffen. Der Handel mit der Droge ist weiterhin verboten.

Eigenanbau, aber nicht so, Kinder und Jugendliche sollen davor geschützt werden. Foto: Archiv 2013
Eigenanbau, aber nicht so, Kinder und Jugendliche sollen davor geschützt werden. Foto: Archiv 2013

Weitere Infos

  • Die Bundestagsdebatte und den Gesetzentwurf gibt es auf bundestag.de.
  • Das Gesetz soll zum 1. April 2024 in Kraft treten.
  • Für das Gesetz stimmten 407 Abgeordnete, mit Nein stimmten 226 Abgeordnete bei vier Enthaltungen. Der Bundesrat wird sich am 22. März noch mit dem Gesetz beschäftigen, muss aber nicht zustimmen, könnte jedoch durch Anrufen des Vermittlungsausschusses das Inkrafttreten verzögern.

4 Kommentare

  1. Ob das so funktionieren wird? Für 150 € bekomme ich im Klub also bis zu 50 g Dope, mit einem Schwarzmarktpreis von ca. 800 €. Das Modell macht also für 2 Personengruppen „Sinn“. Schwerstabhängige und Dealer. 50 g im Monat entspricht ca. 2 g am Tag, das ist krasse Abhängigkeit mit Dauerkonsum. Gelegenheitskonsumenten bauen dann also alle selber an? Ich glaube so wird das schnell wieder einkassiert von der nächsten Regierung. Schade.

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