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Am Sonntag: Kommunal- und Europawahlen

Am kommenden Sonntag, 9. Juni 2024, findet die Europa-und Kommunalwahl in Dresden statt. Die 408 Wahllokale in Dresden öffnen an diesem Tag von 8 bis 18 Uhr. Wählerinnen und Wähler sollten ihren Personalausweis bzw. ihren Reisepass und die Wahlbenachrichtigung mit ins Wahllokal nehmen. Da die Anzahl an Wahlbezirken seit der letzten Wahl erhöht wurde, sollten alle Dresdnerinnen und Dresdner noch einmal überprüfen, welches Wahllokal auf ihrer Wahlbenachrichtigung steht; es kann sich geändert haben. Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr findet, kann sein zuständiges Wahllokal auch online über den Wahllokalfinder auf www.dresden.de/kommunalwahl heraussuchen. Wer am Wahltag in einem anderen Wahllokal innerhalb seines Wahlkreises wählen möchte, muss dafür einen Wahlschein beantragen.

Wahlhelfer Volker Schmidt und wahlhelferin Janet Malcharek im Rathaus Dresden bei den Vorbereitungen der Europa- und Kommunalwahlen in Dresden - Foto: Anja Schneider
Wahlhelfer Volker Schmidt und wahlhelferin Janet Malcharek im Rathaus Dresden bei den Vorbereitungen der Europa- und Kommunalwahlen in Dresden – Foto: Anja Schneider

Wer ist zur Europa- und Kommunalwahl wahlberechtigt?

Bei der Europawahl dürfen in diesem Jahr bereits junge Menschen ab 16 Jahren wählen. Bei der Kommunalwahl müssen Wahlberechtigte mindestens 18 Jahre alt sein. Wahlberechtigte müssen außerdem seit mindestens drei Monaten in Dresden wohnen, die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit haben und dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Was wird gewählt?

Wählerinnen und Wähler können vorbereitend sämtliche Musterstimmzettel online einsehen. Da für die Wahlberechtigten maximal drei Wahlen anstehen – die Europawahl, die Dresdner Stadtratswahl und die kleinteiligere Stadtbezirksbeiratswahl bzw. Ortschaftsratswahl – lohnt es sich, vorab einen Blick auf die online verfügbaren Musterstimmzettel zu werfen.

Europawahl

Der Musterstimmzettel für die Europawahl mit 34 Parteien ist unter www.dresden.de/europawahl als PDF zu finden. Neu ist hier, dass junge Menschen bereits ab 16 Jahren wählen dürfen statt wie sonst mit 18 Jahren. Jede Wählerin und jeder Wähler hat bei dieser Wahl eine Stimme. Mit der Wahl beeinflussen die Wahlberechtigten die Besetzung der 96 Sitze Deutschlands im Europäischen Parlament für die Dauer von fünf Jahren.

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Stadtratswahl und Stadtbezirksbeiratswahl

Die Musterstimmzettel für die Dresdner Stadtratswahl stehen unter www.dresden.de/kommunalwahl unter dem Stichwort Stadtratswahl. Sie sind geordnet nach den elf Wahlkreisen für das Stadtgebiet (Hier die Musterzettel für die Neustadt für Stadtbezirksbeirat und Stadtrat). Jede Wählerin und jeder Wähler hat bei diesen Wahl jeweils drei Stimmen, die auf einen oder mehrere Bewerberinnen und Bewerber verteilt werden können. Mit der Wahl beeinflussen die Wahlberechtigten die Zusammensetzung des 70-köpfigen Dresdner Stadtrates und die Zusammensetzung ihres Stadtbezirksbeirates für die Dauer von fünf Jahren. Das Neustadt-Geflüster wird am Mittwoch und Donnerstag die Neustädter Spitzenkandidaten und Spitzenkandidatinnen für beide Gremien vorstellen.

Wie sind die Wahllokale erreichbar?

Die Wahllokale liegen jeweils in Wohnortnähe. 310 der 408 Urnenwahlbezirke sind barrierefrei zugänglich. Auf der Wahlbenachrichtigung ist vermerkt, ob das Wahllokal barrierefrei ist. Wählerinnen und Wähler, bei denen auf der Wahlbenachrichtigung ein nicht barrierefreies Wahllokal vermerkt wurde, können mit einem Wahlschein auch in einem anderen Wahllokal innerhalb des Wahlkreises ihre Stimme abgeben. Einen Wahlschein erhalten die Wählerinnen und Wähler mit dem Antrag auf Briefwahl.

Welche Unterstützung erhalten blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler?

Für blinde oder sehbehinderte Wählerinnen und Wähler liegen für die Europawahl Stimmzettelschablonen bereit. Zum richtigen Einlegen in die Schablone ist die rechte obere Ecke des Stimmzettels abgeschnitten. Da die Stimmzettel bei den Kommunalwahlen sehr unterschiedlich groß sind, gibt es für die Kommunalwahl-Stimmzettel leider keine Schablonen. Zum Ausfüllen können blinde und sehbehinderte Wählende von einer Hilfsperson unterstützt werden. Auch die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer stehen als Hilfsperson zur Verfügung.

Wie ist das Bürgertelefon erreichbar?

Das Bürgertelefon der Wahlbehörde unter der Telefonnummer 0351 4881120 ist erreichbar Montag und Mittwoch von 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12 und 13 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12 und 13 bis 14 Uhr. Kurz vor dem Wahltag, am Freitag, 7. Juni 2024, ist das Bürgertelefon nochmals durchgehend und verlängert von 8 bis 16 Uhr besetzt.

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Bis wann kann Briefwahl beantragt werden?

Es sind bis zum 31. Mai 2024 rund 128.000 Briefwahlanträge eingegangen. Briefwahlunterlagen können bis zum 7. Juni 2024 um 18 Uhr beantragt werden. Alle Wählerinnen und Wähler sollten jedoch beachten, dass die Unterlagen erst nach einigen Tagen bei ihnen zu Hause eingehen und außerdem die Rückversanddauer berücksichtigen. Wer wenige Tage vor der Wahl noch keine Unterlagen beantragt hat und am Wahltag nicht ins Wahllokal vor Ort gehen kann, sollte die Briefwahlunterlagen im Briefwahlbüro, Theaterstraße 11–13, 01067 Dresden, 1. Etage, im Raum 100, montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr, beantragen. Hier kann auch direkt vor Ort abgestimmt werden.

Bis wann müssen die Briefwahlunterlagen spätestens zurück?

Die Wahlbriefe sollten bis spätestens Donnerstag, 6. Juni 2024, in einen Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen werden, um bei der Auszählung berücksichtigt zu werden. Alle Wählerinnen und Wähler, die ihre Briefwahlunterlagen noch zu Hause haben, sollten die Unterlagen so schnell wie möglich ausfüllen und einwerfen. Bis zum Wahlsonntag um 18 Uhr können Wahlbriefe noch in den Briefkasten Haupteingang des Neuen Rathauses, Dr.-Külz-Ring 19, 01067 Dresden, eingeworfen werden.

Wie viel Zeit muss am Wahltag im Wahllokal eingeplant werden?

Um Warteschlangen und lange Wartezeiten wie bei der Kommunalwahl 2019 zu vermeiden, wurde die Anzahl der Wahlbezirke erhöht. Es gibt 408 Urnenwahlbezirke im Stadtgebiet, bei denen jeweils neun Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Einsatz sind. Da jede Wählerin und jeder Wähler bis zu drei Stimmzettel ausfüllen und bis zu sieben Stimmen vergeben darf, ist es trotzdem möglich, dass es in den Wahlkabinen mal etwas länger dauert. Wer die Musterstimmzettel bereits vor der Wahl anschaut, kann die Stimmzettel am Wahltag in der Wahlkabine schneller ausfüllen.

Wie werden die Ergebnisse am Wahltag ermittelt?

Die Urnenwahllokale schließen um 18 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt können Wahlbriefe noch am Rathaus-Briefkasten eingeworfen werden. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer beginnen ab 18 Uhr in den Wahlbezirken, die Stimmzettel der Europawahl auszuzählen. Im Anschluss werden die Ergebnisse der Stadtratswahl ausgezählt und zuletzt die Ergebnisse der Stadtbezirksbeiratswahl/Ortschaftsratswahl.

Wann und wo gibt es erste Ergebnisse?

Die ersten Hochrechnungen zur Europawahl stehen ab ca. 19 Uhr online auf www.dresden.de/europawahl unter den Stichworten Beteiligung und Ergebnisse. Die vorläufigen Ergebnisse zur Stadtratswahl können dann voraussichtlich ab 21 Uhr auf www.dresden.de/kommunalwahl unter dem Stichwort Stadtratswahl eingesehen werden, die vorläufigen Ergebnisse der Stadtbezirksbeiratswahl und Ortschaftsratwahl frühestens ab 23 Uhr unter den Stichworten Stadtbezirksbeiratswahl bzw. Ortschaftsratswahl. Ganz genau können die Uhrzeiten für die ersten Hochrechnungen nicht vorhergesagt werden, da dies davon abhängig ist, wie gut die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer vorankommen und ob bei der Ergebnisermittlung Probleme auftreten. Das Neustadt-Geflüster wird am Wahlabend berichten.

Wann steht das endgültige Wahlergebnis fest?

Das endgültige Wahlergebnis zur Europawahl stellt der Gemeindewahlausschuss am 13. Juni 2024 fest, das Ergebnis zur Stadtratswahl am 24. Juni und das endgültige Wahlergebnis zur Stadtbezirksbeiratswahl am 25. Juni 2024.