Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage gegen einen 25-jährigen Deutschen erhoben, der verdächtigt wird, im März 2021 einen Anschlag auf das Arcotel Hafencity Dresden verübt zu haben. Die Anklagepunkte lauten auf Sachbeschädigung und Landfriedensbruch.
In der Nacht zum 3. März 2021, kurz vor der geplanten Eröffnung des Hotels, wurde das Gebäude mit Farbbeuteln beworfen. (Bericht im Neustadt-Geflüster vom 3. März 2021) Pflastersteine wurden in Fenster und die Eingangstür geworfen, wodurch mindestens ein Fenster zu Bruch ging. Der Eingangsbereich und die Front an der Leipziger Straße zeigten deutliche Spuren des Anschlags. Der Sachschaden beläuft sich auf etwa 35.000 Euro.
Da ein politischer Hintergrund nicht ausgeschlossen wurde, übernahm das Polizeiliche Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum (PTAZ) die Ermittlungen. Es wurde auch geprüft, ob Zusammenhänge mit ähnlichen Vorfällen bestehen. Bereits im Januar 2021 bekannte sich eine Gruppe namens „Die Solidarische Nachbar:innenschaft 01097“ zu einem Anschlag auf einen Büro-Neubau an der Großenhainer Straße 5-7, bei dem ein Schaden im sechsstelligen Bereich entstand. Weitere Anschläge auf Wohn-Neubauten am Bischofsplatz wurden ebenfalls gemeldet.
Beschuldigter schweigt
Der 25-jährige Verdächtige wurde durch umfangreiche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden identifiziert. Er befindet sich nicht in Untersuchungshaft, da keine Haftgründe vorliegen. Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft und hat bisher keine Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht.
Vier Tage nach dem Anschlag auf das Arcotel soll sich der Beschuldigte mit einer Gruppe von 30 bis 40 Personen in einem unangemeldeten Aufzug durch das Hechtviertel in Dresden bewegt haben. Er war vermummt und zündete mehrmals Pyrotechnik. Auf der Fichtenstraße wurden aus der Gruppe heraus zwei Mülltonnen in Brand gesetzt und eine Glasflasche auf ein Polizeifahrzeug geworfen. Weiterhin wurden in der Johann-Meyer-Straße Bengalos und Nebeltöpfe gezündet sowie zwei weitere Mülltonnen angezündet.
Das Amtsgericht Dresden wird nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Der Termin zur Hauptverhandlung wird ebenfalls vom Amtsgericht festgelegt.