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Bellevue muss Schäden beseitigen und Bußgeld zahlen

Wie die Stadtverwaltung heute mitteilt, darf die Veranstaltung im Garten des Hotels „Bellevue“ stattfinden. Der Betreiber muss jedoch Schäden im Nachgang beseitigen und ein Bußgeld zahlen.

Pavillon am Hotel Bellevue - Foto: Anton Launer
Pavillon am Hotel Bellevue – Foto: Anton Launer

Das Bilderberg Bellevue Hotel Dresden hat ohne Genehmigung und entgegen einer Baueinstellungsverfügung der Landeshauptstadt Dresden in den vergangenen Tagen ein großes Zelt in seinem denkmalgeschützten Garten aufgebaut und dabei Schäden verursacht.

Am Dienstag, dem 9. Juli 2024, fand ein Vor-Ort-Termin mit Vertretern der Landeshauptstadt Dresden, der Landesdirektion Sachsen als Denkmalschutzbehörde und der Geschäftsführung des Hotels statt, um das weitere Vorgehen zu klären.

Mehrere Zelte und Pavillons hat der Hotel-Betreiber im Garten aufstellen lassen. Foto: Anton Launer
Mehrere Zelte und Pavillons hat der Hotel-Betreiber im Garten aufstellen lassen. Foto: Anton Launer

Keine Nutzungsuntersagung

Es wurde beschlossen, dass behördlicherseits keine Nutzungsuntersagung ausgesprochen wird. Das geplante Firmen-Event darf in dem Zelt stattfinden. Der Rückbau der Anlage muss jedoch ab Montag, dem 15. Juli 2024, fachgutachtlich begleitet werden. Ein landschaftsgärtnerisches Fachgutachten, das vom Amt für Kultur und Denkmalschutz auf Kosten des Hotels beauftragt wird, soll die Grundlage für die Beseitigung der Schäden und die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands bilden. Das Hotel hat sich verpflichtet, alle Kosten im Zusammenhang mit der Schadenregulierung zu tragen. Die Details sollen in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Hotel und der Landeshauptstadt Dresden festgelegt werden.

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Das Hotel wurde darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Vorgang um eine Ordnungswidrigkeit gemäß dem Sächsischen Denkmalschutzgesetz handelt, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Die Verhängung eines Bußgeldes wurde bereits im Bescheid vom 5. Juli und im gestrigen Vor-Ort-Termin angekündigt.

Zelt im Bellevue-Garten - Foto: Anton Launer
Zelt im Bellevue-Garten – Foto: Anton Launer

Entschuldigung und wichtiger Kunde

„Ich bereue es zutiefst, dass wir uns nicht rechtzeitig um eine Genehmigung unter Auflagen, Schutzmaßnahmen sowie Ausführungsänderungen gekümmert haben“, schreibt Hotel-Manager Sebastian Klink in einer Pressemitteilung. Man wolle die Verantwortung dafür übernehmen, den Garten nach der Tagung in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.

Extra für einen großen Kunden, dem Automobilzulieferer Schaeffler, hatte das Hotel den Park mit Zelten und Leichtbauhallen zugestellt. Die Tagung soll noch bis zum 13. Juli andauern. Über die Baumaßnahmen war zuerst in der Facebook-Gruppe „Verschwundenes Dresden“ berichtet worden.

Pavillon im Hotelgarten - Foto: Anton Launer
Pavillon im Hotelgarten – Foto: Anton Launer

Bellevue an der Elbe

Vor der Zerstörung im Zweiten Weltkrieg galt die Große Meißner Straße als eine der schönsten Straßen mit Barockbauten. Lediglich ein Wohn-, Brau- und Malzhaus aus dem 18. Jahrhundert blieb erhalten. Um dieses herum baute ab 1982 ein internationales Konsortium das Hotel Bellevue. Das war dann hauptsächlich für Gäste aus dem westlichen Ausland bestimmt.

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Die Dresdner*innen hatten dennoch Zutritt zur zum Hotel gehörenden Parkanlage, die als Musterbeispiel für die damalige Garten- und Landschaftsgestaltung galt. Der gesamte Hotelkomplex, inklusive dem elbseitige Garten mit Wasserbecken und figürlicher Ausstattung steht seit 2019 unter Denkmalschutz.

Bellevue-Bankettzentrum - Foto: Anton Launer
Bellevue-Bankettzentrum – Foto: Anton Launer

6 Kommentare

  1. Die Rechnung ist doch ganz einfach: Einnahmen der Veranstaltung >>> Bußgeld. Dreist gewinnt.

  2. … erscheint mir auch eine äußerst schwache Lösung seitens der Stadtverwaltung! letztlich eine Zusage an Akteure mit viel Geld, sich nicht an geltendes Recht halten zu müssen.
    In diesem Fall besonders traurig, da Schäden an alten Bäumen ja nicht wieder repariert werden können – schon ein erheblicher Unterschied zu anderen Sachschäden.

  3. und nun ist auch in der Provinz das Sommerloch gefunden. Diese Robinie musste eh gefällt werden. Siehe vorherigen Artikel. Lasst sie doch Feiern. Die Stadt hat ihre Einnahmen durch das Bußgeld.Damit kann man wieder sozial schwache und vor allem Familien fördern. Win-win :-)
    Vielleicht war auch eine Fee nicht eingeladen gewesen :-)). oder ein Neider, der nicht, wie immer, auf seiner Bank platz nehmen durfte… Es lebe das Sommerloch

  4. @TomDD: Heute und morgen soll es ja regnen, am Montag wird dann abgebaut. Kannst ja dann mal schauen gehen, wie der denkmalgeschützte Park dann so aussieht. Wie genau können wir dann eigentlich die Bäume mit dem Bußgeld instandsetzen? Die im öffentlichen Bereich sind wohl schon bis zu hundert Jahre alt, könnte sein, dass im Hotelpark einige Bäume auch schon ähnlich alt sind. Wenn die da jetzt absterben, pflanzen wir einfach schnell neue und in einigen Jahrzehnten ist der Park dann schon wiederhergestellt.

  5. Gängige Praxis in Dresden. Jeder hier tätige Architekt und jeder Jurist weiß, dass Dresden im Bezug auf Baurecht ein zahnloser Tiger ist. Bauantrag stellen? Warum? Dann bekomme ich ja nur Auflagen und/oder Vorbote. Die Devise ist schon seit geraumer Zeit: erst machen, dann heilen. Soll heißen: Es wird erst gebaut und wenn dann jemandem auffällt, dass keine Genehmigung vorliegt, wird diese halt nachträglich eingeholt. Baustopps werden unterdessen mit juristischen Mitteln derart verzögert, dass das Gebäude längst steht, bevor diese zur Wirkung kommen können. Quelle: Mitarbeiterin aus dem Bauaufsichtsamt.
    Generell stellen Geldstrafen für vermögende Menschen keine Strafen sondern Gebühren dar.

  6. Frechheit und Geld siegt. Wer das Geld hat, kann sich alles erlauben/ erkaufen. Und dann noch der dreiste Kommentar in der DNN dazu.

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