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Schwere Vorwürfe gegen ehemaligen Kneipenbesitzer

Am Montag begann ein Prozess vor dem Amtsgericht Dresden gegen einen 61-jährigen Mann, der seine damals fünf- bis sechsjährige Enkeltochter sexuell schwer missbraucht haben soll. Der Angeklagte Michael W. besaß über mehrere Jahre mehrere Kneipen in Dresden, darunter auch eine im Hecht-Viertel und eine in der Neustadt.

Landgericht und Amtsgericht Dresden
Landgericht und Amtsgericht Dresden

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, dass er im Zeitraum zwischen November 2010 und Juni 2013 in seiner Wohnung in der Hubertusstraße seine damals zwischen 4 und 6 Jahre alte Enkeltochter mehrfach sexuell missbraucht haben soll. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe entschieden. Richter Alexander Keller macht dem Angeklagten deutlich, dass ein Geständnis sich strafmildernd auswirken würde.

Zum Prozessauftakt ließ sich der ehemalige Wirt nach der Verlesung der Anklage auf eine Befragung durch Gericht und Staatsanwaltschaft ein. Offenbar hatte seine Tochter damals im selben Haus gewohnt und er hatte, so sagt er, mehrfach auf die Enkeltochter aufgepasst. Ob er mit ihr auch im Schwimmbad war, könne er sich nicht so richtig erinnern. Laut Anklageschrift soll es auch dort zu einem Vorfall gekommen sein.

Insgesamt scheint das Verhältnis zwischen dem Angeklagten und seiner Tochter angespannt gewesen zu sein. Vor Gericht äußert er sich mehrfach abfällig über sie und sagt, dass er sie „zum Teufel gejagt habe“, sie hätte es seinerzeit nur auf sein Geld abgesehen. Die Vorwürfe seien „erstunken und erlogen“, sowohl seine Tochter als auch die Enkeltochter seien psychisch krank, behauptet der Angeklagte.

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Das Gericht konfrontiert ihn mit Chat-Nachrichten aus jener Zeit. Darin wirft ihm seine Tochter schon damals Missbrauch der Enkeltochter vor. Das könne er sich nicht erklären, daran habe er auch keine Erinnerung, so Michael W.

Angeklagter Michael W.
Angeklagter Michael W.

Zeugenaussage Vormund

Anschließend hört das Gericht den Vormund des inzwischen 18-jährigen Opfers. Die Betreuerin schildert, dass die junge Frau sich trotz des schweren Schicksal recht gut entwickelt und gerade erfolgreich den Realschulabschluss erlangt habe. Nun strebe sie einen Abschluss an einem beruflichen Gymnasium an. Die Betreuerin war es auch, die den Anstoß für die Ermittlungen gegen den Großvater gab. Denn vor zwei Jahren gab es in Dresden schon einen Gerichtsprozess, in dem das Mädchen als Zeugin auftrat, sie war von ihrem Stiefvater sexuell missbraucht worden (Bericht bei tag24).

In dem Zusammenhang hatte sie auch mit ihrer Betreuerin über das Thema gesprochen. Als sie ihr gegenüber den Satz sagte: „na, mein Opa hat mich doch auch schon“ klingelten bei der Betreuerin die Alarmglocken und sie schaltete die Polizei ein.

Das Gericht hat nun unter Ausschluss der Öffentlichkeit die Aussage des Opfers als Videoaufzeichnung angesehen. Nun sollen noch weitere Zeugen gehört werden und auch die junge Frau soll vor Gericht aussagen. Als Richter Keller ankündigte, dass auch bei dieser Vernehmung die Öffentlichkeit ausgeschlossen werde, fragte der Angeklagte, ob man denn die Berichterstattung der Lügenpresse nicht gänzlich verbieten könne. Dies wies Richter Keller jedoch energisch zurück.

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Der Prozess wird fortgesetzt.