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Dresdner Studierende nun deutschlandweit mobil

Ab 1. April können Studierende an elf Dresdner Hochschulen mit Nahverkehrszug, Straßenbahn, S-Bahn, U-Bahn, Bus und vielen Fähren im gesamten Bundesgebiet fahren. Grund ist das Deutschlandsemesterticket. Dieses ist bereits im Semesterbeitrag des Sommersemesters enthalten. Neben 5.000 Studierenden an sechs Dresdner Hochschulen, die das Angebot bereits in diesem Monat nutzen konnten, kommen nun fünf weitere hinzu. Anstatt 5.000 sind es nun 40.000 Studierende an nahezu allen Hochschulen der Landeshauptstadt.

Das Deutschlandsemesterticket ist ab 1. April für nahezu alle Studierenden an Dresdner Hochschulen im Semesterbeitrag enthalten. Foto: VVO/Lars Neumann
Das Deutschlandsemesterticket ist ab 1. April für nahezu alle Studierenden an Dresdner Hochschulen im Semesterbeitrag enthalten. Foto: Lars Neumann

Umstellung auf ein digitales Ticket

„Als Studierendenvertretung begrüßen wir die Einführung des Deutschlandsemestertickets, trotz der zeitlichen Herausforderungen konnten wir das Angebot erfolgreich zum Sommersemester umsetzen“, so Cao Son Ta vom Studierendenrat der TU Dresden. Das Deutschlandsemesterticket gilt ab April nur im digitalen Format.

Alle Nutzer*innen müssen sich unter www.vvo-online.de/semesterticket im Bereich ihrer Hochschule neu anmelden, um das Angebot nutzen zu können. Auch diejenigen, die bereits im März mit dem Upgrade-Deutschlandticket gefahren sind. Studierende ohne Smartphone können sich an die zuständigen Studierendenräte und ihre Hochschulen wenden.

Der Betrag für das Ticket beläuft sich auf 29,40 Euro im Monat. Trotz des Deutschlandsemestertickets ist der Semesterbeitrag an der TU Dresden, im Gegensatz zum Wintersemester, von circa 300 Euro auf 286 Euro gesunken. Ein Beitragsanstieg aufgrund des Tickets ist also nicht zu befürchten.

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„Es bietet deutschlandweite Mobilität zum attraktiven Preis und ist ein wichtiger Baustein von Bund und Ländern zur Bindung junger Menschen an den Nahverkehr“, sagt Andreas Hemmersbach, Vorstand der DVB AG. Es bestehen die gleichen Regelungen, die bisher beim Deutschlandticket galten.