Was heute die lebendige Neustadt-Bubble ausmacht, ist das Resultat privater Mühen. Besetzer wurden zu Besitzern, zu Geschäftsführern. Auf diese Weise ist auch der „Louisengarten“, einer dieser Neustädter Ursprungs-Schuppen, entstanden. Ende des Monats könnte endgültig Schluss sein.
Seit 1994 füllt der „Louisengarten“ eine Lücke im Gebäudesystem der Louisenstraße. Seit 2007 wird der Biergarten von Tom Knappe betrieben, erst als Pächter. 2018 kaufte er den ehemaligen Besitzern das Gelände dann ab.
Knappe gehörte auch zu den ersten Pächtern der Scheune-Gastronomie nach der Wende, übernahm die „Besetzerkneipe Planwirtschaft“, gestaltete deren Privatisierung mit. Einer von hier, dem die Neustadt natürlicherweise am Herzen liegt: „Ich wusste immer, bei Nachbarschaftsstreit gibt es keinen Gewinner und habe jahrelang das Gespräch gesucht“, so der verzweifelte Chef.
Ärger am Zaun
Schuld an der Verzweiflung ist ein Nachbar. Seit 2019 soll sich dieser nach Angaben des Betreibers Knappe immer mal wieder beschwert haben: „Am Anfang waren es Gespräche, wir haben dann immer reagiert“, berichtet der Gastronom.
Nun gibt es keine Grundlage mehr für weitere Gesprächsversuche: „Jeder Mensch darf kauzig sein. Aber der Typ hat studentische Aushilfen angepöbelt. Manche Gruppe ist dann von mir auch nicht mehr zu beschwichtigen. Es ist schon krass“, so Knappe.
Ärger im Briefkasten
Aber der Nachbar taucht nicht nur persönlich vor dem „Louisengarten“-Zaun auf, er hat mehrfach Beschwerde beim Ordnungsamt eingereicht und erwirkt, dass die Stadt handelte. Die stellte vor rund vier Jahren fest, dass für den Biergarten keine Baugenehmigung besteht (Neustadt-Geflüster vom 5. Juli 2020).
Nach Jahrzehnten des Betrieb musste Knappe nun Antrag auf Baugenehmigung stellen. Allerdings erteilte das Bauaufsichtsamt diese nicht. Gegen den Bescheid ging Knappe in Widerspruch. Das ist zwar noch nicht endgültig geklärt, aber das Amt hat ihn nun wieder angeschrieben. „Wir haben einen Brief vom Bauaufsichtsamt erhalten. In Konsequenz wollen die uns den Laden Ende des Monats dichtmachen“, so Knappe.
Bereits vor vier Jahren stand die Schließung im Raum. Damals hatte es eine Petition gegeben, bei der immerhin fast 8.000 Leute für den Erhalt des Biergartens unterschrieben hatten. In dem Zuge hatten sich auch andere Nachbarn beim Neustadt-Geflüster gemeldet, die wiederum mit der alljährlich auf dem Gelände stattfindenden Winterhütt’n ein Problem hatten, nicht jedoch mit dem Biergarten an sich. Einer schrieb: „Eine Schließung des Biergartens wird die Lautstärke und die Belastung für uns als Anwohner nicht ändern.“
Schon damals hatte Knappe gesagt, dass es sich mit einer Öffnung des Biergartens nur bis 22 Uhr nicht rechnen würde. Seit Mitte Juni heißt es nun in der Woche 21.30 Uhr und am Wochenende 23.30 Uhr Ausschankschluss. Wie es nun weitergeht, ist aktuell unklar. Laut Knappe liegt die Entscheidung jetzt beim Verwaltungsgericht.
… wie handhaben es denn die anderen Kneipen (mit Außenplätzen)?
Gibt es dazu aktuelle seriöse Informationen?
Kann ich nicht verstehen die Leute. Da wohnt man im einzigen Viertel der Stadt wo einige Straßen aich nachts und am Wochenende belebt sind und dann beschwert man sich darüber. In exakt allen anderen Viertel dieser Stadt herrscht ab 18/19 Uhr Totenstille (mal vom Autolärm abgesehen). Denn Elan für Nachforschungen zur Rechtslage hätte man lieber mal in die Suche nach einer ruhigeren Bude ein paar Straßen weiter gesteckt. Aber schon klar, warum sollte man auch selber was ändern, wenn einem die Umstände nicht passen, es können sich dich einfach alle anderen ändern.
@nikkibude, die haben alle das Problem, Zapfanstalt macht och 10 draußen dicht, in Friedrichstadt das Riesa och…überall das selbe Problem
@Danil – es gibt eindeutige gesetzliche Reglungen und die existieren unabhängig davon ob sie das einsehen. Die Äußere Neustadt ist kein rechtsfreier Raum. Und nein Ottonormalverbraucher muß sich nicht anpassen, es können maximal die gesetzlichen Reglungen geändert werden, aber bis dahin …
@Erich – vor langer langer Zeit war ich oft im „ButtomsUp“ Biertrinken und da war es völlig normal, daß ab einer bestimmten Zeit die Gäste darauf hingewiesen wurden, dass „draußen“ nicht mehr bedient wird bzw. „geschlossen“ ist. Da gab es kein Problem.
Das wusste man und gut is.
Wer immer noch mit der Polizeiverordnung ein Problem hat, der sollte vll. mal sein Konzept überdenken.
Wenn ich den Artikel richtig verstanden habe und oft kriege ich Details nicht mit, muss ich zähneknirschend gestehen, dann geht es hier nicht um Lärm sondern um eine fehlende Baugenehmigung.
Damit Betriebe des Alkoholausschanks weniger mit Ruhewünschen von Anwohners belästigt werden, ist imho die Louisenstraße von Wohngebiet auf Mischgebiet umgewidmet worden.
Das mit der fehlenden Baugenehmigung ist eher so eine Dümmer-als-die-Baupolizei-erlaubt-Geschichte als die die Schuld eines Schimpfopas.
Oder?
In der SZ steht auch, dass das Problem die fehlende genehmigte und nicht der Nachbar. Was stimmt denn nun?
@Frank: Das steht doch auch oben im Text.
Aufgrund der Beschwerden stellte das Amt fest, dass es keine Baugenehmigung für den Biergarten gibt. Die hat der Biergartenbetreiber dann beantragt, die wurde jedoch nicht genehmigt. Dagegen ist der Biergartenbetreiber in Widerspruch gegangen. Und offenbar ging das nun vier Jahre lang erstmal so weiter. Nun gab es wohl erneut Beschwerden durch den Nachbarn und das Amt will nun die Nutzung des Biergartens ganz untersagen. Der Biergartenbetreiber hat nun erstmal die Öffnungszeiten gekürzt.