Der Dresdner Stadtrat hat am Donnerstag, den 16. Mai 2024, eine Neuordnung der Altkleidersammlung beschlossen. Ziel ist es, die Umgebung der Containerstandorte sauberer zu gestalten. Ab dem kommenden Jahr dürfen gemeinnützige und gewerbliche Sammler Altkleidercontainer nur noch in zugewiesenen Gebieten an Wertstoffcontainerstandplätzen aufstellen. Außerdem müssen sie sich anteilig an den Reinigungskosten dieser Standplätze beteiligen. Dieses Konzept basiert auf dem Kreislaufwirtschaftsgesetz, das ab 2025 die getrennte Sammlung von Alttextilien vorschreibt. Container auf privaten Flächen sind nur betroffen, wenn sie von einer öffentlichen Straße aus befüllt werden.
Umweltbürgermeisterin Eva Jähnigen (Grüne) erklärte: „Der Gesetzgeber erwartet eine flächendeckende Erfassung von Alttextilien durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Gleichzeitig sollen die Sammelsysteme komfortabel sein, ohne öffentliche Straßen und Flächen zuzustellen. Die Kostenbeteiligung der Betreiber an der Reinigung der Standplätze wird dazu beitragen, die Umgebung sauberer zu halten, was bisher ein großes Ärgernis war.“
Mindestens 380 Container für die ganze Stadt
Das neue Konzept sieht vor, dass stadtweit mindestens 380 Altkleidercontainer aufgestellt werden. Die Anzahl der Container pro Stadtbezirk variiert zwischen 21 und 59. Zusätzlich können die Dresdnerinnen und Dresdner Alttextilien gebührenfrei auf den acht städtischen Wertstoffhöfen abgeben. Das Konzept hat eine vorläufige Laufzeit von zwei Jahren, um auf Marktveränderungen reagieren zu können.
Gemeinnützige und gewerbliche Sammler können sich für einen oder mehrere Stadtbezirke bewerben. Mehrere Betreiber können sich zusammenschließen. Zur Bewerbung gehören ein Standort- und ein Entsorgungskonzept. Im Standortkonzept wird festgelegt, an welchen Standplätzen wie viele Container aufgestellt werden. Pro Standplatz sind bis zu zwei Container möglich, Unterfluranlagen sind jedoch ausgeschlossen.
Im Entsorgungskonzept muss beschrieben werden, wie die Alttextilien gesammelt, behandelt und sortiert werden. Die Abnehmer und Nachunternehmer für die Entsorgung müssen benannt werden. Die Container müssen bedarfsgerecht, mindestens einmal wöchentlich, geleert werden, insbesondere vor Sonn- und Feiertagen, um Überfüllungen zu vermeiden.
Gibt es für einen Stadtbezirk nur einen Bewerber, erhält dieser die Nutzungserlaubnis. Bei mehreren Bewerbungen entscheidet das Losverfahren. Bewerben können sich sowohl gemeinnützige als auch gewerbliche Sammler. Unternehmen mit Gebührenschulden bei der Landeshauptstadt sind von der Bewerbung ausgeschlossen.
Vor dem Start des Losverfahrens wird die Landeshauptstadt die Betroffenen und Beteiligten umfassend über das weitere Verfahren informieren. Eine vorherige Einbeziehung war aus rechtlichen Gründen nicht möglich, so die Pressemitteilung der Stadt.
Ziel müsste es auch sein weniger Neutextelien zu verbreiten. Es kann doch nicht Sinn und Zweck sein in wirtschaftlich schwachen Ländern unsere Kleidung, zum Großteil zu produzieren und die dann in wirtschaftlichen schwachen Ländern wieder zu spenden, weil wir garnicht wissen wohin damit.
Sicherlich brauch man auch eine kurzfristige Lösung um die Berge an… ich will es garnicht einmal Alttextilien nennen… an überflüssigen Textilien in den Griff zu bekommen. Eigentlich muss aber eine Lösung gefunden werden das Menschen sich aus Langeweile Kleidung kaufen und dann kaum bis garnicht tragen.